Filmkultur

In der Sparte Film unterstützt die Fachstelle Kultur Projekte und Veranstaltungen aus dem Bereich Filmkultur. Für die Förderung von Filmproduktionen ist die Zürcher Filmstiftung zuständig.

Filmkultur

Förderbereich und Förderinstrumente

Im Bereich Filmkultur unterstützt die Fachstelle Kultur Veranstaltungen und Projekte, die der Verbreitung und Vermittlung des Filmschaffens im Kanton Zürich dienen. Es gibt folgende Förderinstrumente:

  • Projektbeiträge
  • Mehrjährige Förderung Filmfestivals

Projektbeiträge

Unterstützt werden Projekte wie Filmreihen, Filmfestivals, Ausstellungen oder andere Vorhaben aus dem Bereich Filmkultur. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:  

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Leistungsausweis und/oder Potential
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz des Vorhabens
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung und Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, ausgewogene Finanzierungsstrategie, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

Vorteile:

  • Projektbeschrieb mit Angaben zu Inhalt, Organisation, Terminplan, Umsetzung des geplanten Projekts sowie Kurzbiografien der beteiligten Personen
  • Motivation
  • Detailbudget
  • Finanzierungsplan
  • Bestätigung des Veranstaltungsortes

Gesuche müssen spätestens drei Monate vor der Durchführung eingereicht werden. Sitzungen zur Gesuchsbehandlung finden in der Regel alle vier Wochen statt.  

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Fachstelle Kultur unter Beizug einer Fachperson aus dem Bereich Filmkultur.  

Mehrjährige Förderung Filmfestivals

Die Fachstelle Kultur fördert regelmässig stattfindende Filmfestivals mit dreijährigen Förderbeiträgen. 2023 werden die Beiträge für die Förderperiode 2024-26 vergeben. 

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Filmkultur.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Im Fokus stehen sowohl Projekte mit nationaler Strahlkraft als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Organisation strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

Vorteile:

  • Zugelassen sind unabhängige und gemeinnützige Organisationen, die über eine professionelle Organisationsstruktur verfügen.
  • Das Festival findet im Kanton Zürich statt, verfügt über einen mehrjährigen Leistungsausweis und hat mindestens regionale Ausstrahlung.
  • Das Festival wird von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.  

  • Projektbeschrieb: Angaben zu bisherigen Festivals und Zielen für die Förderperiode; konkretes Vorhaben inkl. Programmpunkte, Jury- und Selektionsmitglieder, Terminplan, Veranstaltungsorte, Kooperationen und involvierte Personen; Motivation 
  • Angaben zum Personal
  • Kommunikationsstrategie und Vermittlung
  • Grobbudget für die gesamte Förderperiode und Detailbudget für das erste Jahr
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren
  • Bestätigung einer Spielstätte  

30. April 2023 (für die Förderperiode 2024-26)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Fachstelle Kultur unter Beizug von drei Fachpersonen aus dem Bereich Filmkultur:

  • Beat Schneider (Künstlerischer Leiter Stadtkino Basel und Kinemathek Le Bon Film)
  • Eva Vitija (Drehbuchautorin, Regisseurin und Produzentin)
  • Laura Walde (Filmwissenschaftlerin, Filmkuratorin und Kommunikationsverantwortliche SKKG Winterthur)

Zürcher Filmstiftung

Die Zürcher Filmstiftung hat den Auftrag, das professionelle Filmschaffen im Kanton Zürich zu fördern und zu stärken. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die Unterstützung von Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure und Produktionsgesellschaften. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden schwergewichtig Entwicklung, Produktion und Auswertung in allen Genres (mit Ausnahme von Games) unterstützt. Ausgeschlossen sind Postproduktionsbeiträge. Gesuche um Beiträge an die Entwicklung und die Produktion von Filmen können ausschliesslich bei der Züricher Filmstiftung eingereicht werden.

Die Zürcher Filmstiftung ist seit 2005 tätig und hat die frühere Filmförderung von Stadt und Kanton Zürich abgelöst. Finanziert wird die Zürcher Filmstiftung zur Hauptsache aus jährlichen Zuschüssen des Kantons Zürich, der Stadt Zürich und des kantonalen Finanzausgleichs. Aktuell erhält die Zürcher Filmstiftung 4.65 Millionen Franken aus den Fördermitteln der Fachstelle Kultur.

Kontakt

Fachstelle Kultur, Film

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 20

Ihre Ansprechperson für
Projekte aus dem Bereich
Filmkultur ist Duscha Kistler.

E-Mail

duscha.kistler@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: