Tanz & Theater

Die kantonale Kulturförderung unterstützt Tanz- und Theaterschaffende sowie ausgewählte Tanz- und Theaterfestivals. Gefördert werden so die Erarbeitung von neuen Produktionen, deren Aufführung und Vermittlung.

Förderbereich Tanz/Theater

Unterstützungsinstrumente

Im Bereich Tanz/Theater unterstützen wir Kulturschaffende mit folgenden Instrumenten:  

Vorteile:

  • Projektbeiträge
  • Mehrjährige Gruppenförderung
  • Kooperative Fördervereinbarung (KFV)
  • Mehrjährige Förderung Veranstaltungen
  • Aufführungsbeiträge  

Details zu den einzelnen Instrumente werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.

Fachgruppe Tanz/Theater

Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Tanz /Theater. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Vorteile:

  • Ketty Ghnassia, Dramaturgin, Performancekünstlerin, Gastdozentin, diversitätsbewusste Bildungsarbeiterin, Zürich
  • Julia Anna Sattler, Theaterleiterin, Tänzerin, Frauenfeld
  • Sylvia Sobottka, Regisseurin, Dramaturgin, Lehrbeauftragte, Zürich
  • Sebastian Henn, Autor und Regisseur, Winterthur

Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt

Merkblatt

Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.  

Gesuchseingabe

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Projektbeiträge

Förderbereich

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Tanz/Theater.

Zürcher Tanz- und Theaterschaffende können für neue Produktionen und erste Aufführungen im Kanton Projektbeiträge beantragen. Wir vergeben zudem Beiträge an innovative und qualitativ hochstehende Tanz- und Theaterfestivals oder Reihen im Kanton. Laienformationen werden von uns in der Regel nicht unterstützt. Für ausserordentliche Vorhaben (Freilichtaufführungen u.a.) können Gesuche ausnahmsweise eingereicht werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der beteiligten Künstler:innen resp. Kurator:innen, Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Inhalt und geplante szenische Umsetzung der Produktion resp. kuratorischer Ansatz von Festivals und Reihen
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget
  • angemessene Honorierung der Kulturschaffenden  

Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Bei Ensembles muss die Mehrheit der künstlerisch Beteiligten im Kanton wohnhaft sein.

Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Anträge für eine Unterstützung von bis zu 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.

Gesuche für Projektbeiträge können an zwei Terminen im Jahr eingereicht werden:

  • 1. März (für Projekte zwischen Juli und Dezember)
  • 1. September (für Projekte zwischen Januar und Juni)

Die Beitragsgesuche werden zweimal jährlich von Mitgliedern der Fachgruppe Tanz & Theater der kantonalen Kulturförderungskommission geprüft.  

Mehrjährige Gruppenförderung

Mit dem Instrument Mehrjährige Gruppenförderung vergibt die Fachstelle Kultur zwei- und vierjährige Förderbeiträge an Zürcher Tanz- und Theatergruppen. 2023 wurden Beiträge für die Förderperioden 2024-25 und 2024-27 vergeben, 2025 für die Förderperiode 2026-27. Für die nächsten mehrjährigen Förderperioden (2028-29 und 2028-31) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2027.

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Tanz/Theater.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der beteiligten Künstler:innen, Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen; warum ist eine mehrjährige Förderung zum jetzigen Zeitpunkt der Laufbahn dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Inhalte und geplanten szenischen Umsetzungen im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die in der Region erarbeitet und/oder gezeigt werden.
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind professionelle Gruppen oder Einzelpersonen mit Sitz im Kanton Zürich (mindestens die Hälfte der massgeblich Beteiligten verfügt über einen Wohnsitz im Kanton Zürich).
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen mehrjährigen Leistungsausweis und können ein künstlerisches Konzept für 2 resp. 4 Jahre präsentieren. 
  • Die Gesuchsteller:innen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.

  • Konzept (max. 12 Seiten): künstlerische Laufbahn; künstlerische Ziele; konkrete Vorhaben und Umsetzung; Zeitplan; Kurzbiografien; Motivation
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan
  • Angaben zu Koproduktionen, Kollaborationen und Spielorten inkl. Bestätigung einer Spielstätte  

31. Mai 2025 (für die Förderperiode 2026-27)

31. Mai 2027 (für die Förderperiode 2028-31)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Tanz/Theater).  

Kooperative Fördervereinbarung (KFV)

Die Kooperative Fördervereinbarung (KFV) ist ein gemeinsames Förderinstrument der Stadt und des Kantons Zürich sowie von Pro Helvetia zur Unterstützung Zürcher Kulturschaffender im Bereich der Darstellenden Künste über drei Jahre. Gefördert werden etablierte Einzelpersonen oder Gruppen, die in Zürich leben oder arbeiten und über eine regelmässige Tourneetätigkeit sowie internationale Vernetzung verfügen. Für die nächste dreijährige Förderperiode gilt die Eingabefrist 1. März 2026. Der finale Entscheid über eine KFV obliegt Pro Helvetia auf Empfehlung von Stadt und Kanton.

Beitragshöhe: Die Beiträge werden aufgrund der geplanten künstlerischen Vorhaben festgelegt. Es gibt keine fixe Beitragshöhe. Der kantonale Beitrag besteht entweder in einer bereits bestehenden mehrjährigen Förderung oder kann zusätzlich beantragt werden. Der städtische Beitrag ergibt sich aus dem Konzeptförderbeitrag und/oder den Beiträgen einer oder mehrerer Ko-Produktionsinstitutionen (Fabriktheater Rote Fabrik, Gessnerallee, Tanzhaus oder Theater Spektakel) oder einer anderweitig von der Stadt Zürich subventionierten Kulturinstitution.
Insgesamt müssen die städtische und die kantonale Förderung gemeinsam durchschnittlich über die Dauer der Vereinbarung von drei Jahren zwischen Fr. 120'000 und 150’000.- pro Jahr betragen. Der Beitrag wird durch die Tourneeförderung von Pro Helvetia entsprechend ergänzt. Die Beiträge von Pro Helvetia bewegen sich derzeit zwischen 70'000 CHF und 110'000 CHF pro Jahr.
 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Formale Kriterien

  • elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form über das elektronische Gesuchsportal entgegengenommen.
  • Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.  
  •  Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

Spezifische Kriterien

  • Bestätigungen: Verbindliche Bestätigungen der Zusammenarbeit einer oder mehreren Ko-Produktionsinstitutionen (Fabriktheater Rote Fabrik, Gessnerallee, Tanzhaus oder Theater Spektakel) oder einer anderweitig von der Stadt Zürich subventionierten Institution über die Dauer der dreijährige Förderperiode. Interessensbekundungen von ausländischen Touringorten sind wünschenswert.
  • Anzahl Produktionen: Zwei Produktionen mit öffentlichen Vorstellungen in der Stadt Zürich innerhalb der dreijährigen Förderperiode.
  • Anzahl Vorstellungen: Zusätzlich zu den Vorstellungen in der Stadt Zürich durchschnittlich vierzehn Vorstellungen pro Jahr im Ausland an sieben Orten mit einer überregionalen Ausstrahlung

  • Zugelassen sind professionelle Gruppen oder Einzelpersonen mit (Vereins-)Sitz in der Stadt Zürich (mindestens die Hälfte der massgeblich Beteiligten verfügt über einen Wohnsitz in der Stadt Zürich).
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen mehrjährigen Leistungsausweis und regelmässige internationale Touringaktivität
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen ausreichenden städtischen Beitrag (Konzeptförderbeitrag und/oder den Beiträgen einer oder mehrerer Ko-Produktionsinstitutionen (Fabriktheater Rote Fabrik, Gessnerallee, Tanzhaus oder Theater Spektakel) oder einer anderweitig von der Stadt Zürich subventionierten Kulturinstitution

  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Dossier: Beschreibung des Gesamtvorhabens 2027–2029 aus künstlerischer und betrieblicher Sicht inkl. Überlegungen zu Recherche, Diffusion, Vermittlung und zur Positionierung in der Schweizer Tanz- und Theaterlandschaft. (max. 3 Seiten)
  • Beschreibung der einzelnen künstlerischen Produktionen (max. 2 Seiten pro Produktion)
  • Ungefährer Zeitplan 2027–2029
  • Kurzbiografien der Beteiligten
  • Kurzbeschreibung der Compagnie und der bisherigen Produktionen (ggf. mit Video-Links)
  • Auflistung der erfolgten Aufführungen 2024/2025 (Spielorte und Anzahl Aufführungen)
  • Koproduktionspartner inkl. Spielstättenbestätigungen
  • Budget und Finanzierungsplan 
  • Vereinsstatuten

Die Beitragsgesuche werden von den Fachverantwortlichen Tanz/ Theater Kanton Zürich und dem Ressort Tanz und Theater der Stadt Zürich geprüft und an Pro Helvetia empfohlen. Der endgültige Entscheid liegt bei Pro Helvetia und wird bis Ende Juni 2026 kommuniziert.  

Mehrjährige Förderung Veranstaltungen

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung Veranstaltungen fördert die Fachstelle Kultur regelmässig stattfindende Tanz- und Theaterfestivals und -reihen sowie Plattformen mit zwei- und vierjährigen Förderbeiträgen. 2023 wurden Beiträge für die Förderperioden 2024-25 und 2024-27 vergeben. Für die nächste zweijährige Förderperiode (2026-27) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2025, für die nächste vierjährige Förderperiode (2028-31) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2027.

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Tanz/Theater.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Die Bedeutung des Kulturakteurs für die Kultur im Kanton: Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Institution strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind Festivals und Reihen sowie Plattformen mit Veranstaltungsort im Kanton Zürich und mindestens regionaler Ausstrahlung.
  • Die Gesuchsteller:innen müssen über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen und ein künstlerisches Konzept für 2 resp. 4 Jahre präsentieren.
  • Die Festivals resp. Reihen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.

  • Konzept (max. 15 Seiten): Rückblick auf bisherige Veranstaltungen; Ziele für die Weiterentwicklung; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan; involvierte Personen; Motivation
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Bestätigung Spielstätte
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

31. Mai 2025 (für die Förderperiode 2026-27)

31. Mai 2027 (für die Förderperiode 2028-31)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Tanz/Theater).  

Aufführungsbeiträge

Förderbereich

Die Fachstelle Kultur unterstützt Aufführungen von Produktionen im Kanton, die bereits einen Projektbeitrag von uns erhalten haben und die zusätzlich zur ersten Aufführungsserie stattfinden.

Ausserhalb des Kantons fördern wir Aufführungen von Zürcher Gruppen, wenn diese einen wichtigen Karriereschritt bedeuten, die Produktion bereits mit einem Projektbeitrag der Fachstelle unterstützt worden ist und Aufführungsbeiträge von Pro Helvetia und/oder Stadt Zürich nicht möglich oder nicht ausreichend sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Vorteile:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität

Vorteile:

  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz

Vorteile:

  • Dringlichkeit und Motivation

Vorteile:

  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts

Vorteile:

  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget

Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Bei Ensembles muss die Mehrheit der künstlerisch Beteiligten im Kanton wohnhaft sein.  

Das Gesuch muss spätestens sechs Wochen vor der ersten Aufführung eingereicht werden.  

Die Gesuche werden von der Förderbereichsverantwortlichen Tanz & Theater beurteilt. Fallweise werden einzelne Mitglieder der Fachgruppe Tanz & Theater der kantonalen Kulturförderungskommission beigezogen.

Gesprochene Beiträge

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sämtliche Unterstützungsbeiträge sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Fachstelle Kultur – Tanz & Theater

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 78 23

Ihre Ansprechperson
für Tanz/Theater ist
Gunda Zeeb.

E-Mail

gunda.zeeb@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: