Kommunale Fussverkehrsplanung

Fussgängerinnen und Fussgänger gehen durch einen Ortskern, in den Erdgeschossen befinden sich Geschäfte, im Hintergrund fährt ein Auto

Städte und Gemeinden spielen bei der Förderung des Fussverkehrs eine zentrale Rolle. Sie haben mit dem kommunalen Verkehrsrichtplan ein wichtiges Planungsinstrument, das auch der Fussverkehrsplanung dient.

Gemeinschaftliche Fussverkehrsförderung

Der Kanton Zürich arbeitet gemeinsam mit den Städten und Gemeinden auf dichte, engmaschige Fusswegnetze mit zusätzlichen Diagonalverbindungen und Abkürzungen hin. Neben der Fortbewegung wird auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum gebührend berücksichtigt. Die Verkehrssicherheit (Schutz vor motorisiertem Verkehr, Schutz vor Velo) wie auch die soziale Sicherheit (keine Angsträume) haben höchste Priorität. Die Bedürfnisse aller Nutzergruppen, auch die von Personen mit Mobilitätseinschränkungen, werden berücksichtigt. Eigenständige strategische Grundlagen zum Thema Fussverkehr werden erstellt (Teilstrategie, Masterplan, Leitbilder).

Im Freizeitfussverkehr stehen der Erhalt und die Optimierung der Zürcher Wanderwege im Vordergrund. Dabei gilt es insbesondere auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gebührend zu berücksichtigen.

Planungsgrundsätze

Die Wegnetze sind gemäss Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) in Plänen festzuhalten. Wichtigste Anforderungen:

  • Gesamtes bestehendes Netz abbilden; Netzlücken bezeichnen
  • 200 Laufmeter Fusswege pro Hektar Siedlungsfläche anstreben
  • Querungsstellen bei verkehrsorientierten Strassen bezeichnen
  • Bei beidseitiger Bebauung beidseitiges Trottoir bei verkehrsorientierten Strassen vorsehen
  • Flächen für den Aufenthalt bezeichnen
  • Schwachstellen und Netzlücken für alle Benutzergruppen erheben
  • Wegverbindungen grundeigentümerverbindlich sichern

Die Fussverkehrsplanung ist aufgrund der breiten Zielgruppe und der vielfältigen Anforderungen sehr komplex. Die nachfolgende Online-Bibliothek verschafft einen Überblick über die wichtigsten Planungsgrundlagen und -hilfen.

Vollzugshilfen Fusswegnetzplanung

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und Fussverkehr Schweiz haben zusammen Vollzugshilfen für die Fusswegnetzplanung herausgegeben. Die reich illustrierten Handbücher zeigen, welche Anforderungen an die Fusswegnetze gestellt werden müssen.

Merkblatt Fusswegnetzplanung

Ziel des Kantons ist es, den Fussverkehr zu fördern: auch mit einer frühzeitigen und fachgerechten Fusswegnetzplanung. Dafür hat das damalige Amt für Verkehr (heute Amt für Mobilität) eine Anleitung erarbeitet. Das Merkblatt zeigt auf, wie Städte, Gemeinden und Planungsbüros bei der Fusswegnetzplanung vorgehen sollen.  

Auf den Verkehrsplan mit den kommunalen Strassen für die Groberschliessung und den Wegen von kommunaler Bedeutung darf nicht verzichtet werden. 

(Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich, § 31)

Online-Bibliothek: Planungsgrundlagen und -hilfen

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  • SN 640 070 Grundnorm Fussverkehr
  • SN 640 200 ff Geometrisches Normalprofil
  • SN 640 238 Fussgänger und leichter Zweiradverkehr; Rampen, Treppen, Treppenwege

  • SN 640 241 Fussgängerstreifen 
  • SN 640 240 Querungen für den Fussgänger- und leichten Zweiradverkehr
  • SN 640 246 Querungen für den Fussgänger- und leichten Zweiradverkehr; Unterführungen
  • SN 640 247 Querungen für den Fussgänger- und leichten Zweiradverkehr; Überführungen
  • SN 640 241 Markierung und Anordnung von Fussgängerstreifen
  • VSS 40 240 Anlagen des Fussverkehrs - Querungsanlagen

Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr:

  • Entwicklung einer strategischen Ausrichtung und Festlegung der Regeln, nach denen die Zürcher Staatsstrassen in Zukunft zu gestalten sind.
  • Entwicklung eines Kriterienkatalogs, mit dessen Hilfe aufgezeigt werden kann, wo im Kanton Zürich Handlungsbedarf besteht.
  • Erstellung eines Umsetzungsprogramms, das aufzeigt, wie die Vorgaben mit welchen Kostenfolgen umgesetzt werden können.

«Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen. Entsprechende Massnahmen müssen wirtschaftlich zumutbar sein.» 

