Bildende Kunst

Der Kanton Zürich fördert das professionelle Kunstschaffen mit Werk-, Projekt- und Kunstraumbeiträgen, mehrjährigen Förderbeiträgen für Veranstaltungen sowie mit dem Ankauf von Kunstwerken.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Gestaltung: Martin Woodtli

Förderbereich Bildende Kunst

Unterstützungsinstrumente

Im Bereich Bildende Kunst unterstützen wir Kulturschaffende mit folgenden Instrumenten:

Vorteile:

  • Werkbeiträge
  • Kunstraumbeiträge
  • Projektbeiträge
  • Mehrjährige Förderung Veranstaltungen
  • Werkankäufe

Details zu den einzelnen Instrumente werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.

Fachgruppe Bildende Kunst

Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Bildende Kunst der Kulturförderungskommission. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Vorteile:

  • Sabian Baumann, Künstler*
  • Alexandra Blättler, Kunsthistorikerin und Sammlungskuratorin Kunstmuseum Luzern
  • Anders Guggisberg, Künstler
  • Deborah Keller, Redaktorin Kunstbulletin und Kuratorin Kunsthalle Arbon

Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt

Merkblatt

Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.  

Gesuchseingabe

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Werkbeiträge

Förderbereich

Mit den jährlichen Werkbeiträgen fördert die Fachstelle Kultur professionelle Zürcher Künstlerinnen und Künstler. Die Werkbeiträge in der Höhe von je 24'000 Franken bieten Kunstschaffenden finanzielle Unterstützung, um ein Projekt oder ein Werk auszuarbeiten sowie die künstlerische Tätigkeit weiter zu entwickeln. Massgeblich für die Vergabe eines Werkbeitrags ist die künstlerische Qualität und Originalität der ausgestellten Arbeit.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Dossiers werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Leistungsausweis und Entwicklungspotenzial
  • Originalität, Eigenständigkeit, Aktualität und Relevanz der künstlerischen Arbeit
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt) und künstlerische Ausstrahlung
  • Organisatorische Sorgfalt

Ein Gesuch einreichen können Kunstschaffende, die ihren Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben. Bei Künstlerduos muss mindestens ein Mitglied, bei Künstlergruppen die Mehrheit der Mitglieder den Wohn- und Steuersitz im Kanton haben.

Folgende Kunstschaffende sind von der Gesuchseingabe ausgeschlossen:

Vorteile:

  • Kunstschaffende, die eine Grundausbildung (Bachelorstudium) an einer Kunst- oder Kunsthochschule absolvieren. 
  • Kunstschaffende, die im Vorjahr einen Werkbeitrag vom Kanton Zürich erhalten haben.
  • Kunstschaffende, die bereits drei Mal einen Werkbeitrag des Kantons Zürich erhalten haben.  

Das Dossier (PDF-Datei, max. 10 MB) muss folgende Inhalte enthalten:

Vorteile:

  •  konzentrierte, informative Werkdokumentation der letzten drei Jahre
  •  Kurzbiografie inkl. Angaben zur Ausbildung
  •  Verzeichnis aller erhaltenen Beiträge, Preise und Atelieraufenthalte

Allfällige Links zu relevanten Video- und Audioarbeiten sind in der Werkdokumentation als Hyperlink anzugeben.

Nächster Eingabetermin

31. März 2023

Machen Sie sich bitte frühzeitig mit der elektronischen Gesuchseingabe vertraut. Allfällige technische Verzögerungen liegen in der Verantwortung der gesuchstellenden Person.  

Die Vergabe der Werkbeiträge erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Auf der ersten Stufe werden Dokumentationen/Portfolios, auf der zweiten Stufe Originalarbeiten beurteilt.

Die Gesuchsprüfung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einer Jury, die sich aus Mitgliedern der kantonalen Kulturförderungskommission sowie externen Fachpersonen zusammensetzt. Die Jury empfiehlt der Fachstelle Kultur auf Grund der Dokumentation jene Kunstschaffenden, die zur Präsentation ihrer Originalarbeit an der kantonalen Werkschau im Museum Haus Konstruktiv eingeladen werden.

Jury 2023: Sabian Baumann (Künstler*, Zürich), Alexandra Blättler (Sammlungskuratorin Kunstmuseum Luzern), Anders Guggisberg (Künstler, Zürich), Sasha Huber (Künstlerin, Helsinki/Uster), Deborah Keller (Redaktorin Kunstbulletin, Zürich), Martin Schick (Performer, Kurator, Kulturmanager, Bern)

Termine Werkschau 2023

Aufbau der Ausstellung: 20. bis 22. September 2023
Vernissage: 27. September 2023
Ausstellungsdauer: 28. September bis 8. Oktober 2023
Abbau der Ausstellung: 9. und 10. Oktober 2023

Kunstraumbeiträge

Förderbereich

Mit Kunstraumbeiträgen fördern wir unabhängige Kunsträume im Kanton Zürich. Gemeint sind selbstorganisierte, nicht kommerziell orientierte Ausstellungsplattformen (Offspaces), deren Betreiberinnen und Betreiber sich stark für die Vermittlung von Gegenwartskunst engagieren und sich durch die Qualität ihres kuratorischen Ansatzes auszeichnen. Eingabeberechtigt sind Offspaces im Kanton Zürich, die regelmässig Ausstellungen und Veranstaltungen programmieren und öffentlich zugänglich sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:  

Vorteile:

  • Professionalität und Qualität des kuratorischen Ansatzes und Programms
  • Künstlerische Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung und Zugänglichkeit des Programms
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

Nicht unterstützt werden:  

Vorteile:

  • Galerien, Messen, subventionierte Institutionen, (private) Sammlungen o.ä.
  • Kunsträume mit einem hauptsächlich auf Architektur, Design und Kunsthandwerk ausgerichteten Programm
  • Künstlerateliers oder Werkstätten
  • Ausstellungsmacherinnen und Ausstellungsmacher ohne eigenen Kunstraum

Für Kunstraumbeiträge gelten Auflagen, die Sie im Dokument «Auflagen Kunstraumbeiträge» finden.  

Eingabetermin

31. Januar (für das laufende Kalenderjahr)

Die Gesuche um Kunstraumbeiträge werden von der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission beurteilt.  

Projektbeiträge

Förderbereich

Mit Projektbeiträgen unterstützen wir Projekte von professionellen Zürcher Künstlerinnen und Künstlern. Unterstützt werden Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen wie Monografien, Künstlerbücher usw. Die Unterstützung von Gruppenausstellungen setzt voraus, dass mindestens die Hälfte der Kunstschaffenden den Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:  

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität des Verlags oder Ausstellungsorts
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz des Vorhabens
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung und Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

Nicht unterstützt werden:  

Vorteile:

  • Projekte im Ausland
  • Projekte ohne Präsentation für die Öffentlichkeit
  • kunsttheoretische und kunsthistorische Projekte und Publikationen
  • Projekte und Publikationen in den Bereichen Architektur, Grafik und Design
  • Ausstellungen in kommerziellen Galerien
  • Kunst im öffentlichen Raum (permanente Installationen)

Für Projektbeiträge gelten Auflagen, die Sie im Dokument «Auflagen Projektbeiträge» finden.  

Die Gesuchstellenden müssen ihren Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben. Für Publikationen gilt als Realisierungszeitpunkt das Erscheinungsdatum. Die Eingabe hat durch die Künstlerin oder den Künstler zu erfolgen bzw. durch die administrative Leitung (bei Gruppenausstellungen durch den Kurator oder die Kuratorin).

Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Gesuche für Beiträge bis 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.

Eingabetermine

31. Oktober: für Projekte, die ab Januar des Folgejahrs realisiert werden.
30. April: für Projekte, die ab Juli des gleichen Jahrs oder später realisiert werden.

Die Gesuche um Kunstraumbeiträge werden von der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission beurteilt.  

Mehrjährige
Förderung Veranstaltungen

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung Veranstaltungen unterstützt die Fachstelle Kultur ausgewählte wiederkehrende Projekte der Verbreitung und Vermittlung von Bildender Kunst mit dreijährigen Förderbeiträgen. Die Veranstaltungen müssen in einem erkennbaren zeitlichen Rhythmus stattfinden und das Angebot im Bereich Bildende Kunst des Kantons bereichern. 2023 werden die Beiträge für die Förderperiode 2024-26 vergeben.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Im Fokus stehen sowohl Projekte mit nationaler Strahlkraft als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Organisation strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden
  • Ausgewogene Finanzierungsstruktur

  • Die wiederkehrende Veranstaltung findet im Kanton Zürich statt und hat mindestens regionale Ausstrahlung.
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen mehrjährigen Leistungsausweis.
  • Die wiederkehrende Veranstaltung wird von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.  

Nicht unterstützt werden:

  • Kunsttheoretische und kunsthistorische Projekte
  • Projekte in den Bereichen Architektur, Grafik und Design

  • Projektbeschrieb: Angaben zu bisherigen Veranstaltungen und Zielen für die Förderperiode; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan, Veranstaltungsorten und involvierte Personen; Motivation 
  • Angaben zum Personal
  • Kommunikationsstrategie und Vermittlung
  • Grobbudget für die gesamte Förderperiode und Detailbudget für das erste Jahr
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

31. Oktober 2023 (für die Förderperiode 2024-26)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Bildende Kunst).  

Werkankäufe

Förderbereich

Die Fachstelle Kultur ist zuständig für Werkankäufe von professionellen Zürcher Künstlerinnen und Künstlern für die kantonale Kunstsammlung. Der Ankauf von Kunstwerken dokumentiert nicht nur das zeitgenössische, regionale Kunstschaffen, sondern ist auch ein Instrument zur aktiven Kulturförderung.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Erworben werden nur Werke von aktuell im Kanton Zürich wohnhaften Kunstschaffenden auf Empfehlung der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission. Die Ankäufe werden in der Regel in Ausstellungen oder Künstlerateliers im Kanton Zürich getätigt, diese werden regelmässig von der Förderbereichsverantwortlichen und der Fachgruppe Bildende Kunst besucht. Es besteht dafür kein Gesuchsverfahren.  

Die Ankäufe tätigt die Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission.

Nach dem Ankauf werden die Werke von der Baudirektion des Kantons Zürich betreut und in verschiedenen öffentlichen Gebäuden der kantonalen Verwaltung ausgestellt.  

Gesprochene Beiträge

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Fachstelle Kultur - Bildende Kunst

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 20

Ihre Ansprechperson für
die Bildende Kunst ist
Duscha Kistler.

E-Mail

duscha.kistler@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: