Der Kanton Zürich definiert Qualitätsanforderungen an die Listenspitäler und überprüft deren Einhaltung regelmässig. Damit sorgt er für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung.
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Qualitätscontrolling
Im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 hat die Gesundheitsdirektion die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Listenspitäler vorgegeben, wie beispielsweise die Mindestfallzahlen und die Teilnahme an den kantonalen Qualitätsprogrammen.
Regelmässig überprüft die Gesundheitsdirektion, ob die Spitäler die Qualitätsanforderungen einhalten. Damit gewährleistet der Kanton Kontinuität in der Behandlungsqualität.
Qualitätsprogramme
Zielsetzung
Die übergeordneten Ziele der Qualitätsprogramme sind:
Vorteile:
- Förderung der Qualitätsentwicklung
- Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität im Kanton Zürich
Aufbau
Die Zürcher Qualitätsprogramme basieren auf zwei Säulen:
- Qualitätsanalysen
In enger Zusammenarbeit mit Expertengruppen, Fachgesellschaften und den Spitälern erarbeitet das Amt für Gesundheit Qualitätsanalysen. Soweit möglich werden bereits vorhandene Routinedaten verwendet. Diese werden bei Bedarf durch zusätzliche (u.a. klinische) Parameter auf Fallebene ergänzt. Die erarbeiteten Risikoadjustierungsmodelle für einzelne Qualitätsindikatoren werden extern plausibilisiert und wissenschaftlich begleitet, um eine zulässige Vergleichbarkeit der Spitäler zu gewährleisten.
Durch die Verwendung bestehender Daten kann der administrative Aufwand seitens Spitäler sukzessive reduziert werden.
- Qualitätszirkel
Jährlich wird pro Qualitätsprogramm ein Qualitätszirkel durchgeführt. An diesem Zirkel sind alle Spitäler mit den jeweiligen Klinikleitungen (Ärztliche Vertretungen) anwesend. Die erarbeiteten Qualitätsanalysen werden transparent präsentiert, gemeinsam weiterentwickelt und Auffälligkeiten werden diskutiert. Ziel ist es, eine offene Qualitätsdiskussionen zu ermöglichen und so ein gemeinsames Lernen und die kontinuierliche Verbesserung der Qualität zu fördern.
Die Anwesenheit am Qualitätszirkel ist für Zürcher Listenspitäler verpflichtend und stellt primär der einzige Aufwand für die Teilnahme an den Qualitätsprogrammen dar.
Bereits haben sich weitere Kantone und ausserkantonale Spitäler den Qualitätsprogrammen angeschlossen.
Aktuelle und geplante Qualitätsprogramme
Qualitätsprogramme im Aufbau (Stand 2025):
- Herzchirurgie
- Gefässchirurgie
- Viszeralchirurgie (Kolon)
- Orthopädie (Knie-/Hüftprothetik)
- Urologie (Prostatektomien)
- Brustkrebs (GYN2) (ab 2025)
- Wirbelsäulenchirurgie (Spine) (ab 2025)
Geplante Qualitätsprogramme (2026):
- Kardiologie
- Geburten
Zeitplan Qualitätsprogramme
Die folgende Grafik zeigt die sich im Aufbau befindenden Qualitätsprogramme.
Qualitätsindikatoren zu entwickeln, welche faire und belastbare Spitalvergleiche zulassen, ist ein anspruchsvoller Prozess und dauert mehrere Jahre. In einem ersten Schritt werden Indikatoren zur Prozess- und Ergebnisqualität erarbeitet. Später folgen Indikatoren zur Indikationsqualität sowie die längerfristige Ergebnisqualität (Behandlungserfolg nach mehreren Jahren).
Detaillierte Informationen zum Aufbau und Ablauf der kantonalen Qualitätsprogramme entnehmen Sie bitte dem folgenden Konzept:
Spezifikation pro Bereich
Herzchirurgie
Das nationale Register der Schweizerischen Gesellschaft für Herz- und thorakale Gefässchirurgie (SGHC) wurde nach einem Unterbruch neu aufgebaut. Vorerst wird den Spitälern eine Teilnahme am Register nicht mehr vorgeschrieben, da im Qualitätsprogramm Analysen auf Basis von bestehenden Routinedaten entwickelt werden. Da die Zürcher Listenspitäler jedoch freiwillig beim Register teilnehmen, werden trotzdem die Registerdaten auf Fallebene mit den bestehenden Routinedaten verknüpft, um einen möglichst umfangreichen Datensatz zu erhalten. Dadurch werden die Aufbauarbeiten von Qualitätsindikatoren auf Basis der Routinedaten unterstützt. Für noch detailliertere Qualitätsanalysen sind ab dem 1. Januar 2024 für Eingriffe der Leistungsgruppen HER1–HER1.1.5 Erst- und Zweitoperateurinnen und -operateure zu erfassen.
Die Qualitätsindikatoren und –analysen sowie die Risikoadjustierung werden zusammen mit einer Expertengruppe erarbeitet. Geplant ist eine wissenschaftliche Evaluation der Methodik im Jahr 2026. Die Expertengruppe folgendermassen zusammengesetzt:
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Omer Dzemali (Allianz Herzchirurgie Zürich, USZ & Triemli)
Prof. Dr. med. Jürg Grünenfelder (HerzKlinik, Hirslanden)
Dr. med. Rudolf M. Moos (Hirslanden)
Dr. med. Vasileios Ntinopoulos (Allianz Herzchirurgie Zürich, USZ & Triemli)
Prof. Dr. med. Alberto C. Weber (HerzZentrum, Hirslanden)
Die SGHC ist ebenfalls involviert.
Gefässe
Im Qualitätsprogramm Gefässmedizin werden gemeinsam mit Gefässchirurgen, Angiologen, interventionellen Radiologen und Neurochirurgen abdominale Gefässeingriffe/-interventionen sowie Eingriffe/Interventionen an der Halsschlagader (Carotis) betrachtet. Dabei besteht eine gut etablierte Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Gefässchirurgie, welche den Auf- und Ausbau der Qualitätsindikatoren unterstützt. Dazu wurden im Jahr 2024 erstmals die Daten aus dem SwissVasc-Register mit den Routinedaten der Spitäler verknüpft und ausgewertet. Ein Artikel zu den Vorteilen einer Fusion beider Datensätze ist hier zu finden.
(https://www.swiss-knife.org/dossiers/focus/is-a-registry-needed-for-quality-control-in-vascular-surgery)
Die Teilnahme am SwissVasc-Register ist für die Listenspitäler im Kanton Zürich seit 2018 verpflichtend. Auch im Qualitätsprogramm Gefässmedizin müssen für spezifische Eingriffe die Erst- und Zweitoperateurinnen und -operateure erfasst werden.
Der seit 2022 jährlich durchgeführte Qualitätszirkel wird eng durch die Schweizerischen Gesellschaft für Gefässchirurgie mitbetreut. Die Hauptansprechperson für das Amt für Gesundheit seitens Fachgesellschaft ist:
- Dr. med. Thomas Lattmann, Ressortvertreter Qualität - Leiter Swissvasc Registry
Update 2025:
- Jahr 2024 wurde zum ersten Mal eine Datenverknüpfung auf Fallebene vom Swissvasc-Register und den Routinedaten der Spitäler durchgeführt. Dabei haben sich einige Hürden bei der Verknüpfung gezeigt, wodurch erst einzelne Aussagen möglich waren (Vollständigkeit und Auswertungen zum Durchmesser der operierten Aortenaneurysmen). Im Jahr 2025 soll diese Datenverknüpfung ausgebaut werden, um das Potential dieser Verknüpfung zukünftig besser nutzen zu können. Es soll überprüft werden, welche Art von Komplikationen vollständiger in den Routinedaten oder in den Registerdaten dokumentiert sind.
- Im Jahr 2025 steht die Dokumentation der Komplikationen im Register im Fokus. Da die kantonalen Routinedaten (entlang vom Patientenpfad) genügend Informationen zu den Komplikationen nach Carotis-Eingriffen ausweisen können, wurde entschieden, dass die Spitäler zukünftig auf die Register-Dokumentation der Nachkontrollen nach Carotis-Eingriffen verzichten können. Dadurch kann der Dokumentationsaufwand seitens Spitäler reduziert werden.
Kolonchirurgie
Das Qualitätsprogramm Kolonchirurgie ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Zürcher Chirurgengesellschaft (CGZH) und dem Amt für Gesundheit. Anhand von bereits bestehenden Routinedaten werden Spitlalvergleiche zur Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität erarbeitet. Die Spitalvergleiche werden einmal jährlich in einem Qualitätszirkel mit den teilnehmenden Kliniken diskutiert. Im Rahmen
dieser Zusammenarbeit wurde gemeinsam entschieden, ein sich im Aufbau befindendes Kolon-Register zu stoppen und dadurch die Ressourcen der Spitäler
zu schonen.
Wie in den anderen Qualitätsprogrammen werden auch hier für spezifische Eingriffe die Operateurinnen und Operateure erfasst. Die Eingriffe sowie der Ablauf des Qualitätsprogramms sind dem Konzept «Qualitätsprogramm Kolonchirurgie» zu entnehmen.
Die Expertengruppe, welche die Auswertungen und die Koordination der Qualitätszirkel unterstützt, wird jährlich neu zusammengesetzt. Folgende Experten beteiligen sich im Jahr 2025 gemeinsam mit dem Amt für Gesundheit an der Ausarbeitung:
- Prof. Dr. med. Stefan Breitenstein, Kantonsspital WinterthurProf. Dr. med. Matthias Turina (USZ)
- Dr. med. Michaela Ramser, MBA (USZ)
- Dr. med. Peter Šandera (Spitäler Schaffhausen)
- Dr. med. Stefan Gutknecht (Stadtspital Zürich, Triemli)
- Der Vorstand der CGZH ist in die Erarbeitung ebenfalls einbezogen und übernimmt eine Kontrollfunktion (die erarbeiteten Analysen werden durch den Vorstand überprüft und danach seitens CGZH freigegeben).
Update 2025:
- Im Jahr 2025 startet der offizielle Evaluations-/Plausibilisierungsprozess der Risikoadjustierung für die Spitalvergleiche. Dazu arbeiten wir eng mit namhaften Schweizer Hochschulen zusammen. Durch diese wissenschaftliche Begleitung soll sichergestellt werden, dass die erarbeiteten Spitalvergleiche belastbar und aussagekräftig sind.
Hüft- und Knieprothese
Seit dem Jahr 2019 erfassen die Zürcher Listenspitäler bei Hüft- und Knieprothesen das subjektive Ergebnis aus Patientensicht, auch bekannt als PROMs (patient reported outcome measures).
Im Jahr 2024 wurde das Qualitätsprogramm Hüft-/Knieprothetik offiziell gestartet. Darin werden Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität anhand von Spitalvergleichen analysiert und jährlich mit den Kliniken besprochen. Unterstützt wird das Amt für Gesundheit von der SIRIS Stiftung. In enger Zusammenarbeit werden die Qualitätsanalysen erarbeitet und der jährliche Qualitätszirkel durchgeführt.
Da im Bereich der Hüft- und Knieprothetik ein national verpflichtendes Register existiert, können vom Amt für Gesundheit seit 2024 die Registerdaten mit den Routinedaten auf Fallebene verknüpft werden. Dadurch können fehlende Fälle oder fehlerhafte Eingaben im Register eruiert und den Spitälern zurückgemeldet werden.
Die Operateurinnen und Operateure bei Hüft- und Knieprothesen-Eingriffe werden im Kanton Zürich bereits seit einigen Jahren erfasst.
Statt einer ausgewählten Expertengruppe findet die Erarbeitung der Qualitätskennzahlen und -analysen in enger Zusammenarbeit mit der SIRIS Stiftung, der Universität Bern (IMP) sowie Vertretern von Swiss Orthopaedics statt. Daher wurde seitens Spitäler entschieden, keine zusätzliche Expertengruppe aufzubauen.
Update 2025:
- Die 1:1 Fallverknüpfung von Routinedaten und Registerdaten haben teilweise grössere Lücken im SIRIS-Register und fehlende Fälle bei den Spitälern offenbart (bis hin zu 25% fehlende Fälle pro Spital). Folglich soll die Verknüpfung der Daten zukünftig auch dazu genutzt werden, um eine Vollständigkeit der Registereinträge sicherzustellen.
- Im Zentrum der Qualitätsanalysen stand im Jahr 2024 die Register-Vollständigkeit, Prozesskennzahlen sowie die Revisionsraten nach Protheseneingriff.
Urologie
Seit dem Jahr 2023 werden im Qualitätsprogramm Urologie die radikalen sowie transurethralen Prostatektomien betrachtet. Analog der anderen Qualitätsprogrammen stehen auch hier die Prozess-, Indikationsqualität und Ergebnisqualität im Vordergrund der Spitalvergleiche. Seit der Einführung der Mindestfallzahlen sind die Spitäler verpflichtet, Erst und Zweitoperateure/-innen dieser Eingriffe zu dokumentieren und zu melden.
Im Jahr 2025 haben sich die Zürcher Spitäler auf die folgende Expertengruppe zur Erarbeitung der Qualitätsindikatoren geeinigt:
- Dr. med. Stephan Bauer (Hirslanden)
- Dr. med. Aron Cohen (Urocare)
- Dr. med. Markus Dubs (Spital Uster)
- Dr. med. Roger Gablinger (Uroviva)
- Prof. Dr. med. Hubert John (KSW) und/oder PD Dr. med. Beat Förster
- PD Dr. med. Alexander Müller (Uroviva)
Update 2025:
- Radikale Prostatektomien werden nicht nur im nationalen Krebsregister erfasst, sondern 2/3 der Spitäler pflegen sie im Rahmen ihrer DKG-Zertifizierung in den DKG-Erhebungsbögen sowie im nationalen Prostata-Register ein. Aufgrund der Mehrfacherfassung wurde am Qualitätszirkel 2024 entschieden, sich auf einige relevante Parameter zu beschränken und die Art der Erfassung (Register oder eigene Systematik) den Spitäler zu überlassen.
- Trotzdem wird im Jahr 2025 eine 1:1 Verknüpfung von den bisherigen Registerdaten und den Routinedaten durchgeführt. Ob das zukünftig so weitergeführt wird, ist noch offen.
Brustkrebs
Neu startet im Jahr 2025 das Qualitätsprogramm Brustkrebs. In einem ersten Schritt werden die Prozess- und Ergebnisqualität der chirurgischen Eingriffe betrachtet. Anschliessend folgt der Aufbau von Indikationsqualitätskennzahlen sowie Kennzahlen, die einen Einblick in die langfristige Betreuung der Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs ermöglichen. Der Kick-Off vom Qualitätszirkel Brustkrebs findet im November 2025 statt. Gemeinsam mit den Spitälern wird dann auch entschieden, ob zukünftig eine Verknüpfung der Fälle aus dem Brust-Register und den Routinedaten durchgeführt wird.
Seit der Einführung der Mindestfallzahlen sind die Spitäler verpflichtet, Erst und Zweitoperateure/-innen dieser Eingriffe zu dokumentieren und zu melden.
Für eine erste Erarbeitung von Qualitätsanalysen werden im Jahr 2025 folgende Expertinnen und Experten hinzugezogen:
- PD Dr. med. Constanze Elfgen (SBCDB Vertretung)
- Prof. Dr. med. Hisham Fansa (Spital Zollikerberg)
- Prof. Dr. med. Uwe Güth (Brustzentrum Zürich)
- Dr. med. Andreas Müller (KSW)
- Dr. med. Heike Passmann (Stadtspital Zürich, Triemli)
- PD Dr. med. Christoph Tausch (Past President Schweizerische Gesellschaft für Senologie, SGS)
- Prof. Dr. med. Isabell Witzel (USZ)
Wirbelsäuleneingriffe
Neu im Jahr 2025 startet das Qualitätsprogramm der Wirbelsäuleneingriffe (Spine). Auch in diesem Programm liegt der Fokus auf der Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität. Wie in den anderen Qualitätsprogrammen wird gemeinsam mit Fachexperten eine geeignete Risikoadjustierung erarbeitet, welche anschliessend von externen Stellen (Hochschulen) überprüft wird. Noch ist unklar, ob eine Datenverknüpfung mit dem Register SlRIS Wirbelsäule möglich ist. Anhand der ohnehin schon bestehenden Routinedaten können aber bereits viele Informationen herausgelesen und analysiert werden.