(Art. 11 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005)

  • SN 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum
  • SN 640 852 Markierungen; Taktil-visuelle Markierungen für blinde und sehbehinderte Fussgänger, VSS 2008/20
  • SN 40 836-1 Lichtsignalanlagen; Signale für Sehbehinderte

Hindernisfreie Wanderwege

Mobilitätsbehinderte Personen sollen geeignete kantonale Wanderwege besser nutzen können. So ist es im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sowie in der Verfassung des Kantons Zürich vorgesehen.

Das Amt für Mobilität hat dafür für jede Planungsregion im Kanton Zürich Machbarkeitsstudien ausgearbeitet, in denen geeignete Strecken vorgeschlagen werden.

Fussverkehrspotenzial

Zur Erreichung der Ziele aus dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) ist das Fussverkehrspotenzial mit Angabe der Relevanz von den einzelnen Netzabschnitten für alle Gemeinden und Städte im Kanton Zürich ermittelt worden. Diese Informationen stehen als GIS-Karte zur Verfügung und können als Grundlage für die Fusswegnetzplanung sowie für die Modellierung von Entwicklungsszenarien respektive Netzvarianten genutzt werden.

Beratungsangebot Fachstelle Fussverkehr

Die kantonale Fachstelle Fussverkehr berät Städte und Gemeinden im Kanton Zürich bei der Planung von Fussverkehrsverbindungen. Die Fusswegnetzplanung ist dabei von zentraler Bedeutung. Gerne beraten wir auch Ihre Gemeinde bei der Fussverkehrsplanung, um gemeinsam den Fussverkehr voranzubringen und den Alltag von Fussgängerinnen und Fussgängern zu erleichtern. 


GEHsundZH

Möchten Sie den Fussverkehr in Ihrer Gemeinde verbessern? Dabei unterstützt Sie der Kanton Zürich. Dank GEHsundZH erhalten Sie eine detaillierte Analyse und konkrete Handlungsempfehlungen, wie der Fussverkehr in Ihrer Gemeinde verbessert werden kann. 

Beratungs-Kaffee

Sie haben Fragen zur kommunalen Fussverkehrsplanung in Ihrer Gemeinde? Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin und besuchen Sie uns in der Fachstelle Fussverkehr - natürlich können wir die Beratung auch online durchführen. 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Projekte mit Auszeichnungen

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Mit dem «Flâneur d’Or» prämiert Fussverkehr Schweiz Massnahmen, welche die Qualität, Attraktivität und Sicherheit erhöhen:

  • Wege und Plätze im öffentlichen Raum, die zum Flanieren einladen;
  • direkte, attraktive und sichere Fusswegverbindungen.

Der «Fussverkehrspreis Infrastruktur» wird alle drei Jahre verliehen. 2014 ging der Preis an die flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung Zürich: Als preiswürdiges Beispiel, wie die Chance einer Verkehrsentlastung als Steilpass für neues Leben in einem Quartier genutzt werden kann.
 

Platz mit Brunnen, darin spielenden Kindern und Gartenrestaurant im Hintergrund.
Auf dem Bullingerplatz in Zürich, wo sich früher der Transitverkehr durchs Quartier quälte, treffen sich heute die Quartierbewohner und -bewohnerinnen. Quelle: Amt für Mobilität

Der Prix Rando prämiert Wanderwegprojektee, welche die Wünsche der Wandernden besonders gut erfüllen. Im Kanton Zürich wurde 2014 der Seeuferweg zwischen Wädenswil und Richterswil ist mit dem Prix Rando des Verbandes Schweizer Wanderwege ausgezeichnet.

Der 1,6 Kilometer lange Seeuferweg dient der Naherholung. Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Wandernde sind auf langen Holzstegen und Kieswegen unterwegs: ganz nahe am Seeufer, das mit dem Wegbau landschaftlich und ökologisch aufgewertet wurde.

Die Jury des Prix Rando war beeindruckt von der sorgfältigen Abwägung unterschiedlichster Interessen.
 

Spaziergänger mit Kinderwagen unterhalten sich auf einem Steg des Seeuferwegs bei Richterswil.
Der Seeuferweg ermöglicht mit seinen Stegen Naherholung in einer dicht besiedelten Region. Quelle: Amt für Mobilität

Ihre Ansprechpartner

Urs Günter

Leiter Fachstelle Fussverkehr

urs.guenter@vd.zh.ch
+41 43 259 30 85

Urs Günter.

Kim Katarina Klocke

Projektleiterin Fuss- und Veloverkehr

kim.klocke@vd.zh.ch
+41 43 259 31 04

Porträt Kim Katarina Klocke, Projektleiterin Fuss- und Veloverkehr

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Fussverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 85

Ansprechperson Urs Günter

E-Mail

fussverkehr.afm@vd.zh.ch

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Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: