Gefängnis Pfäffikon

Das Gefängnis Pfäffikon betreibt neben seinen klassischen Aufgaben als Untersuchungsgefängnis eine Sicherheitsabteilung. Hier erfahren Sie Wissenswertes – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Im Dezember 2023 startet die umfassende Erneuerung des Bezirksgebäudes Pfäffikon. Die Inhaftierten wurden bereits auf andere Institutionen verteilt. Die Mitarbeitenden arbeiten während des Umbaus in den Gefängnissen Zürich und Zürich West.
Die Sicherheitsabteilung wird während des Umbaus im Gefängnis Zürich untergebracht sein. Die Sicherheitsabteilung nimmt inhaftierte Personen aus Haftanstalten der ganzen Schweiz auf, die fremd- oder selbstgefährdend sind oder bei denen ein hohes Fluchtrisiko besteht. Nach dem Umbau des Gefängnisses Pfäffikon, der voraussichtlich zwei Jahre dauert, verfügt die Sicherheitsabteilung über neu zwölf statt bisher sechs Plätze. Drei Zellen werden einen direkten Zugang zu einem neuen Spazierhof haben, den die inhaftierten Personen selbständig betreten können. Eine der Zellen wird mit einer Gummioberfläche ausgestattet und bietet mehr Schutz für Personen, die sich selbst verletzen.
Vorteile:
- Kapazität: 80 Plätze
- Mitarbeitende: 32,0 Stellen
Besuch
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
07.45 bis 11.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr (ausser am Donnerstag)
An Donnerstagnachmittagen und an Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 12 11
Betreuung & Behandlung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.
Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.
Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Hat sich eine inhaftierte Person in Untersuchungs- und Sicherheitshaft auf freiwilliger Basis grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, so muss sie die ihr zugewiesene Arbeit auch verrichten.
Die Inhaftierten verrichten folgende Arbeiten:
- Montagearbeiten
- Um- und Abpacken
- Zusammenstellen und Sortieren
- Mailings verpacken inkl. Versand
- Kartonagearbeiten
- Kreatives Arbeiten
- diverse Konfektionierungen
Geldüberweisung an Insassen
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Name des Finanzinstituts | PostFinance, 3030 Bern |
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Einzahlung für | Gefängnis Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon |
Konto | 80-27534-9 |
IBAN | CH71 0900 0000 8002 7534 9 |
SWIFT/BIC | POFICHBEXXX |
Clearing-Nr. | 09000 |
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt den Namen und Vornamen der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Freizeit
Die Inhaftierten haben die Möglichkeit sich täglich im Fitnessraum oder im Spazierhof sportlich zu betätigen. Im Weiteren werden auch geführte sportliche Aktivitäten angeboten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
8330 Pfäffikon ZH