Im Gefängnis Limmattal existiert neben der Abteilung für Erwachsene eine strikt abgetrennte Jugendabteilung sowie eine Abteilung für Krisenintervention. Hier erfahren Sie Wissenswertes – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten.
Über uns
Das Gefängnis Limmattal wurde im September 2010 als Teil des Bezirksgebäudes Dietikon in Betrieb genommen und gehört zu den Untersuchungsgefängnissen Zürich.
Im Gefängnis Limmattal wurde eine von den erwachsenen Insassen strikt abgetrennte Jugendabteilung für männliche Jugendliche integriert. Diese Abteilung kann je nach Platznachfrage verkleinert oder vergrössert werden, wodurch Platz für 9 bis maximal 24 jugendliche Personen zur Verfügung gestellt werden kann.
In den optimal ausgerüsteten Nebenräumlichkeiten können die Jugendlichen ihren spezifischen (schulischen) Bedürfnissen entsprechend gefördert und betreut werden. Für diese Betreuung steht dem Gefängnis Limmattal spezielles, sozialpädagogisch ausgebildetes Personal zur Verfügung.
Daneben bietet das Gefängnis Limmattal auch noch Platz für ca. 50 bis 60 erwachsene Untersuchungshäftlinge.
Gesamthaft verfügt das Gefängnis Limmattal über 70 Plätze für inhaftierte Personen.
Besuch
Besuchszeiten
Montag bis Freitag für Privatpersonen:
09:30 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
Montag bis Freitag für Rechtsanwälte und amtliche Besuche:
(ausser Mittwochnachmittag)
08:30 bis 11:00 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
Mittwochnachmittag (für Familien mit Kindern reserviert):
15:30 bis 17:00 Uhr
Samstag und Sonntag (für Besuche ohne spezielle Auflagen):
08:00 bis 11:00 Uhr
An Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 21 00.
Beratungen für Familien von inhaftierten Personen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?
Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.
Geldüberweisung an Inhaftierte
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Einzahlung für | Kanton Zürich Finanzverwaltung |
---|---|
IBAN | CH90 0900 0GFL 8000 2002 4 |
Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Betreuung & Behandlung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.
Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.
Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Auf freiwilliger Basis können die Inhaftierten folgende Arbeiten verrichten:
- Montagearbeiten
- Um- und Abpacken
- Zusammenstellen und Sortieren
- Mailings verpacken inkl. Versand
- Kartonagearbeiten
- diverse Konfektionierungen
Freizeit
Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich im Fitnessraum sportlich zu betätigen. In jedem Fall können die Inhaftierten in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik, etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.
In der Jugendabteilung wird den jugendlichen Inhaftierten ein speziell auf sie ausgerichtetes Programm angeboten.
Leitung
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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