Der Kanton Zürich definiert Qualitätsanforderungen an die Listenspitäler und überprüft deren Einhaltung regelmässig. Damit sorgt er für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung.
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Qualitätscontrolling
Im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 hat die Gesundheitsdirektion die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Listenspitäler vorgegeben, wie beispielsweise die Mindestfallzahlen und die Teilnahme an den kantonalen Qualitätsprogrammen.
Regelmässig überprüft die Gesundheitsdirektion, ob die Spitäler die Qualitätsanforderungen einhalten. Damit gewährleistet der Kanton Kontinuität in der Behandlungsqualität.
Qualitätsprogramme
Zielsetzung
Die übergeordneten Ziele der Qualitätsprogramme sind:
Vorteile:
- Förderung der Qualitätsentwicklung
- Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität im Kanton Zürich
Aufbau
Die Zürcher Qualitätsprogramme basieren auf zwei Säulen:
- Qualitätsanalysen
In enger Zusammenarbeit mit Expertengruppen, Fachgesellschaften und den Spitälern erarbeitet das Amt für Gesundheit Qualitätsanalysen. Soweit möglich werden bereits vorhandene Routinedaten verwendet. Diese werden bei Bedarf durch zusätzliche (u.a. klinische) Parameter auf Fallebene ergänzt. Die erarbeiteten Risikoadjustierungsmodelle für einzelne Qualitätsindikatoren werden extern plausibilisiert und wissenschaftlich begleitet, um eine zulässige Vergleichbarkeit der Spitäler zu gewährleisten.
Durch die Verwendung bestehender Daten kann der administrative Aufwand seitens Spitäler sukzessive reduziert werden.
- Qualitätszirkel
Jährlich wird pro Qualitätsprogramm ein Qualitätszirkel durchgeführt. An diesem Zirkel sind alle Spitäler mit den jeweiligen Klinikleitungen (Ärztliche Vertretungen) anwesend. Die erarbeiteten Qualitätsanalysen werden transparent präsentiert, gemeinsam weiterentwickelt und Auffälligkeiten werden diskutiert. Ziel ist es, eine offene Qualitätsdiskussionen zu ermöglichen und so ein gemeinsames Lernen und die kontinuierliche Verbesserung der Qualität zu fördern.
Die Anwesenheit am Qualitätszirkel ist für Zürcher Listenspitäler verpflichtend und stellt primär der einzige Aufwand für die Teilnahme an den Qualitätsprogrammen dar.
Aktuelle und geplante Qualitätsprogramme
Qualitätsprogramme im Aufbau (Stand 2026):
- Herzchirurgie
- Gefässchirurgie
- Viszeralchirurgie (Kolon)
- Orthopädie (Knie-/Hüftprothetik)
- Urologie (Prostatektomien)
- Brustkrebs (GYN2)
- Wirbelsäulenchirurgie (Spine)
- Kardiologie (ab 2026)
Geplante Qualitätsprogramme (2027): Geburten
Zeitplan Qualitätsprogramme
Die folgende Grafik zeigt die sich im Aufbau befindenden Qualitätsprogramme.
Qualitätsindikatoren zu entwickeln, welche faire und belastbare Spitalvergleiche zulassen, ist ein anspruchsvoller Prozess und dauert mehrere Jahre. In einem ersten Schritt werden Indikatoren zur Prozess- und Ergebnisqualität erarbeitet. Später folgen Indikatoren zur Indikationsqualität sowie die längerfristige Ergebnisqualität (Behandlungserfolg nach mehreren Jahren).
Advisory Board
Das Advisory Board unterstützt die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der Qualitätsprogramme. Für den Erfolg und die Wirksamkeit der Qualitätsprogramme ist ein breit aufgestelltes Advisory Board elementar. Daher wirken Fachexperten und Stakeholder aus verschiedenen Bereichen mit: Wissenschaft, Leistungserbringer, Kantone, Ärzteschaft, Patientinnen und Patienten, Krankenkassen, Finanzen, Ethik.
Wissenschaft & Forschung
- Prof. Dr. med. Dr. phil. Nikola Biller-Andorno, Direktorin Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte (IBME), Universität Zürich
- Prof. Dr. med. Paolo Ferrari, Università della Svizzera italiana
- Reto Jörg, Wissenschaftlicher Projektleiter, Obsan
- Dr. Marie-Annick Le Pogam, Department of Epidemiology and Health Systems (DESS), Unisanté
- Dr. Florian Liberatore, Co-Leitung Fachstelle Management im Gesundheitswesen, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
- Prof. Dr. med. Christoph A. Meier, Université de Genève
- Prof. Dr. Milo Puhan, Direktor Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI), Universität Zürich
- Prof. Dr. med. PhD Thomas Rosemann, Direktor Institut für Hausarztmedizin (IHAMZ), Universität Zürich
- Prof. Dr. MPH David Schwappach, Leiter Forschungsschwerpunkt Patientensicherheit, Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM), Universität Bern
Leistungserbringer
- Dr. André Baumgart, Leitung Qualität, Digitalisierung, Informations- und Patientensicherheit, Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK)
- Dr. med. Ute Buschmann Truffer, Spitaldirektorin Spital Limmattal
- Dr. med. Rudolf M. Moos, Stv. Direktor und Leitung Medizinisches System, Klinik Hirslanden
Weitere Vertreter
- Prof. Dr. med. Michele Genoni, Präsident FMCH (Ärztliche Vertretung)
- Prof. Dr. med. MPH Eva Blozik, Leiterin Versorgungsforschung, SWICA (Vertretung Krankenkassen)
- Prof. Dr. med. Karin Fattinger, Vorstand Patientenstelle Zürich (Vertretung Patientinnen/Patienten)
- Roland Unternährer Appenzeller, Leiter Spitalplanung Akutsomatik & Psychiatrie, Kanton St. Gallen (Vertretung Kantone)
Detaillierte Informationen zum Aufbau und Ablauf der kantonalen Qualitätsprogramme entnehmen Sie bitte dem folgenden Konzept:
Spezifikation pro Bereich
Herzchirurgie
Das nationale Register der Schweizerischen Gesellschaft für Herz- und thorakale Gefässchirurgie (SGHC) wurde nach einem Unterbruch neu aufgebaut. Vorerst wird den Spitälern eine Teilnahme am Register nicht mehr vorgeschrieben, da im Qualitätsprogramm Analysen auf Basis von bestehenden Routinedaten entwickelt werden. In den Jahren 2024 und 2025 wurden von den Zürcher Spitälern trotzdem die Registerdaten auf Fallebene mit den Routinedaten verknüpft. Dadurch konnten die Qualitätsindikatoren auf Basis der Routinedaten weiterentwickelt werden. Ob weitere Registerverknüpfungen sinnvoll und notwendig sind, wird gemeinsam mit der SGHC evaluiert.
Für noch detailliertere Qualitätsanalysen sind ab dem 1. Januar 2024 für Eingriffe der Leistungsgruppen HER1–HER1.1.5 Erst- und Zweitoperateurinnen und -operateure zu erfassen. Geplant ist eine wissenschaftliche Evaluation der Methodik im Jahr 2027
Die Qualitätsindikatoren und –analysen sowie die Risikoadjustierung werden zusammen mit einer Expertengruppe erarbeitet.
Die Expertengruppe wird jährlich am Qualitätszirkel festgelegt und setzt sich aktuell folgendermassen zusammen:
- Prof. Dr. med. Dr. h.c. Omer Dzemali (Allianz Herzchirurgie Zürich, USZ & Triemli)
- Prof. Dr. med. Jürg Grünenfelder (HerzKlinik, Hirslanden)
- Dr. med. Rudolf M. Moos (Hirslanden)
- Dr. med. Vasileios Ntinopoulos (Allianz Herzchirurgie Zürich, USZ & Triemli)
- Prof. Dr. med. Alberto C. Weber (HerzZentrum, Hirslanden)
Die SGHC wird ebenfalls involviert und so eng wie möglich eingebunden.
Gefässe
Im Qualitätsprogramm Gefässmedizin werden gemeinsam mit Gefässchirurgen, Angiologen, interventionellen Radiologen und Neurochirurgen abdominale Gefässeingriffe/-interventionen sowie Eingriffe/Interventionen an der Halsschlagader (Carotis) betrachtet. Dabei besteht eine gut etablierte Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Gefässchirurgie, welche den Auf- und Ausbau der Qualitätsindikatoren unterstützt. Seit dem Jahr 2024 werden die Daten aus dem SwissVasc-Register mit den Routinedaten der Spitäler verknüpft und ausgewertet. Ein Artikel zu den Vorteilen einer Fusion beider Datensätze ist hier zu finden.
Die Teilnahme am SwissVasc-Register ist für die Listenspitäler im Kanton Zürich seit 2018 verpflichtend. Im Qualitätsprogramm Gefässmedizin müssen für die definierten Eingriffe die Erst- und Zweitoperateurinnen und -operateure erfasst werden.
Die Expertengruppe Gefässmedizin koordiniert gemeinsam den Qualitätszirkel und die durchgeführten Qualitätsanalysen. Im Herbst 2025 wurde entschieden, dass sich für das Jahr 2026 die Expertengruppe Gefässmedizin ausfolgenden externen Experten zusammensetzt:
- Dr. med. Thomas Lattmann, Ressortvertreter Qualität - Leiter Swissvasc Registry
- Prof. Dr. med. Mario Lachat (neu)
- Dr. med. Lorenz Meuli (neu)
- Optional: Dr. med. Tilman Schubert (neu, bei Themen zur Carotis)
Für Ideen zur Weiterentwicklung und um die Betrachtung der Angiologie zukünftig besser abzudecken, steht situativ Herr Prof. Dr. med. N. Kucher zur Verfügung
Update:
- Update 2024: Im Jahr 2024 wurde zum ersten Mal eine Datenverknüpfung auf Fallebene vom Swissvasc-Register und den Routinedaten der Spitäler durchgeführt. Dabei haben sich einige Hürden bei der Verknüpfung gezeigt, wodurch erst einzelne Aussagen möglich waren (Vollständigkeit und Auswertungen zum Durchmesser der operierten Aortenaneurysmen).
- Update 2025: Im Jahr 2025 steht die Dokumentation der Komplikationen im Register im Fokus. Da die kantonalen Routinedaten (entlang vom Patientenpfad) genügend Informationen zu den Komplikationen nach Carotis-Eingriffen ausweisen können, wurde entschieden, dass die Spitäler zukünftig auf die Register-Dokumentation der Nachkontrollen nach Carotis-Eingriffen verzichten können. Dadurch kann der Dokumentationsaufwand seitens Spitäler reduziert werden.
- Ausblick 2026: Aufgrund der späten nationalen Datenlieferung (Umstellung auf SPIGES seitens BAG), wurde der Fokus auf die Komplikationsdokumentation auf das Jahr 2026 verschoben.
Kolonchirurgie
Das Qualitätsprogramm Kolonchirurgie ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Zürcher Chirurgengesellschaft (CGZH) und dem Amt für Gesundheit. Anhand von bereits bestehenden Routinedaten werden zur Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität erarbeitet. Die Spitalvergleiche werden einmal jährlich in einem Qualitätszirkel mit den teilnehmenden Kliniken diskutiert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde gemeinsam entschieden, ein sich im Aufbau befindendes Kolon-Register zu stoppen und dadurch die Ressourcen der Spitäler
zu schonen.
Wie in den anderen Qualitätsprogrammen werden auch hier für spezifische Eingriffe die Operateurinnen und Operateure erfasst. Die Eingriffe sowie der Ablauf des Qualitätsprogramms sind dem Konzept «Qualitätsprogramm Kolonchirurgie» zu entnehmen.
Die Expertengruppe, welche die Auswertungen und die Koordination der Qualitätszirkel unterstützt, wird jährlich neu zusammengesetzt. Folgende Experten beteiligen sich im Jahr 2025 gemeinsam mit dem Amt für Gesundheit an der Ausarbeitung:
- Prof. Dr. med. Matthias Turina (USZ)
- Dr. med. Michaela Ramser, MBA (USZ)
- Prof. Dr. med. Urs Zingg (Spital Limmattal)
- Dr. med. Stefan Gutknecht (Stadtspital Zürich, Triemli)
- Dr. med. Vital Schreiber (Spital Uster und Präsident der CGZH)
- Dr. med. Peter Šandera (Spitäler Schaffhausen und Ressortleiter Qualität der CGZH))
- Torben Schmidt (Geschäftsführer CGZH)
Der Vorstand der CGZH ist in die Erarbeitung ebenfalls einbezogen und übernimmt eine Kontrollfunktion (die erarbeiteten Analysen werden durch den Vorstand überprüft und danach seitens CGZH freigegeben).
Update:
- Ausblick 2026: Im Jahr 2026 startet der offizielle Validierungsprozess der Risikoadjustierung für die Spitalvergleiche. Dazu arbeiten wir eng mit namhaften Schweizer Hochschulen zusammen. Durch diese wissenschaftliche Begleitung soll sichergestellt werden, dass die erarbeiteten Spitalvergleiche belastbar und aussagekräftig sind. Ebenfalls sollen weitere Qualitätskennzahlen der Ergebnisqualität entwickelt und die untersuchten Eingriffsgruppen erweitert werden.
- Update 2025: Durch konkrete Fallanalysen der Spitäler konnte das Modell aus dem Jahr 2024 zu Spitalvergleichen der Anastomoseinsuffizienzrate umfangreich weiterentwickelt werden. Im Jahr 2025 wurden nicht mehr alle kolorektalen Eingriffe in einer Kohorte betrachtet, sondern es wurden mit der Expertengruppe homogene Patienten- und Eingriffsgruppen gebildet. Das hat die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Analysen deutlich erhöht. Auch das Risikoadjustierungsmodell wurde umfangreich weiterentwickelt.
- Update 2024: Im Jahr 2024 wurden erste Analysemodelle zu Spitalvergleichen entwickelt. Neben Prozesskennzahlen stand im Bereich der Ergebnisqualität die Anastomoseinsuffizienzrate im Fokus.
Hüft- und Knieprothese
Seit dem Jahr 2019 erfassen die Zürcher Listenspitäler bei Hüft- und Knieprothesen das subjektive Ergebnis aus Patientensicht, auch bekannt als PROMs (patient reported outcome measures).
Im Jahr 2024 wurde das Qualitätsprogramm Hüft-/Knieprothetik offiziell gestartet. Darin werden Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität anhand von Spitalvergleichen analysiert und jährlich mit den Kliniken besprochen. In enger Zusammenarbeit mit der SIRIS Stiftung und Swiss Orthopaedics koordiniert das Amt für Gesundheit die jährlichen Qualitätsanalysen und den Qualitätszirkel. Ab 2026 ist die Swiss Orthopaedics offizieller Partner aller orthopädischen Qualitätsprogramme und gestaltet die Inhalte eng mit.
Da im Bereich der Hüft- und Knieprothetik ein national verpflichtendes Prothesen-Register existiert, können vom Amt für Gesundheit seit 2024 die Registerdaten mit den Routinedaten auf Fallebene verknüpft werden. Dadurch können fehlende Fälle oder fehlerhafte Eingaben im Register eruiert und von den Spitälern überarbeitet werden.
Im Rahmen vom Qualitätsprogramm Hüft-/Kniechirurgie werden die Operateurinnen und Operateure bei Hüft- und Knieprothesen-Eingriffe erfasst.
Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretern der SIRIS Stiftung, der Swiss Orthopaedics sowie dem Amt für Gesundheit zusammen und wird in Kürze hier aufgelistet.
Update:
- Ausblick 2026: Nachdem zwei Jahre lang primär auf die (Un-)Vollständigkeit vom Register fokussiert wurde und im Frühjahr 2026 die Zürcher Spitäler all ihre fehlenden Fälle nachgetragen haben, wird im Herbst 2026 im Qualitätszirkel der Fokus auf die Revisionsraten bei Hüft-/Knieprothesen gelegt. Ebenfalls wird untersucht, ob das Nacherfassen der fehlenden Fälle zu Abweichungen in den Revisionsraten einzelner Spitäler geführt hat. Ausserkantonale Spitäler werden im Jahr 2026 zum ersten Mal verknüpft. Auch hier wird im Jahr 2027 eine Nacherfassung der fehlenden Fälle erwartet.
- Update 2025: Die 1:1 Fallverknüpfung von Routinedaten und Registerdaten haben teilweise grössere Lücken im SIRIS-Register und fehlende Fälle bei den Spitälern offenbart (bis hin zu 25% fehlende Fälle pro Spital). Folglich soll die Verknüpfung der Daten zukünftig auch dazu genutzt werden, um eine Vollständigkeit der Registereinträge sicherzustellen. Die Zürcher Spitäler verpflichten sich ihre fehlenden Fälle der letzten 4 Jahre nachzuerfassen. Nur so kann eine hohe Aussagekraft der jährlichen Siris-Reportings sichergestellt werden. Neben der Registervollständigkeit und Einblicken in die Revisionsraten wurden seitens Siris die PROMs (Patient reported Outcome Measures) mit den Revisionsraten verglichen und pro Spital ausgewiesen. Zusätzlich hat Herr Prof. Dr. med. Hannes Rüdiger in einem Inputreferat aufgezeigt, welche Massnahmen zur tiefen Revisionsrate der Schulthess Klinik beitragen.
- Update 2024: Im Zentrum der Qualitätsanalysen stand im Jahr 2024 die Register-Vollständigkeit, Prozesskennzahlen sowie die Revisionsraten nach Protheseneingriff.
Urologie
Seit dem Jahr 2023 werden im Qualitätsprogramm Urologie die radikalen sowie transurethralen Prostatektomien betrachtet. Analog der anderen Qualitätsprogrammen stehen auch hier die Prozess-, Indikationsqualität und Ergebnisqualität im Vordergrund der Spitalvergleiche. Da Qualitätsanalysen auf Basis von Routinedaten einzelnen urologischen Eingriffen nicht gerecht werden, wurde im Plenum (am Qualitätszirkel) entschieden, welche weiteren Variablen seitens Spitäler auf Fallebene zu liefern sind. Da diese Variablen im nationalen Register enthalten sind, steht es den Spitälern frei, ob sie die Daten via Registerfreigabe liefern, oder durch eine separate Datenlieferung (ohne Register). Da PROMs in der Urologie wichtige Einblicke zur Ergebnisqualität ermöglichen, liefern teilnehmende Spitäler ihre PROMs-Daten dem Amt für Gesundheit ebenfalls (Entscheid am QZ 2025).
Seit der Einführung der Mindestfallzahlen sind die Spitäler im Kanton Zürich verpflichtet, Erst- und Zweitoperateure/-innen dieser Eingriffe zu dokumentieren und zu melden. Ausserkantonale teilnehmende Spitäler werden ebenfalls gebeten, die Operateure der untersuchten Eingriffe anzugeben.
Im Jahr 2025 haben sich die Zürcher Spitäler auf die folgende Expertengruppe zur Erarbeitung der Qualitätsindikatoren geeinigt:
- Dr. med. Stephan Bauer (Hirslanden)
- Dr. med. Aron Cohen (Urocare)
- Dr. med. Markus Dubs (Spital Uster)
- Dr. med. Roger Gablinger (Uroviva)
- Prof. Dr. med. Hubert John (KSW) und/oder PD Dr. med. Beat Förster
- PD Dr. med. Alexander Müller (Uroviva)
- Dr. med. Daniel Engeler (HOCH Health Ostschweiz)
- Dr. med. Stefan Preusser (Spitäler Schaffhausen)
- Dr. med. Mark Meier (Berit Klinik)
Update:
- Ausblick 2026: Die zusätzlichen klinischen Variablen werden für die Zürcher Kliniken, aber auch für ausserkantonale Spitäler auf Fallebene verknüpft und ausgewertet. Ein einheitlicher Datenexport aus dem Register wird mit der SGU angestrebt. Spitäler, die nicht am Register teilnehmen, liefern ihre Variablen erneut individuell. PROMs werden in den Auswertungen von 2026 eine wichtigere Rolle spielen. Erneut wird im Jahr 2026 primär die radikalen Prostatektomien angeschaut. Ab 2027 werden weitere Eingriffe Niere/Blase etc. dazukommen.
- Update 2025: Eine späte nationale und regionale Datenlieferung hat den Detaillierungsgrad der Analysen stark reduziert. Dennoch konnten einige Kennzahlen gemeinsam diskutiert werden. Am Qualitätszirkel wurde die Expertengruppe erweitert, eine engere Zusammenarbeit mit der SGU besprochen, separate PROMs-Lieferungen entschieden und die Experten konnten wertvolle Inputs geben zur Weiterentwicklung der gewählten Qualitätsindikatoren. Es wurde eine 1:1 Verknüpfung von den Register- und Routinedaten durchgeführt. Ob das zukünftig so weitergeführt wird, ist noch offen.
- Update 2024: Radikale Prostatektomien werden nicht nur im nationalen Krebsregister erfasst, sondern 2/3 der Spitäler pflegen sie im Rahmen ihrer DKG-Zertifizierung in den DKG-Erhebungsbögen sowie im nationalen Prostata-Register ein. Aufgrund der Mehrfacherfassung wurde am Qualitätszirkel 2024 entschieden, sich auf einige relevante Parameter zu beschränken und die Art der Erfassung (Register oder eigene Systematik) den Spitäler zu überlassen.
Brustkrebs
Im Jahr 2025 startete das Qualitätsprogramm Brustkrebs. Das Qualitätsprogramm wird gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie aufgebaut und weiterentwickelt.
In einem ersten Schritt werden die Prozess- und Ergebnisqualität der chirurgischen Eingriffe betrachtet. Anschliessend folgt der Aufbau von Indikationsqualitätskennzahlen sowie Kennzahlen, die einen Einblick in die langfristige Betreuung der Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs ermöglichen.
Seit der Einführung der Mindestfallzahlen sind die Spitäler verpflichtet, Erst- und Zweitoperateure/-innen dieser Eingriffe zu dokumentieren und zu melden.
Folgende externe Expertinnen und Experten unterstützen den Aufbau und die Weiterentwicklung des Qualitätsprogramms:
- PD Dr. med. Constanze Elfgen (SBCDB Vertretung)
- Prof. Dr. med. Michael Knauer (Tumor & BrustZentrum Ostschweiz, Generalsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie)
- Prof. Dr. med. Uwe Güth (Brustzentrum Zürich)
- Dr. med. Andreas Müller (KSW)
- Dr. med. Heike Passmann (Stadtspital Zürich, Triemli)
- PD Dr. med. Christoph Tausch (Past President Schweizerische Gesellschaft für Senologie, SGS)
- Prof. Dr. med. Isabell Witzel (USZ)
- Dr. med. Christoph M. Honegger (Zuger Kantonsspital)
- Dr. med. Konstantin Dedes (Belegarzt)
Update:
- Update 2025: Im Bereich Brustkrebs reichen Routinedaten nicht aus für aussagekräftige Qualitätsanalysen. Daher wurde am Kickoff Qualitätszirkel 2025 gemeinsam entschieden, zukünftig weitere Variablen auf Fallebene zu verknüpfen, vorzugsweise direkt durch einen Registerexport.
Wirbelsäuleneingriffe
Im Jahr 2025 startete das Qualitätsprogramm der Wirbelsäuleneingriffe (Spine). Das Qualitätsprogramm Wirbelsäulenchirurgie wird gemeinsam mit Swiss Orthopaedics sowie der SIRIS-Stiftung gestaltet. Auch in diesem Programm liegt der Fokus auf Spitalvergleichen zur Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität.
Die Spitäler sind verpflichtet, Erst- und Zweitoperateure/-innen dieser Eingriffe zu dokumentieren und zu melden.
Erste Analysen werden bis im Herbst 2025 mit folgenden Experten erarbeitet:
- PD Dr. med., M.Sc. Thorsten Jentzsch (Balgrist)
- PD Dr. med, MSc. Emin Aghayev (SlRIS Wirbelsäule)
Swiss Orthopaedics definiert die weiteren Mitglieder der Expertengruppe und inkludiert den Fachbereich Neurochirurgie. Über die Zusammensetzung wird auf der Homepage vom AFG im Mai 2026 informiert.
Update:
- Ausblick 2026: Neben der Registerverknüpfung wird in 2026 bei den Qualitätskennzahlen der Fokus auf Wirbelsäulenversteifungen gelegt. Es wird geprüft, ob das AFG bei einer Validierung des Registers behilflich sein kann.
- Update 2025: Am Qualitätszirkel 2025 wurde entschieden, die Registerdaten vom SIRIS Spine Register 1:1 auf Fallebene mit den Routinedaten zu verknüpfen um dadurch eine bessere Gruppierung der Behandlungen/Patientengruppen zu erarbeiten.
Weitere Informationen
Present on admission
Seit 2024 kodieren die Zürcher Listenspitäler den Zusatzkode «present on admission» (POA). Dieser Kode, der bei definierten Diagnosen angewendet wird, ermöglicht es den Spitälern, zu unterscheiden, ob eine Komplikation während des Spitalaufenthalts aufgetreten ist («not present on admission», also: nicht bei Eintritt vorhanden), oder ob es sich um eine bereits bestehende Komorbidität handelt, die «present on admission», also bei Eintritt bereits vorhanden war.
Weitere Informationen zum Zusatzkode «present on admission» finden Sie hier:
Spitalinspektionen
Der Kanton Zürich, vertreten durch das Amt für Gesundheit (AFG) der Gesundheitsdirektion Zürich, wird im Rahmen der aktuellen Spitalplanungsperiode 2023 alle Zürcher Spitäler und Geburtshäuser der Spitallisten (Spitalliste (SL) Akutsomatik 2023, SL Rehabilitation 2012 und SL Psychiatrie 2023) mit Standort im Kanton Zürich inspizieren, um die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. In der Regel handelt es sich hierbei um geplante Inspektionen, welche im Voraus angekündigt werden. Das AFG behält sich vor, vereinzelt auch unangekündigte Inspektionen durchzuführen, sollten Hinweise vorliegen, dass Anforderungen nicht eingehalten werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Der Kanton Zürich ist nach Bundesrecht dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Spitalversorgung anhand einer koordinierten Spitalplanung sicherzustellen (Art. 39 Abs. 1 Bst. d und e und Abs. 2 KVG).
- Gemäss § 5 SPFG müssen Listenspitäler und Geburtshäuser verschiedene Anforderungen im Rahmen ihrer Leistungsaufträge erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen müssen die Listenspitäler gemäss § 9a Abs. 1 SPFG dem AFG gegenüber nachweisen können. Gestützt auf § 21 SPFG kann das AFG auch vor Ort Inspektionen durchführen und Auskunft und Einsicht in Unterlagen verlangen.
Das übergeordnete Ziel ist es, eine hohe Versorgungsqualität der Listenspitäler im Kanton Zürich sicherzustellen, indem die Einhaltung der Qualitätsvorgaben des Kantons überprüft wird. Die Spitalinspektionen dienen primär der Eigenkontrolle. Der Fokus liegt dabei auf dem Nutzen für die Spitäler, um Verbesserungen anzustossen.
Für den Fall von Abweichungen von erheblicher Tragweite bleiben Massnahmen im Sinne von § 22 SPFG vorbehalten.
Das AFG legt grossen Wert darauf, dass die Inspektionen in einem kooperativen und effizienten Austausch erfolgen. Anforderungen, welche bereits durch andere Kontrollinstrumente (z.B. Mindestfallzahlen) oder andere kantonale Behörden (z.B. Heilmittelmanagement durch die kantonale Heilmittelkontrolle) überprüft werden, werden im Rahmen dieser Spitalinspektionen nicht erneut überprüft. Dadurch sollen Redundanzen vermieden und der Aufwand auf beiden Seiten reduziert werden.
Pro Jahr werden maximal fünf geplante Inspektionen durchgeführt. Diese werden auf die Bereiche Akutsomatik (inkl. Geburtshäuser), Rehabilitation und Psychiatrie aufgeteilt. Pro Jahr werden ca. drei Akutspitäler (inkl. Geburtshäuser), eine Psychiatrie und ca. eine Rehaklinik inspiziert. Die Planung der Inspektionen erfolgt jeweils prospektiv für eine gesamte Spitalplanungsperiode. Dabei werden verschiedene Kriterien, wie beispielsweise die Grösse eines Spitals oder die Anzahl Leistungsaufträge, berücksichtigt.
Während der Inspektion wird anhand von Stichproben überprüft, ob die Anforderungen im Rahmen der erteilten Leistungsaufträge eingehalten werden. Im Fokus stehen:
- 813.20 Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG)
- Generelle Anforderungen
- Weitergehende generelle Anforderungen
- (Weitergehende) leistungsspezifische Anforderungen
Gegebenenfalls werden vereinzelt auch Anforderungen im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung überprüft.
Der grobe Ablauf einer geplanten Inspektion sieht wie folgt aus:
1. Ankündigung und Terminfindung
- Ca. 4-6 Wochen vor der Inspektion
2. Aufforderung zur Einreichung gewisser Unterlagen zur Vorbereitung
- Ca. 4-6 Wochen vor der Inspektion
3. Bekanntgabe der Agenda
- Ca. 1-2 Wochen vor der Inspektion
4. Durchführung der Inspektion
- Gemäss Terminvereinbarung
5. Versand des Inspektionsberichts
- Ca. 4 Wochen nach der Inspektion
Bei Fragen zu den Spitalinspektionen im Rahmen des Anforderungscontrollings durch das AFG wenden Sie sich bitte an: afg@gd.zh.ch
Mindestfallzahlen
Um die Qualität der Behandlungen zu stärken, stellt der Kanton Zürich mit den Mindestfallzahlen pro Operateurin und Operateur gezielte Anforderungen an die Spitäler.
Operateurinnen und Operateure mit Erfüllung der Mindestfallzahl
In den unten stehenden Listen finden Sie eine Übersicht über die Operateurinnen und Operateure, welche die Anforderungen an die Mindestfallzahlen für das jeweilige Jahr erfüllen.
Erfassung von Operateurinnen und Operateuren
Für die korrekte Erfassung der Operateurinnen und Operateure zur Zählung der Mindestfallzahlen bieten wir Ihnen eine Anleitung zum Download. Die folgende Liste zeigt Ihnen zudem auf, bei welchen CHOP-Codes die Operateurinnen und Operateure erfasst werden müssen.
Vorhergehende Listen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Liste der Operateur/innen, welche die Qualitätsanforderungen für 2026 erfüllen (Version 2026.1) PDF | 13 Seiten | Deutsch | 132 KB
- Download Liste der Operateur/innen, welche die Qualitätsanforderungen für 2025 erfüllen (Version 2025.3) PDF | 12 Seiten | Deutsch | 132 KB
- Download Liste der Operateur/innen, welche die Qualitätsanforderungen für 2025 erfüllen (Version 2025.2) PDF | 10 Seiten | Deutsch | 201 KB
- Download Liste der Operateur/innen, welche die Qualitätsanforderungen für 2025 erfüllen (Version 2025.1) PDF | 10 Seiten | Deutsch | 201 KB
Einreichung zusätzlicher Operateur-Daten
Zürcher Listenspitäler liefern die Operateur-Daten im Rahmen der jährlichen Erhebung über die Spitaldaten-Erhebungsplattform (SDEP). Vertragsspitäler dürfen diese Daten ebenfalls über SDEP einreichen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um Daten von Operateurinnen und Operateuren an Zürcher Spitälern einzureichen, welche nicht über die SDEP-Datenerhebung gemeldet wurden:
Operateurinnen und Operateure, welche ausserhalb des Kanton Zürich tätig sind oder waren, können diese ausserkantonalen oder ausländischen Fälle mit folgendem Formular melden:
Gesuch für Zulassungsverlängerung
In Ausnahmefällen (u.a. Stellenwechsel, Militärdienst, Mutterschaftsurlaub, Sabbatical) kann es vorkommen, dass Operateurinnen und Operateure die Mindestfallzahlen in einem Jahr nicht erreichen. Falls die Anforderungen im Folgejahr voraussichtlich erreicht werden, kann ein begründeter Antrag auf Fortbestand der Zulassung unter gesundheitsversorgung@gd.zh.ch eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür das unten stehende Formular.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit