Spitäler & Kliniken

Die stationäre Versorgung wird im Kanton Zürich durch 22 Akutspitäler, 3 Geburtshäuser, 16 Rehabilitationskliniken und 12 Psychiatriekliniken sichergestellt.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Teilrevision Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz

Grundlage für die Spitalplanung und -finanzierung

Mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG), das seit dem 01. Januar 2012 in Kraft ist, schuf der Kanton Zürich die kantonale Grundlage zur Spitalplanung und -finanzierung, wie sie der Bund verlangt. Gestützt auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen erliess der Regierungsrat die seit 2012 geltenden Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Die Zürcherinnen und Zürcher können seither auf eine zeitgemässe und effiziente Spitalversorgung zählen.

Nachdem die Spitalplanung 2012 auf einen Planungs- und Prognosehorizont von rund zehn Jahren ausgelegt war, bedarf es im Hinblick auf das Jahr 2023 einer neuen, umfassenden Spitalplanung. Diese wird wiederum die Grundlage für die auf diesen Zeitpunkt hin zu erneuernden Spitallisten 2023 sein.

Aktualisiertes Recht schafft Rahmenbedingungen

Abgestimmt auf die neue Spitalplanung sollen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktualisiert werden. Dazu sind gezielte Anpassungen am SPFG vorgesehen. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, eine breite Vernehmlassung zum Entwurf durchzuführen.

Eine synoptische Übersicht über die geplanten Änderungen finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Die Vernehmlassung wurde am 26. Juni 2019 beendet. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet.

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