Literatur

Die kantonale Kulturförderung unterstützt alle Formen belletristischer Literatur: Epik, Lyrik, Dramatik, Comic, Bilderbuch, Spoken Word usw. Wir vergeben Unterstützungsbeiträge an Projekte und Veranstaltungen sowie Förderbeiträge an Autorinnen und Übersetzer.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Förderbereich Literatur

Unterstützungsinstrumente

Im Bereich Literatur unterstützen wir Kulturschaffende und Veranstaltende mit folgenden Instrumenten:

Vorteile:

  • Druckkostenbeiträge
  • Mehrjährige Förderung
  • Projektbeiträge
  • Werkbeiträge
  • Werkbeiträge Übersetzung
  • Anerkennungsbeiträge 

Details zu den einzelnen Instrumenten werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.

Fachgruppe Literatur

Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Literatur der Kulturförderungskommission. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Vorteile:

  • Christine Lötscher, Professorin für Populäre Literaturen und Medien an der Universität Zürich
  • Michel Mettler, freischaffender Autor, Dozent und Musiker, Klingnau 
  • Christoph Steier, Dr., Literaturwissenschaftler an der Universität Zürich
  • Lydia Zimmer, Literaturvermittlerin, Basel

Allgemeine Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt

Spezifische Kriterien für transdisziplinäre Vorhaben:

Vorteile:

  • künstlerischer Anteil am Vorhaben quantitativ angemessen und qualitativ überzeugend
  • Thematik für heutiges Kulturschaffen bedeutsam
  • kooperatives Miteinander und gegenseitige Befruchtung von jeweiliger Kunstsparte und kunstfremder Disziplin

Merkblatt

Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.  

Gesuchseingabe

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Druckkostenbeiträge

Mit Druckkostenbeiträgen unterstützt der Kanton Zürich belletristische Publikationen von Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Ebenfalls unterstützt werden belletristische Publikationen, die von Übersetzerinnen und Übersetzern mit Wohnsitz im Kanton Zürich ins Deutsche übertragen worden sind. Möglich sind auch Beiträge an Hörbuch-Projekte.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:

Vorteile:

  • Eigenständigkeit in Ton und Stil, Stimmigkeit
  • Professionelle Umsetzung (Lektorat, Korrektorat u.a.), realistische Kalkulation
  • Relevanz, zu erwartende Resonanz in der Öffentlichkeit
  • Literarischer Mehrwert

Nur Verlage können Gesuche um Druckkostenbeiträge einreichen.

Verlangt wird das fertig lektorierte, korrigierte und abgesetzte Manuskript der geplanten Publikation (im PDF-Format).  

Nicht unterstützt werden Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag.

Die Gesuche müssen spätestens 2 Monate vor dem Drucktermin eingereicht werden.  

Die Gesuche für Druckkostenbeiträge werden von der Förderbereichsverantwortlichen Literatur beurteilt. Fallweise werden einzelne Mitglieder der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission beigezogen.  

Mehrjährige Förderung

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung werden regelmässig stattfindende Festivals, Reihen und Plattformen mit dreijährigen Förderbeiträgen unterstützt. 2023 werden die Beiträge für die Förderperiode 2024-26 vergeben.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Die Bedeutung des Kulturakteurs für die Kultur im Kanton. Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Institution strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind Literaturfestivals und -reihen sowie literarische Plattformen im Kanton Zürich von mindestens regionaler Ausstrahlung.
  • Die Gesuchsteller:innen müssen über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen und können ein künstlerisches Konzept für 3 Jahre präsentieren.
  • Die Festivals, Reihen und Plattformen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.  

  • Konzept: Rückblick auf bisherige Veranstaltungen; Ziele für die Weiterentwicklung; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan; beteiligte Personen; Motivation
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

31. März 2023 (für die Förderperiode 2024-26)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Literatur).  

Projektbeiträge

Mit Projektbeiträgen unterstützt die kantonale Kulturförderung qualitativ hochwertige Literaturfestivals und -reihen im Kanton Zürich mit regionaler Ausstrahlung. Vorausgesetzt wird, dass die Projekte mindestens drei Veranstaltungen beinhalten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:

Vorteile:

  • Bedeutung des Projekts für die kulturelle Vielfalt des Kantons Zürich, Mehrwert für die Zürcher Literaturlandschaft
  • angemessene Honorierung der Kulturschaffenden (Honorarempfehlungen AdS)

Die Gesuche müssen spätestens 3 Monate vor der ersten Veranstaltung eingereicht werden.  

Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur, fallweise werden Mitglieder der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission beigezogen.  

Werkbeiträge

Ein Mal pro Jahr werden Werkbeiträge für Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind, an Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich vergeben. Zugelassen sind literarische Projekte in allen Sprachen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:

Vorteile:

  • Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen
  • Eigenständigkeit in Ton und Stil, rhetorische Mittel
  • Erzählstruktur, Handlungsablauf, Figurenzeichnung, Dramaturgie
  • Stimmigkeit, Originalität, Authentizität
  • Literarischer Mehrwert

Für Werkbeiträge gelten Auflagen, die Sie im Dokument «Auflagen Werkbeiträge» finden.  

Gesuche können jeweils bis zum 30. April eingereicht werden.  

  • Nach einem negativen Bescheid ist es ausgeschlossen, sich in einem anderen Jahr mit der identischen Textprobe erneut um einen Werkbeitrag zu bewerben. 
  • Autor:innen, die vom Kanton Zürich einen Werkbeitrag erhalten haben, können im Folgejahr kein Gesuch um einen Werkbeitrag einreichen, sondern frühestens wieder nach zwei Jahren. 

Die Gesuche werden von den Mitgliedern der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission beurteilt. Bei nicht deutschsprachigen Texten werden zudem Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Literaturexpertinnen und -experten der jeweiligen Sprachen beigezogen. 

Die Beurteilung der eingereichten Manuskripte erfolgt anonym. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Textprobe von 30 Seiten (10-20 Seiten in den Sparten Lyrik, Comic und Bilderbuch).  

Werkbeiträge Übersetzung

Ein Mal pro Jahr werden Werkbeiträge für Übersetzungsprojekte von belletristischen Texten vergeben.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:

Vorteile:

  • Qualitative Beurteilung der Übersetzungsprobe (externes Gutachten)
  • Literarische Relevanz der übersetzten Werke, literarischer Mehrwert

Für Werkbeiträge gelten Auflagen, die Sie im Dokument «Auflagen Werkbeiträge» finden.  

Ein Gesuch einreichen können Zürcher Übersetzerinnen und Übersetzer aller Sprachen. Bedingung für die Gesuchseingabe ist in der Regel ein Verlagsvertrag. Da sich der kantonale «Werkbeitrag Übersetzung» ausdrücklich auch an Einsteigerinnen und Einsteiger richtet, kann alternativ die Bestätigung des Originalverlags, dass die Übersetzungsrechte verfügbar sind, eingereicht werden, zusammen mit einer kurzen Beschreibung der bisherigen Abklärungen mit Verlagen.  

Gesuche können jeweils bis zum 30. April eingereicht werden.  

  • Nach einem negativen Bescheid ist es ausgeschlossen, sich in einem anderen Jahr mit der identischen Übersetzungsprobe erneut um einen Werkbeitrag zu bewerben. 
  • Übersetzer:innen, die vom Kanton Zürich einen Werkbeitrag erhalten haben, können im Folgejahr kein Gesuch um einen Werkbeitrag einreichen, sondern frühestens wieder nach zwei Jahren.

Die Gesuche werden von den Mitgliedern der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission unter Beizug von Übersetzungsexpertinnen und -experten der jeweiligen Sprachen beurteilt.

Beurteilt wird anhand einer Übersetzungsprobe von 20-30 Seiten. Das entsprechende Original ist als PDF ebenfalls mitzuliefern.

Anerkennungsbeiträge

Der Kanton Zürich vergibt einmal jährlich Anerkennungsbeiträge für bereits publizierte belletristische Texte. Es können auch Anerkennungsbeiträge an Übersetzerinnen und Übersetzer für ihre Übertragungen ins Deutsche vergeben werden.

Für die Anerkennungsbeiträge Literatur besteht kein Gesuchsverfahren. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission. Gelesen werden sämtliche belletristischen Neuerscheinungen von Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich.

Gesprochene Beiträge

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sämtliche Unterstützungsbeiträge sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Kontakt

Fachstelle Kultur - Literatur

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 88

Ihre Ansprechperson
für die Literatur ist
Claire Plassard.

E-Mail

claire.plassard@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: