Gefängnis Zürich

Das Gefängnis Zürich ist das grösste Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich und verfügt über eine Frauenabteilung. Hier erfahren Sie Wissenswertes – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Das Gefängnis Zürich wurde im Jahre 1916 in Betrieb genommen und ist seither wiederholt erweitert und modernisiert worden – zuletzt 1991 durch die Errichtung eines provisorischen Containerbaus mit 34 Betten in einem der beiden Innenhöfe.
Das Gefängnis Zürich ist mit seinen 153 Plätzen das grösste Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich und verfügt – wie das Gefängnis Dielsdorf – über eine Frauenabteilung (18 Betten).
Das Gefängnis Zürich spielt bei der Übernahme der Polizeihäftlinge aus dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Polizeigefängnis und bei deren Verteilung auf die einzelnen Betriebe der Gefängnisse Kanton Zürich als Drehscheibe eine wichtige Rolle.
Aber auch die Anwesenheit der zahlreichen Staatsanwaltschaften auf dem Platz Zürich (zwei ordentliche und fünf spezialisierte Staatsanwaltschaften) macht das Gefängnis Zürich zum wichtigsten Untersuchungsgefängnis im Kanton.
Vorteile:
- Kapazität: 153, davon 18 Plätze für Frauen
- Mitarbeitende: 47,7 Stellen
Besuch
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.30 Uhr
13.15 bis 17.15 Uhr (ausser am Donnerstag)
17.30 bis 18.30 Uhr
Samstag und Sonntag:
13.00 bis 14.00 Uhr
An Donnerstagnachmittagen und an Feiertagen sind keine Besuche und Gabenbesuche möglich.
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 44 248 25 43
Betreuung & Behandlung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.
Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.
Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Hat sich eine inhaftierte Person in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft auf freiwilliger Basis grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, so muss sie die ihr zugewiesene Arbeit auch verrichten.
Die Inhaftierten verrichten folgende Arbeiten:
- Mailing, Werbesendungen, Letter-Shop inkl. Postaufgabe
- Falzen und Kleben
- Bandieren
- Aufstellen von Werbe- und Verpackungsschachteln
- Werbemuster ein- und verpacken
- Konfektionierungen
Geldüberweisung an Insassen
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Name des Finanzinstituts | PostFinance, 3030 Bern |
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Einzahlung für | Gefängnis Zürich, Postfach, 8036 Zürich |
Konto | 80-21944-4 |
IBAN | CH89 0900 0000 8002 1944 4 |
SWIFT/BIC | POFICHBEXXX |
Clearing-Nr. | 09000 |
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt den Namen und Vornamen der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Freizeit & Urlaub
Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich im Fitnessraum sportlich zu betätigen. In jedem Fall können die Inhaftierten in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik, etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.
Inhaftierte in Untersuchungs-und Sicherheitshaft erhalten keine Urlaube.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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