Gefängnis Pfäffikon

Teaser Gefängnis Pfäffikon

Nach der umfassenden Erneuerung des Bezirksgebäudes Pfäffikon hat das Gefängnis Pfäffikon im Sommer 2026 den Betrieb wieder aufgenommen. Hier finden Sie Wissenswertes, von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten für inhaftierte Personen.

Über uns

Das Bezirksgebäude Pfäffikon und mit ihm auch das Gefängnis Pfäffikon wurden im Dezember 2023 für eine umfassende Sanierung geschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Umbau- und Erneuerungsarbeiten wurde das Gefängnis Pfäffikon im Sommer 2026 wiedereröffnet. 

Das Gefängnis Pfäffikon verfügt über insgesamt 80 Haftplätze. Davon stehen 68 Plätze für den Vollzug der Untersuchungshaft und 12 Plätze in der Sicherheitsabteilung zur Verfügung. Diese besondere Abteilung betreut inhaftierte Personen aus Haftanstalten der ganzen Schweiz, bei denen die Gefahr der Gewaltanwendung gegenüber sich selbst und/oder Dritten besteht. Auch inhaftierte Personen mit einer erhöhten Fluchtgefahr können in der Sicherheitsabteilung angemessen betreut werden.

Besuch & Gaben

Besuchsbewilligung und Voranmeldung

Vorteile:

  • Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung durch die Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
  • Für Besuche von inhaftierten Personen ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 12 01

Besuchszeiten

Montag bis Freitag:
08.15 bis 11.30 Uhr

Montag, Mittwoch Freitag:
13.15 bis 17.30 Uhr

Samstag:
14.00 bis 15.00 Uhr

An Dienstag- und Donnerstagnachmittagen sowie an Sonn- und Feiertagen sind keine Besuche möglich.

Gabenzeiten

Geldgeschenke und Kleider können während den Öffnungszeiten ohne vorgängigen Termin abgegeben werden. Zudem können Gaben (Esswaren) unter 5 Kilogramm, während geraden Monaten (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember) ohne vorgängigen Termin abgegeben werden.

Bitte beachten Sie hierbei ebenso unsere Öffnungszeiten.

Montag bis Freitag:
08.15 bis 11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag:
13.15 bis 16.00 Uhr

Keine Abgabe von Gaben möglich

Dienstag- und Donnerstagnachmittag, Samstag, Sonntag und Feiertage.

Beratung für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Erklärfilme für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, deren Mutter oder Vater inhaftiert ist, stehen oft vor vielen Fragen. Um verständlich nachzuvollziehen, was mit dem betroffenen Elternteil passiert, wurden leicht zugängliche Erklärvideos erstellt.

Die Videos sowie ergänzende Fragen und Antworten sind auf der Webseite von ExtraMural verfügbar: 

Geldüberweisung an Inhaftierte

Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisverwaltung abgegeben werden.

Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung: 

 
 
Einzahlung für Kanton Zürich Finanzverwaltung
IBAN CH07 0900 0GFP 8000 2002 4
BIC POFICHBEXXX

Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:

QR-Code auf das Konto des Gefägnisses Pfäffikon
Mit diesem QR-Code können Sie Geld auf das Konto einer inhaftierten Person überweisen.

Bitte geben Sie im Zahlungszweck unbedingt Name, Vorname und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Verwaltung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Betreuung & Behandlung

In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.

Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.

Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung: 

Arbeit

Arbeitspflicht

Die inhaftierten Personen in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit verpflichtet. Wer sich auf freiwilliger Basis zur Arbeit verpflichtet hat, muss die zugewiesene Arbeit verrichten.

Wichtigkeit von Arbeitsmöglichkeiten

Die sinnvolle Beschäftigung von inhaftierten Personen hat nicht nur einen produktiven Zweck, sondern trägt auch wesentlich zur Resozialisierung bei. Durch das Erlernen von Fähigkeiten, das Arbeiten in einem strukturierten Umfeld und die Übernahme von Verantwortung wird der Grundstein für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelegt.

Freizeit & Urlaub

Inhaftierte haben die Gelegenheit, sich sowohl in Fitnessräumen als auch in den Freiluftbereichen sportlich zu betätigen. Im Rahmen des Gruppenvollzugs wird die Förderung sozialer Kontakte betont, und es besteht die Möglichkeit zur schulischen Weiterbildung (BiSt).

Inhaftierte in Untersuchungs-und Sicherheitshaft erhalten keine Urlaube.

Leitung

Sascha Schillo

Gefängnisleiter

Gefängnisleiter Sascha Schillo

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Gefängnis Pfäffikon

Adresse

Hörnlistrasse 55
8330 Pfäffikon ZH
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

Telefon

+41 43 258 12 00

Hauptnummer

+41 43 258 12 01

Besuchswesen

E-Mail

gefaengnis.pfaeffikon@ji.zh.ch