Amt für Gesundheit
Das Amt für Gesundheit ist Dreh- und Angelpunkt im Zürcher Gesundheitswesen.
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Über uns
«Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Sie nicht nur zu wahren, sondern auch aktiv zu fördern, ist unser zentraler Auftrag.»
Peter Indra, Leiter Amt für Gesundheit
Das Amt für Gesundheit dient dem Schutz und der Förderung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung. Es stellt eine leistungsfähige und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung sicher, kauft die dafür notwendigen Leistungen bei den Gesundheitsinstitutionen ein und kontrolliert, ob diese einwandfrei erbracht werden. Darüber hinaus setzt es sich aktiv zur Vorbeugung von Krankheiten ein.
Mit seinen rund 60 Mitarbeitenden aus verschiedenen Berufsrichtungen, verteilt über sechs Abteilungen und einer Pandemieorganisation, verfügt das Amt für Gesundheit über umfassende Fachkompetenz:
Vorteile:
- Versorgungsplanung: Planung und Steuerung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung sowie Sicherstellung der Behandlungsqualität
- Kantonsärztlicher Dienst: Überwachung und Förderung der öffentlichen Gesundheit sowie Eindämmung übertragbarer Krankheiten
- Bewilligungen & Aufsicht: Bewilligung und Beaufsichtigung der Berufstätigkeit bei Gesundheits- und Medizinalberufen
- Tarife & Rechnungskontrolle: Genehmigung und Festsetzung von Tarifen sowie Finanzierung von Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung
- Datenanalyse: Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten rund um das Gesundheitswesen
- Recht: Unterstützung bei juristischen Belangen sowie Führen von Beschwerdeverfahren
- Pandemiestab: Bewältigung der durch das neue Coronavirus ausgelösten Pandemie sowie Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten
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Teil der Berufsausübungspflichten eines Arztes oder einer Ärztin ist das Anlegen und laufende Nachführen der Patientendokumentation. Diese muss während zehn Jahren nach Abschluss der letzten Behandlung aufbewahrt werden. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf die Herausgabe der Patientendokumentation in Kopie. Der Bewilligungsinhaber oder die Bewilligungsinhaberin einer Praxis ist dafür verantwortlich, dass der Zugang der Patientinnen und Patienten zur eigenen Akte auch im Falle des eigenen Hinschieds oder einer Praxisschliessung unter Wahrung des Berufsgeheimnisses gewährleistet bleibt. Falls sich ein Bewilligungsinhaber oder eine Bewilligungsinhaberin für eine Verwaltung durch die Branchenlösung der archivsuisse AG entscheidet, kann die Patientendokumentation mit nachfolgendem Bestellformular angefordert werden:
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Kontakt
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Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
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