Qualität in Listenspitälern

Der Kanton Zürich definiert Qualitätsanforderungen wie beispielsweise Mindestfallzahlen an die Listenspitäler und überprüft deren Einhaltung regelmässig. Damit sorgt er für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung.

Controlling 

Im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2012 hat die Gesundheitsdirektion die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Listenspitäler vorgegeben.

Regelmässig überprüft die Gesundheitsdirektion, ob die Spitäler die Qualitätsanforderungen unter anderem betreffend Patientenversorgung und Infrastruktur einhalten. Damit gewährleistet der Kanton Kontinuität in der Behandlungsqualität.

 

Qualitätscontrolling

Ziel des Qualitätscontrollings ist es, eine enge interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit und eine entsprechende Kontinuität für die betroffenen Patientinnen und Patienten anzubieten. Im Idealfall sind im zeitlichen Verlauf der Erkrankung die ambulanten wie auch die stationären und die palliativen Behandlungen umfassend in einem Behandlungskonzept zusammengefasst. Die Entwicklung des Qualitätscontrollings wurde im Regierungsratsbeschluss Nr. 746/2017 für die unten aufgeführten Bereiche vorgegeben. Das Qualitätscontrolling kann als  Variante 1 mit einer Qualitätssicherung durch die Fachgesellschaft oder als Variante 2 mit einer Zertifizierung umgesetzt werden. Detaillierte Anforderungen an das Qualitätscontrolling sind im genannten Regierungsratsbeschluss Nr. 746/2017 definiert. Im Regierungsratsbeschluss Nr. 776/2018 wurden pro Bereich die Einführungszeiten vorgegeben und der Stand aktualisiert. Im Folgenden sind die weitergehenden Spezifikationen und Vorgaben für die Umsetzung, welche je nach Umsetzungsvariante des Qualitätscontrollings mit den entsprechenden Fachexperten erarbeitet wurden, dargestellt:  

 

Spezifikation pro Bereich

Gefässe:

Erfassung der Daten der spezifizierten abdominalen Gefässeingriffe sowie Eingriffe an der Carotis (Intervention und Chirurgie) seit 1. Januar 2018 im Swiss Vasc Register und Ausweis von Kenndaten zur Qualitätssicherung ab 1. Januar 2019 gemäss Swissvasc Auswertung Kanton ZH.

 

Kolonchirurgie:

Um den Ressourcenaufwand für die Spitäler zu reduzieren, wurde im Frühjahr 2023 gemeinsam mit der Zürcher Chirurgengesellschaft (CGZH) entschieden, die Weiterentwicklung des kantonalen Kolonregisters zu stoppen und im Rahmen eines neuen Qualitätsprogramms Qualitätsanalysen anhand bestehender Routinedaten aufzubauen. Die Anpassungen am Qualitätsprogramm Kolonchirurgie werden noch im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen sein und danach umgesetzt. Damit die Qualität nicht nur je Listenspital, sondern auch je Operateurin und Operateur evaluiert werden kann, sind ab 1. Januar 2024 für definierte Eingriffe der Leistungsgruppe VIS1 Erst- und Zweitoperateurinnen und -operateure zu erfassen. Diese definierten Eingriffe sowie der Ablauf des Qualitätsprogramms ist dem Konzept zu entnehmen.

Prostata:

Die Erfassung der Daten aller Patienten mit Prostatakarzinom und das Ausweisen von Kenndaten zur Qualitätssicherung sind vorgeschrieben. Da bisherige Vorstösse zum Aufbau eines Qualitätsprogrammes (mit einer kantonalen Expertengruppe) nicht umgesetzt werden konnten, wird seitens Amt für Gesundheit in Abhängigkeit des Indikationscontrollings und voraussichtlich in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft und dem SGU-Register ein neues Qualitätsprogramm erarbeitet. Genaueres wird im Sommer 2023 kommuniziert. Kantonale Insellösungen oder regionale Zertifikate sind für Listenspitäler nicht verpflichtend. 

 

Hüft- und Knieprothese:

Erfassung der Daten aller Patientinnen und Patienten BEW7.1 Erstprothese Hüfte und BEW7.2 Erstprothese Knie im SIRIS Implantat Register und Ausweis von Kenndaten zur Qualitätssicherung (Indikations- und Ergebnisqualität) gemäss Projektinformation Ergebnismessung Hüft- und Knieprothese. Mit dem Qualitätscontrolling soll neben den perioperativen Komplikationen insbesondere auch die Ergebnisqualität anhand der kurzfristigen Revisionsbedürftigkeit evaluiert, aber auch eine Datenbasis zur Auswertung der langfristigen Funktion der Prothesen erstellt werden. Die Datenerfassung im SIRIS erfolgt ab dem 1.7.2019.

 

Gynäkologische Tumore und Brustkrebs:

Da die Behandlung dieser Tumore schon bei der Erstversorgung durch verschiedene Fachrichtungen erfolgen muss, ist eine Qualitätssicherung am effizientesten durch ein Zertifikat zu erreichen, das Anforderungen an verschiedene Disziplinen und Professionen stellt und interdisziplinär erarbeitet wurde. Anerkannt werden derzeit folgende Zertifikate:

GYNT:

GYN2:

 

Weiterentwicklung

Zusammen mit den Akteuren des Gesundheitswesens entwickelt der Kanton Zürich die Qualität zu spezifischen Themen laufend weiter. Die «Qualitätsstrategie der stationären Versorgung im Kanton Zürich» wurde von der Gesundheitsdirektion, vom Verband Zürcher Krankenhäuser und von weiteren Partnern erarbeitet. Sie dient dazu, die Versorgungsqualität zu verbessern und die Qualitätskultur in der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich zu stärken. Darüber hinaus setzt sie Prioritäten für aktuelle und zukünftige Qualitätsaktivitäten.

Qualitätsstrategie der stationären Versorgung im Kanton Zürich 2017 bis 2022

Qualitätsstrategie der stationären Versorgung im Kanton Zürich 2017 bis 2022
Qualitätsstrategie der stationären Versorgung im Kanton Zürich 2017 bis 2022

Mindestfallzahlen

Um die Qualität der Behandlungen zu stärken, stellt der Kanton Zürich mit den Mindestfallzahlen pro Operateurin und Operateur gezielte Anforderungen an die Spitäler.

Operateurinnen und Operateure mit Erfüllung der Mindestfallzahl 

In den unten stehenden Listen finden Sie eine Übersicht über die Operateurinnen und Operateure, welche die Anforderungen an die Mindestfallzahlen für das jeweilige Jahr erfüllen.

Erfassung von Operateurinnen und Operateuren

Für die korrekte Erfassung der Operateurinnen und Operateure zur Zählung der Mindestfallzahlen bieten wir Ihnen eine Anleitung zum Download. Die folgende Liste zeigt Ihnen zudem auf, bei welchen CHOP-Codes die Operateurinnen und Operateure erfasst werden müssen.

Einreichung zusätzlicher Operateur-Daten

Zürcher Listenspitäler liefern die Operateur-Daten im Rahmen der jährlichen Erhebung über die Spitaldaten-Erhebungsplattform (SDEP). Vertragsspitäler dürfen diese Daten ebenfalls über SDEP einreichen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um Daten von Operateurinnen und Operateuren an Zürcher Spitälern einzureichen, welche nicht über die SDEP-Datenerhebung gemeldet wurden:

Operateurinnen und Operateure, welche ausserhalb des Kanton Zürich tätig sind oder waren, können diese ausserkantonalen oder ausländischen Fälle mit folgendem Formular melden:

Gesuch für Zulassungsverlängerung

In Ausnahmefällen (u.a. Stellenwechsel, Militärdienst, Mutterschaftsurlaub, Sabbatical) kann es vorkommen, dass Operateurinnen und Operateure die Mindestfallzahlen in einem Jahr nicht erreichen. Falls die Anforderungen im Folgejahr voraussichtlich erreicht werden, kann ein begründeter Antrag auf Fortbestand der Zulassung unter gesundheitsversorgung@gd.zh.ch eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür das unten stehende Formular.

Zufriedenheitsbefragung

Um die Zufriedenheit der Zürcher Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung zu erheben, führt die Gesundheitsdirektion seit 2001 jährlich eine telefonische Umfrage durch. Zwischen Anfangs November und Mitte Dezember 2023 kontaktiert dazu das Umfrageinstitut LINK zufällig ausgewählte Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Die Resultate fliessen in die politischen Entscheidungen ein.  

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 00

E-Mail

afg@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: