Das Gefängnis Zürich West (GZW) bildet einen Teil des Polizei- und Justizzentrums (PJZ). Im Gefängnis Zürich West werden einerseits Personen inhaftiert, die vorläufig festgenommen worden sind sowie Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden.
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Über uns
Das Gefängnis Zürich West (GZW) ist ein Teil des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ), das seit April 2022 etappenweise auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in Zürich in Betrieb genommen wurde.
Im GZW werden einerseits Personen inhaftiert, die vorläufig festgenommen worden sind (124 Plätze) und andererseits auch Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden (117).
Während der vorläufigen Festnahme (auch Polizeihaft genannt) klären Staatsanwaltschaft und Polizei in höchstens 48 Stunden ab, ob sich der Tatverdacht und die weiteren Haftgründe erhärten lassen oder entkräftet werden. Falls die Haftgründe nicht oder nicht mehr bestehen, wird die vorläufig festgenommene Person wieder freigelassen. Sonst gibt es einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft an das Zwangsmassnahmengericht, das innerhalb von 48 Stunden darüber entscheidet.
Untersuchungshaft
Wenn das Zwangsmassnahmengericht dem Antrag auf Untersuchungshaft stattgibt, tritt die inhaftierte Person in einen der Untersuchungshaftbetriebe der Untersuchungsgefängnisse Zürich über.
Vorteile:
- Kapazität: 241 Plätze (124 Plätze für Männer, Frauen und Jugendliche in der vorläufigen Festnahme und 117 Plätze für Untersuchungshaft)
- geplante Stellen: 136 Stellen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Möchten Sie einen Blick hinter die Mauern des Gefängnis Zürich West werfen?
Besuch
Besuchszeiten
Montag bis Sonntag inklusive Feiertage:
08.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Inhaftiertenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 257 31 11
Beratungen für Familien von inhaftierten Personen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?
Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.
Bezahlung von Ersatzfreiheitsstrafen & Geldüberweisungen an Inhaftierte
Ersatzfreiheitsstrafen können zu folgenden Zeiten per Barzahlung, TWINT oder gegen Abgabe der Original-Quittung der Einzahlung via Postschalter beglichen werden:
Montag bis Freitag
08.15 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Zu folgenden Zeiten können die Ersatzfreiheitsstrafen per TWINT oder gegen Abgabe der Original-Quittung der Einzahlung via Postschalter beglichen werden:
Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
16.00 – 20.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungsscheine vorgängig an der Loge des Gefängnis Zürich West abgeholt werden müssen.
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Loge abgegeben werden. Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Name des Finanzinstituts | PostFinance, 3030 Bern |
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Einzahlung für | Polizei- und Justizzentrum, Gefängnis Zürich West, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich |
Konto | 15-862826-8 |
IBAN | CH46 0900 0000 1586 2826 8 |
SWIFT/BIC | POFICHBEXXX |
Clearing-Nr. | 09000 |
Betreuung & Behandlung
Die anspruchsvolle Betreuung im Rahmen der vorläufigen Festnahme wird durch ein interdisziplinäres Team gewährleistet. Im direkten Kontakt mit den festgenommenen Personen stehen:
- Das Betreuungs- und Aufsichtsteam
- Der Gesundheitsdienst
- Die Seelsorge (externe Partner)
Im Hintergrund werden sie dabei durch weitere Teams und Arbeitspartner unterstützt.
Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Hat sich eine inhaftierte Person in Untersuchungs- und Sicherheitshaft auf freiwilliger Basis grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, so muss sie die ihr zugewiesene Arbeit auch verrichten.
Die Inhaftierten verrichten folgende Arbeiten:
- Um- und Abpacken
- Zusammenstellen und Sortieren
- Mailings verpacken inkl. Versand
- Kartonagearbeiten
- Kreatives Arbeiten
Im Gegensatz zur Untersuchungshaft gibt es in der vorläufigen Festnahme keine Arbeit für festgenommene Personen.
Freizeit
Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich täglich im Fitnessraum oder im Spazierhof sportlich zu betätigen. Im Weiteren steht eine Bibliothek mit ausgewählten Büchern zur Verfügung.
Festgenommene Personen in der vorläufigen Festnahme haben Zugang zu Büchern und einem internationalen TV Programm. Sie können sich auf den Spazierhöfen an der frischen Luft bewegen.
Für einen sicheren Gefängnisbetrieb bildet die Hausordnung der Untersuchungsgefängnisse Zürich die Grundlage.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Postfach
8010 Zürich
Der Gefängniseingang befindet sich an folgender Adresse:
Am Kohlendreieck 11, 8010 Zürich
Hauptnummer