Selbstständige Spitäler im Eigentum des Kantons

Im Kanton Zürich sind folgende vier Spitäler selbstständige Anstalten im Eigentum des Kantons: Das Universitätsspital Zürich (USZ), das Kantonsspital Winterthur (KSW), die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) sowie die Integrierte Psychiatrie Winterthur–Zürcher Unterland (ipw).

Vorgaben und Eigentümerstrategien

Insgesamt stellen im Kanton Zürich 27 Akutspitäler, 12 Psychiatrische Kliniken und 7 Reha-Kliniken die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicher. Vier davon, die Spitäler USZ, KSW, PUK und ipw, sind Anstalten des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Kanton Zürich steuert die Spitäler, indem er Eigentümerstrategien festlegt, und Vorgaben macht in strategischen Bereichen.

Spitalrat

Der Spitalrat ist das strategische Führungsorgan und verantwortlich für die Erfüllung der Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie. Die Mitglieder der Spitalräte werden vom Regierungsrat für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Die Gesundheitsdirektion (GD) entsendet ein Mitglied in den Spitalrat, das mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.

Die Vorgaben sind in den entsprechenden Gesetzen und Eigentümerstrategien festgehalten:

Aufsicht

Im Bereich der Aufsicht obliegt dem Spitalrat des jeweiligen kantonalen Spitals von Gesetzes wegen die direkte Aufsicht über die Spitaldirektion und damit über den operativen Betrieb. Die GD übt in Vertretung des Regierungsrates die allgemeine Aufsicht aus. Der Kantonsrat hat die Oberaufsicht inne.

Die allgemeine Aufsicht des Regierungsrates gegenüber den selbstständigen Spitälern im Eigentum des Kantons fokussiert auf die Prüfung der Rechtmässigkeit des Handelns in besonderen Fällen. Der Regierungsrat bzw. die GD müssen einschreiten, wenn sie bedeutsame Unrechtmässigkeit feststellen und den Spitalrat verbindlich auffordern, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.

Im Rahmen ihres gesundheitspolizeilichen Auftrags beaufsichtigt die GD resp. das Amt für Gesundheit (AFG) sämtliche Spitäler. Dazu gehören auch die vier Spitäler im Eigentum des Kantons. 

Universitätsspital Zürich (USZ)

Massnahmen bezüglich Vorfällen in Klinik für Herzchirurgie

Nachdem schwerwiegende Vorfälle im USZ bekannt wurden, ließ die GD ein externes Gutachten erstellen. Die Vorfälle betrafen insbesondere die Klinik für Herzchirurgie in den Jahren 2016 bis 2020. Das Gutachten untersuchte die Aufsichts- und Führungsstrukturen des USZ. Seine Empfehlungen wurden bei der Neubesetzung des Spitalratspräsidiums und weiterer Mitglieder des USZ-Spitalrats, der Revision des USZ-Gesetzes und der neuen Verordnung über die Spitalräte umgesetzt.

Die GD begrüßt, dass der Spitalrat des USZ seine Führungsverantwortung wahrnimmt. Im August 2024 beauftragte er die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission. Diese soll unter der Leitung von Dr. Niklaus Oberholzer die Vorfälle in der Klinik für Herzchirurgie von 2016 bis 2020 prüfen.

Dem Spitalrat obliegt von Gesetzes wegen die direkte Aufsicht über die Spitaldirektion und damit den operativen Betrieb des USZ. Die GD übt in Vertretung des Regierungsrates die allgemeine Aufsicht über das USZ aus. Sie wird die Ergebnisse der Untersuchungskommission in diesem Rahmen prüfen. Über allfällige gesundheitspolizeilich relevante Erkenntnisse, die während der laufenden Untersuchung gewonnen werden, ist die GD resp. das AFG umgehend zu informieren.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Generalsekretariat

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
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E-Mail

generalsekretariat@gd.zh.ch

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