Bildung & Arbeit

In den Vollzugseinrichtungen, Untersuchungsgefängnissen und Massnahmenzentren haben die Inhaftierten die Möglichkeit, Arbeitseinsätze zu leisten. Hier werden die Arbeitsbetriebe der verschiedenen Institutionen vorgestellt.

Bildungsangebote  

Je nach Auftragsart und Ausstattung stehen den Inhaftierten in den Institutionen des Justizvollzugs verschiedene Bildungsangebote zur Verfügung.

Basisbildung

In den Vollzugseinrichtungen des Kantons Zürich (ausser der Halbgefangenschaft Winterthur) und in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies erhalten die inhaftierten Personen eine Basisbildung. Als erstes Untersuchungsgefängnis bietet auch das Gefängnis Pfäffikon Bildung im Strafvollzug an.

Die «Bildung im Strafvollzug» (BiSt) ermöglicht den Insassen, schulische Lücken – insbesondere beim Lesen, Schreiben und Rechnen – zu schliessen, die Allgemeinbildung zu erweitern und den Umgang mit Hilfsmitteln wie Computern zu erlernen. Generell werden Fach-, Selbst- und Sozialkompetenzen gefördert.

Die wichtigsten Ziele der Basisbildung sind:

  • Die Insassen dabei unterstützen, den Vollzugsalltag zu bewältigen.
  • Ihre Chancen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu verbessern.

Die Basisbildung ist Teil des Projekts «Bildung im Strafvollzug» (BiSt) des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks angeboten. Am Projekt beteiligen sich neben den Betrieben der Vollzugseinrichtungen Zürich fünf weitere Vollzugsanstalten aus der Nordwest- und Innerschweiz und der Ostschweiz.  

Berufsbildung

Interessierte Inhaftierte haben je nach Eignung die Möglichkeit, in den Gewerbebetrieben eine berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder eine Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu absolvieren. Jedoch bieten nicht alle Vollzugsinstitutionen diese Ausbildungen an. Im Kanton Zürich können Inhaftierte der JVA Pöschwies sowie des Massnahmenzentrums Uitikon vom Berufsbildungsangebot Gebrauch machen.

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In der JVA Pöschwies können Inhaftierte zwischen einer Grundbildung mit Berufsattest und einer mit Fähigkeitszeugnis wählen. Eine Grundbildung mit Berufsattest dauert zwei Jahre, diejenige mit Fähigkeitszeugnis drei bis vier Jahre. Die Inhaftierten können Ausbildungen in verschiedenen Berufsrichtungen abschliessen.

Weiter können sie Sprach- oder Informatikkurse belegen und mit einem international anerkannten Diplom oder Zertifikat abschliessen. Einige Inhaftierte nehmen an Fernkursen verschiedenster Institutionen teil und belegen dabei Fächer in den unterschiedlichsten Gebieten.  

Im Massnahmenzentrum Uitikon erhalten die inhaftierten Jugendlichen eine schulische Ausbildung, die sie möglichst gut auf die Berufsschule vorbereitet. In verschiedenen Berufsfeldern können die jugendlichen Straftäter anschliessend eine Berufsausbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ), einem eidgenössischen Berufsattest (EB) oder einem Kompetenznachweis abschliessen.   

Aus- und Weiterbildung in den Untersuchungsgefängnissen

In den Betrieben der Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ) erfolgt der Unterricht auf freiwilliger Basis, da in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft keine gesetzliche Pflicht zur Aus- und Weiterbildung der Inhaftierten besteht. Im Gegensatz zu den erwachsenen Straftätern gilt für Jugendliche im Gefängnis Limmattal eine obligatorische Schulpflicht.

Arbeitsmöglichkeiten

Die inhaftierten Personen sollen durch eine sinnvolle Beschäftigung den Bezug zum Leben in Freiheit und damit auch zur Arbeitswelt nicht verlieren. Die Zeit der Inhaftierung soll mit einer geeigneten Beschäftigung so gestaltet werden, dass die Chancen der inhaftierten Personen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben verbessert werden.

Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug sind zur Arbeit verpflichtet. Im Vollzugsplan kann an Stelle einer Arbeit auch eine Aus- und Weiterbildung vorgesehen werden. Im Vollzug einer Massnahme wird die eingewiesene Person zur Arbeit angehalten, soweit ihre stationäre Behandlung oder Pflege dies erfordert oder zulässt. Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit verpflichtet. Wer sich auf freiwilliger Basis zur Arbeit verpflichtet hat, muss die zugewiesene Arbeit verrichten.

In der Regel arbeiten Insassen in einem der anstaltsinternen Betriebe, zum Beispiel in der Küche, in der Montage, in der Schreinerei oder in der Landwirtschaft. In den Gefängnissen erhalten die Inhaftierten für ihre Arbeit einen angemessenen Verdienst.

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In den Vollzugseinrichtungen des Kantons Zürich (Affoltern am Albis und Vollzugszentrum Bachtel) sowie in der JVA Pöschwies gehen die Inhaftierten einer Arbeit nach.

Die Insassen der Vollzugseinrichtungen werden in verschiedenen Arbeitsbereichen beschäftigt, unter anderem in der Lebensmittelverarbeitung, der Montage, der Hauswirtschaft oder der Küche. Die rund 400 Inhaftierten der JVA Pöschwies arbeiten in einem der 22 Gewerbe- und Versorgungsbetriebe.

Im Massnahmenzentrum Uitikon stehen den jungen Straftätern im Rahmen der beruflichen Ausbildung unterschiedliche Arbeitsplätze – die sich nach  den Voraussetzungen des Inhaftierten richten – zur Verfügung.

Für junge Straftäter, welche eine längere Aufenthaltsdauer in der Geschlossenen Abteilung haben, verfügt das MZU über drei Werkstätten in den Bereichen Malerei, Metallbau und Schreinerei. In diesen werden die beruflichen Abklärungen durchgeführt sowie Lehrlinge durch erfahrene Lehrmeister ausgebildet.

Das MZU bietet innerhalb der Offenen Abteilung unter anderem in der Hauswirtschaft, Gärtnerei oder Landwirtschaft Ausbildungen mit den Abschlüssen Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Eidgenössisches Berufsattest und Kompetenznachweis an.

In den fünf Untersuchungsgefängnissen Dielsdorf, Limmattal, Pfäffikon, Winterthur und Zürich führen die rund 400 Inhaftierten diverse einfachere Arbeiten aus. Dazu gehören unter anderem Abpack- und Umpackarbeiten, Elektromontagen oder Konfektionierungen. Das Gefängnis Winterthur hat sich zusätzlich auf Gemüserüsten spezialisiert.

Weiterführende Informationen

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