Jahresbericht 2025 des Veterinäramts: Prävention bei Hunden und Tierseuchen im Fokus

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat seinen Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Mit den per 1. Juni 2025 in Kraft getretenen Änderungen im Hundegesetz führte der Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für alle Hundehaltenden mit klar definierten Qualitätsstandards ein. Zusammen mit der etablierten Präventionsarbeit an Schulen zeigt sich eine positive Entwicklung: Die Zahl der Beissvorfälle mit Hunden blieb stabil und ist leicht rückläufig (minus 1,5 Prozent). In der Tiergesundheit stellte die dynamische Tierseuchenlage in Europa den Kanton Zürich weiterhin vor grosse Herausforderungen. Das Veterinäramt setzt dabei konsequent auf Früherkennung, Prävention, Krisenvorsorge und eine enge Zusammenarbeit mit allen Partnern.

Änderungen im Hundegesetz stärken die Ausbildung

Am 1. Juni 2025 traten die Änderungen des Hundegesetzes in Kraft. Neu müssen Ersthundehaltende sowie Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit Prüfung absolvieren. Zusätzlich ist für jeden Hund eine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Um die hohe Qualität der Kurse sicherzustellen, müssen definierte Lernziele erfüllt werden. Die Anbieterinnen und Anbieter der obligatorischen Hundekurse sind verpflichtet, eine vom Kanton vorgegebene theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

«So stellen wir sicher, dass in den obligatorischen Hundekursen ein tierschutzgerechter und gewaltfreier Umgang mit Hunden vermittelt wird», sagt Kantonstierarzt Lukas Perler. Mit diesen Vorgaben setzt der Kanton Zürich einen neuen Standard, der über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung findet.

Erhöhte Sensibilität im Umgang mit Hunden

Die Zahl der Beissvorfälle blieb 2024 stabil und ist 2025 leicht zurückgegangen (2024: 873, 2025: 860; minus 1,5 Prozent) – bei unverändert grosser Hundepopulation. Dieser Rückgang deutet darauf hin, dass die Präventions- und weiteren Massnahmen des Veterinäramts Wirkung zeigen. Deutlich zugenommen haben hingegen die Meldungen über aggressives Verhalten von Hunden (2024: 159, 2025: 206). Dies spricht für eine gestiegene Sensibilität der Bevölkerung für einen sicheren Umgang mit Hunden.

Zur Förderung des sicheren Umgangs mit Hunden bei Kindern bietet das Veterinäramt die Kurse «Codex Kind & Hund» an, die von Kindergärten und Unterstufen kostenlos gebucht werden können. Mit 295 durchgeführten Kursen wurde 2025 ein neuer Höchstwert erreicht. Rund 5’900 Kinder lernten dabei, wie sie sich im Umgang mit Hunden richtig verhalten und Beissverletzungen vermeiden können.

Führbarkeitstest für Rottweiler etabliert

Per 1. Januar 2025 führte der Regierungsrat ein Halteverbot für Rottweiler ein. Rottweiler dürfen seither im Kanton Zürich weder gehalten werden noch zuziehen. Für die rund 350 am 31. Dezember 2024 gemeldeten Rottweiler mussten die Hundehaltenden bis zum 30. Juni 2025 eine Haltebewilligung beantragen, wenn sie weiterhin im Kanton leben wollten.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Wesensbeurteilung entwickelte das Veterinäramt gemeinsam mit externen Fachpersonen den Zürcher Führbarkeitstest. Dieser erfüllt hohe wissenschaftliche Anforderungen und liefert ein zuverlässiges Ergebnis darüber, ob sich ein Hund normal verhält und gehorsam ist.
Ende 2025 waren noch 295 Rottweiler im Kanton Zürich gemeldet. Darunter waren 21 Junghunde, die erst nach Vollendung des zweiten Lebensjahres beurteilt werden können, und 53 ältere Hunde, für die aufgrund fachlicher Kriterien keine Wesensbeurteilung mehr erforderlich ist. Die Abnahme der Anzahl Rottweiler ist auf Wegzug, Abgabe des Hundes, Tod des Hundes oder Verzicht auf den Hund zurückzuführen.
Der Führbarkeitstest wurde 2025 insgesamt 217-mal erfolgreich durchgeführt. 47 Prozent der nötigen Bewilligungen wurden ohne Auflagen erteilt, 53 Prozent werden mit Auflagen erteilt. In vier Fällen wurde trotz mehrfacher Intervention kein Gesuch eingereicht. Diese verbotenen Hundehaltungen führten zur Beschlagnahmung der Tiere.

Tierseuchenprävention bleibt zentral

Die Tierseuchenlage in Europa blieb 2025 dynamisch und angespannt. Der intensive Personen-, Tier- und Warenverkehr sowie klimatische Veränderungen begünstigen die Ausbreitung von Tierseuchen. Der Kanton Zürich setzt daher konsequent auf Früherkennung, Prävention und Krisenvorsorge. Zentrale Elemente sind Überwachungsprogramme sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden. So lassen sich Tierseuchen frühzeitig erkennen und rasch eindämmen.
Neben der Bekämpfung konkreter Tierseuchen – etwa der Blauzungenkrankheit – sowie nationaler Programme wie jenem gegen die Klauenkrankheit Moderhinke bei Schafen kommt der Krisenvorsorge grosse Bedeutung zu. Ziel ist es, Tiere und Tierhaltende bestmöglich zu schützen und im Ereignisfall rasch und entschlossen zu handeln. Das Veterinäramt bereitet sich gemeinsam mit seinen Partnern auf verschiedene Szenarien vor, baut Kompetenzen auf, stellt Material bereit und führt regelmässig Übungen durch.
Weitere Seuchen wie die Lumpy-Skin-Disease oder die Newcastle-Krankheit verdeutlichen, wie schnell und unvorhersehbar sich Tierseuchen ausbreiten können – und welche erheblichen wirtschaftlichen Folgen damit verbunden sind.

Hohes Informationsbedürfnis der Bevölkerung

Das Veterinäramt ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar; ausserhalb der regulären Öffnungszeiten steht ein Pikettdienst zur Verfügung. Das Informationsbedürfnis blieb auch 2025 hoch: Es gingen 16’130 telefonische Anfragen ein (2024: 12’377) sowie 1’800 Anfragen per E-Mail (2024: 1’156). Das entspricht einer Zunahme von gut 30 Prozent bei den telefonischen und rund 55 Prozent bei den schriftlichen Anfragen. Die meisten Anliegen betrafen den Tierschutz, insbesondere den Bereich Hunde. Ebenfalls häufig waren Fragen zu Tierseuchen und aktuellen Entwicklungen.
 

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