Tanz & Theater
Die kantonale Kulturföderung unterstützt Tanz- und Theaterschaffende durch Projekt- und Aufführungsbeiträge. Gefördert werden so die Erarbeitung von neuen Produktionen und deren Aufführungen. Zudem vergeben wir Beiträge an ausgewählte Tanz- und Theaterfestivals oder -reihen.
Inhaltsverzeichnis
Förderbereich Tanz & Theater
Unterstützungsinstrumente
Im Bereich Tanz & Theater unterstützen wir Kulturschaffende mit folgenden Instrumenten:
Vorteile:
- Projektbeiträge
- Aufführungsbeiträge
Details zu den einzelnen Instrumente werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.
Fachgruppe Tanz & Theater
Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Tanz & Theater der Kulturförderungskommission. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:
Vorteile:
- Jens Biedermann, Lehrbeauftragter ZHdK, Sportlehrer und Musiker
- Sylvia Sobottka, Regisseurin, Dramaturgin, Lehrbeauftragte
Förderkriterien
Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:
Vorteile:
- Künstlerische Professionalität und Qualität
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
- Dringlichkeit und Motivation
- Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
- Organisatorische Sorgfalt
Merkblatt
Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.
Gesuchseingabe
Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.
Projektbeiträge
Förderbereich
Zürcher Tanz- und Theaterschaffende können für neue Produktionen und erste Aufführungen im Kanton Projektbeiträge beantragen. Wir vergeben zudem Beiträge an innovative und qualitativ hochstehende Tanz- und Theaterfestivals oder Reihen im Kanton. Laienformationen werden von uns in der Regel nicht unterstützt. Für ausserordentliche Vorhaben (Freilichtaufführungen u.a.) können Gesuche ausnahmsweise eingereicht werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
Vorteile:
- Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der beteiligten Künstler:innen resp. Kurator:innen, Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Inhalt und geplante szenische Umsetzung der Produktion resp. kuratorischer Ansatz von Festivals und Reihen
- Dringlichkeit und Motivation
- Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
- Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget
- angemessene Honorierung der Kulturschaffenden
Für Projektbeiträge gelten Auflagen, die Sie im Dokument «Auflagen Projektbeiträge» finden.
Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Bei Ensembles muss die Mehrheit der künstlerisch Beteiligten im Kanton wohnhaft sein.
Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Anträge für eine Unterstützung von bis zu 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.
Eingabetermine
Gesuche für Projektbeiträge können an zwei Terminen im Jahr eingereicht werden:
- 28. Februar (für Projekte zwischen Juli und Dezember)
- 31. August (für Projekte zwischen Januar und Juni)
Die Beitragsgesuche werden zweimal jährlich von Mitgliedern der Fachgruppe Tanz & Theater der kantonalen Kulturförderungskommission geprüft.
Aufführungsbeiträge
Förderbereich
Die Fachstelle Kultur unterstützt Aufführungen von Produktionen im Kanton, die bereits einen Projektbeitrag von uns erhalten haben und die zusätzlich zur ersten Aufführungsserie stattfinden.
Ausserhalb des Kantons fördern wir Aufführungen von Zürcher Gruppen, wenn diese einen wichtigen Karriereschritt bedeuten, die Produktion bereits mit einem Projektbeitrag der Fachstelle unterstützt worden ist und Aufführungsbeiträge von Pro Helvetia und/oder Stadt Zürich nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
Vorteile:
Vorteile:
- Künstlerische Professionalität und Qualität
Vorteile:
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
Vorteile:
- Dringlichkeit und Motivation
Vorteile:
- Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
Vorteile:
- Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget
Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Bei Ensembles muss die Mehrheit der künstlerisch Beteiligten im Kanton wohnhaft sein.
Das Gesuch muss spätestens ein Monat vor der ersten Aufführung eingereicht werden.
Die Gesuche werden von der Förderbereichsverantwortlichen Tanz & Theater beurteilt. Fallweise werden einzelne Mitglieder der Fachgruppe Tanz & Theater der kantonalen Kulturförderungskommission beigezogen.
Gesprochene Beiträge
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sämtliche Unterstützungsbeiträge sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Ihre Ansprechperson
für Tanz/Theater ist
Sabina Brunnschweiler.