Die Spitäler sind verpflichtet, Erst und Zweitoperateure/-innen dieser Eingriffe zu dokumentieren und zu melden.
Wie bei den Knie- und Hüftprothesen wird auch beim Qualitätsprogramm Wirbelsäuleneingriffe eine Zusammenarbeit mit SIRIS und Swissorthopaedics angestrebt.
Erste Analysen werden bis im Herbst 2025 mit folgenden Experten erarbeitet:
- PD Dr. med., M.Sc. Thorsten Jentzsch (Balgrist)
- PD Dr. med, MSc. Emin Aghayev (SlRIS Wirbelsäule)
Weitere Informationen
Present on admission
Seit 2024 kodieren die Zürcher Listenspitäler den Zusatzkode «present on admission» (POA). Dieser Kode, der bei definierten Diagnosen angewendet wird, ermöglicht es den Spitälern, zu unterscheiden, ob eine Komplikation während des Spitalaufenthalts aufgetreten ist («not present on admission», also: nicht bei Eintritt vorhanden), oder ob es sich um eine bereits bestehende Komorbidität handelt, die «present on admission», also bei Eintritt bereits vorhanden war.
Weitere Informationen zum Zusatzkode «present on admission» finden Sie hier:
Spitalinspektionen
Der Kanton Zürich, vertreten durch das Amt für Gesundheit (AFG) der Gesundheitsdirektion Zürich, wird im Rahmen der aktuellen Spitalplanungsperiode 2023 alle Zürcher Spitäler und Geburtshäuser der Spitallisten (Spitalliste (SL) Akutsomatik 2023, SL Rehabilitation 2012 und SL Psychiatrie 2023) mit Standort im Kanton Zürich inspizieren, um die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. In der Regel handelt es sich hierbei um geplante Inspektionen, welche im Voraus angekündigt werden. Das AFG behält sich vor, vereinzelt auch unangekündigte Inspektionen durchzuführen, sollten Hinweise vorliegen, dass Anforderungen nicht eingehalten werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Der Kanton Zürich ist nach Bundesrecht dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Spitalversorgung anhand einer koordinierten Spitalplanung sicherzustellen (Art. 39 Abs. 1 Bst. d und e und Abs. 2 KVG).
- Gemäss § 5 SPFG müssen Listenspitäler und Geburtshäuser verschiedene Anforderungen im Rahmen ihrer Leistungsaufträge erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen müssen die Listenspitäler gemäss § 9a Abs. 1 SPFG dem AFG gegenüber nachweisen können. Gestützt auf § 21 SPFG kann das AFG auch vor Ort Inspektionen durchführen und Auskunft und Einsicht in Unterlagen verlangen.
Das übergeordnete Ziel ist es, eine hohe Versorgungsqualität der Listenspitäler im Kanton Zürich sicherzustellen, indem die Einhaltung der Qualitätsvorgaben des Kantons überprüft wird. Die Spitalinspektionen dienen primär der Eigenkontrolle. Der Fokus liegt dabei auf dem Nutzen für die Spitäler, um Verbesserungen anzustossen.
Für den Fall von Abweichungen von erheblicher Tragweite bleiben Massnahmen im Sinne von § 22 SPFG vorbehalten.
Das AFG legt grossen Wert darauf, dass die Inspektionen in einem kooperativen und effizienten Austausch erfolgen. Anforderungen, welche bereits durch andere Kontrollinstrumente (z.B. Mindestfallzahlen) oder andere kantonale Behörden (z.B. Heilmittelmanagement durch die kantonale Heilmittelkontrolle) überprüft werden, werden im Rahmen dieser Spitalinspektionen nicht erneut überprüft. Dadurch sollen Redundanzen vermieden und der Aufwand auf beiden Seiten reduziert werden.
Pro Jahr werden maximal fünf geplante Inspektionen durchgeführt. Diese werden auf die Bereiche Akutsomatik (inkl. Geburtshäuser), Rehabilitation und Psychiatrie aufgeteilt. Pro Jahr werden ca. drei Akutspitäler (inkl. Geburtshäuser), eine Psychiatrie und ca. eine Rehaklinik inspiziert. Die Planung der Inspektionen erfolgt jeweils prospektiv für eine gesamte Spitalplanungsperiode. Dabei werden verschiedene Kriterien, wie beispielsweise die Grösse eines Spitals oder die Anzahl Leistungsaufträge, berücksichtigt.
Während der Inspektion wird anhand von Stichproben überprüft, ob die Anforderungen im Rahmen der erteilten Leistungsaufträge eingehalten werden. Im Fokus stehen:
- 813.20 Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG)
- Generelle Anforderungen
- Weitergehende generelle Anforderungen
- (Weitergehende) leistungsspezifische Anforderungen
Gegebenenfalls werden vereinzelt auch Anforderungen im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung überprüft.
Der grobe Ablauf einer geplanten Inspektion sieht wie folgt aus:
1. Ankündigung und Terminfindung
- Ca. 4-6 Wochen vor der Inspektion
2. Aufforderung zur Einreichung gewisser Unterlagen zur Vorbereitung
- Ca. 4-6 Wochen vor der Inspektion
3. Bekanntgabe der Agenda
- Ca. 1-2 Wochen vor der Inspektion
4. Durchführung der Inspektion
- Gemäss Terminvereinbarung
5. Versand des Inspektionsberichts
- Ca. 4 Wochen nach der Inspektion
Bei Fragen zu den Spitalinspektionen im Rahmen des Anforderungscontrollings durch das AFG wenden Sie sich bitte an: afg@gd.zh.ch
Mindestfallzahlen
Um die Qualität der Behandlungen zu stärken, stellt der Kanton Zürich mit den Mindestfallzahlen pro Operateurin und Operateur gezielte Anforderungen an die Spitäler.
Operateurinnen und Operateure mit Erfüllung der Mindestfallzahl
In den unten stehenden Listen finden Sie eine Übersicht über die Operateurinnen und Operateure, welche die Anforderungen an die Mindestfallzahlen für das jeweilige Jahr erfüllen.
Erfassung von Operateurinnen und Operateuren
Für die korrekte Erfassung der Operateurinnen und Operateure zur Zählung der Mindestfallzahlen bieten wir Ihnen eine Anleitung zum Download. Die folgende Liste zeigt Ihnen zudem auf, bei welchen CHOP-Codes die Operateurinnen und Operateure erfasst werden müssen.
Vorhergehende Listen
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Einreichung zusätzlicher Operateur-Daten
Zürcher Listenspitäler liefern die Operateur-Daten im Rahmen der jährlichen Erhebung über die Spitaldaten-Erhebungsplattform (SDEP). Vertragsspitäler dürfen diese Daten ebenfalls über SDEP einreichen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um Daten von Operateurinnen und Operateuren an Zürcher Spitälern einzureichen, welche nicht über die SDEP-Datenerhebung gemeldet wurden:
Operateurinnen und Operateure, welche ausserhalb des Kanton Zürich tätig sind oder waren, können diese ausserkantonalen oder ausländischen Fälle mit folgendem Formular melden:
Gesuch für Zulassungsverlängerung
In Ausnahmefällen (u.a. Stellenwechsel, Militärdienst, Mutterschaftsurlaub, Sabbatical) kann es vorkommen, dass Operateurinnen und Operateure die Mindestfallzahlen in einem Jahr nicht erreichen. Falls die Anforderungen im Folgejahr voraussichtlich erreicht werden, kann ein begründeter Antrag auf Fortbestand der Zulassung unter gesundheitsversorgung@gd.zh.ch eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür das unten stehende Formular.
Weiterführende Informationen
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Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit