Gesundheit

Personen im Straf- und Massnahmenvollzug haben das Anrecht auf eine medizinische Grundversorgung. Diese muss die gleiche Qualität aufweisen wie jene der übrigen Bevölkerung.

Medizinische Versorgung

Die Gefängnisse sind für die medizinische Grundversorgung ihrer Inhaftierten zuständig. Entweder kommen externe Ärztinnen oder Ärzte in die Gefängnisse, oder die Institutionen haben einen internen Arztdienst.

Externe Versorgung

Interne Versorgung  

Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies hat einen eigenen Arztdienst mit vier Ärzten und zwei Zahnärzten.

Für die Inhaftierten stehen drei Krankenbetten (ein Einzel- und ein Doppelzimmer) zur Verfügung. Bei Bedarf kann kurzfristig ein weiteres Dreibettzimmer eingerichtet werden. 

Behandlungszimmer der Pöschwies
Im Behandlungszimmer der JVA Pöschwies wird fast alles behandelt – von der Erkältung bis zur Sportverletzung. Medikamente werden unter Aufsicht abgegeben und eingenommen.

Notfall

Für Notfälle und medizinisch komplexere Behandlungen überweisen die Zürcher Vollzugseinrichtungen und die Untersuchungsgefängnisse die Insassinnen und Insassen in die Spitäler der Region oder in die Bewachungsstation des Inselspitals Bern.

Zahnarzt

Die zahnärztliche Behandlung erfolgt im Normalfall in den Vollzugseinrichtungen und in den Untersuchungsgefängnissen. Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, das Gefängnis Zürich sowie das Gefängnis Zürich West verfügen über entsprechend ausgerüstete Räumlichkeiten für zahnärztliche Behandlungen.

Psychiatrische Gesundheitsversorgung

Die psychiatrische Gefängnisversorgung ist ein spezialisiertes Angebot für Personen mit psychischen Erkrankungen, die in den Zürcher Haft- und Vollzugseinrichtungen untergebracht sind. Das forensische Fachpersonal – bestehend aus Psychiaterinnen und Psychiatern sowie Psychologinnen und Psychologen – stellt die umfassende psychiatrische Betreuung aller inhaftierten Personen sicher.

Ziel der psychiatrischen Grundversorgung ist es, die psychische Gesundheit der Insassinnen und Insassen zu erhalten und gesundheitliche Schäden zu verhindern, die durch die Inhaftierung entstehen oder verstärkt werden können. Angesichts der hohen Prävalenz psychischer Auffälligkeiten und Störungen unter inhaftierten Personen spielt diese Versorgung eine zentrale Rolle im Justizvollzug.

In den Institutionen des Kantons Zürich verantwortet der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) die psychiatrische Grundversorgung und stellt diese in Zusammenarbeit mit der Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) bereit.

Zusätzlich führt der PPD psychiatrische und psychologische Behandlungen durch, die von Gerichten als Massnahme angeordnet werden, um das Risiko weiterer Straftaten zu verringern und die soziale Wiedereingliederung zu fördern. 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Justizvollzug und Wiedereingliederung

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