Gesundheitsberufe

Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen finden hier wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen sowie Gesuchsformulare für ihre praktische Tätigkeit.

Neues Zulassungsverfahren nach KVG

Mit Beschluss vom 19. Juni 2020 haben die eidgenössischen Räte verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend der Zulassung von ambulanten Leistungserbringern verabschiedet. 

Mehr Informationen sowie die Voraussetzungen zur Zulassung als Leistungserbringer zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Kanton Zürich finden Sie hier:

Berufliche Schweigepflicht

Sämtliche Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, Stillschweigen zu bewahren (Art. 321 Strafgesetzbuch). Tun sie das nicht, können sie sich strafbar machen. Nicht strafbar ist, wer über eine Einwilligung der berechtigten Person verfügt oder wenn das Geheimnis aufgrund einer schriftlichen Bewilligung der Aufsichtsbehörde offenbart wird.

Der beruflichen Schweigepflicht unterstellt sind auch Hilfspersonen von Medizinalpersonen, beispielsweise Sekretärinnen oder medizinische Praxisassistenten.

Das Berufsgeheimnis gilt zeitlich unbegrenzt.

Entbindung der Schweigepflicht

Die Weitergabe von Patienteninformationen an Dritte ist jedoch im Einzelfall erlaubt:

Vorteile:

  • Die Patientin oder der Patient stimmt der Weitergabe ihrer oder seiner Daten ausdrücklich zu und ist diesbezüglich urteilsfähig. Die Einwilligung ist an keine Formvorschrift gebunden, aus Beweisgründen wird eine schriftliche Zustimmung oder zumindest eine klare Dokumentation der Einwilligung empfohlen.
  • Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht oder ein gesetzliches Melderecht, welche die berufliche Schweigepflicht aufheben.
  • Liegt keine Einwilligung vor bzw. kann diese nicht erhältlich gemacht werden und besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht oder Melderecht, ist eine Weitergabe von Patientendaten nur zulässig, wenn die Aufsichtsbehörde eine Ermächtigung zur Auskunftserteilung erteilt hat. Die Entbindung von der Schweigepflicht wird nur auf Gesuch hin und bei überwiegendem Interesse an der Weitergabe der Patientendaten erteilt. Das Gesuch ist zu begründen und kann nur durch die schweigepflichtige Medizinalperson persönlich gestellt werden.

Bitte beachten Sie: 

Da das Entbindungsgesuch vertrauliche und geheime Informationen enthält, ist es auf dem Postweg oder bei elektronischer Übermittlung über eine HIN-gesicherte Emailadresse einzureichen.

Das Verfahren zur Beurteilung eines Gesuchs um Befreiung von der Schweigepflicht dauert in der Regel zwei Wochen.

Amt für Gesundheit

Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
rechtsabteilung@gd.zh.ch
+41 43 259 51 00

Kommissionen

Das Amt für Gesundheit (AFG) kann bei relevanten Fragestellungen zu den nicht universitären Gesundheitsberufen wie beispielsweise Fragen zur Ausbildung oder der Weiterentwicklung der Berufe unterstützend drei verschiedene Fachkommissionen beiziehen.

Hier finden sie eine Übersicht über deren Arbeitsbereiche und über die involvierten Personen.

Pflegedienstkommission

Die Pflegedienstkommission (PK) wurde 1998 durch die Gesundheitsdirektion gegründet und ist heute eine dem Amt für Gesundheit (AFG) administrativ angegliederte Einheit. Die PK vereinigt Fachwissen von Personen, die mit den verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung in allen Versorgungsbereichen (Akut und Langzeit) vertraut sind. Die Mitglieder arbeiten als Pflegedirektorinnen und -direktoren in Zürcher Spitälern und im Langzeitbereich. Die Mitglieder werden durch die Kommission und vom AFG auf eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt, sie treffen sich regelmässig zu Arbeitssitzungen.

Als Konsultativorgan ist die PK dem AFG gegenüber antragsberechtigt. Sie bearbeiten Themen, die sich an den aktuellen gesundheitspolitischen Gegebenheiten in den Pflegeberufen in allen Qualitätsstufen orientiert. Hierbei fördern sie Bereiche wie die Weiterentwicklung der Pflegeberufe, wirken mit gezielten Massnahmen gegen den Fachkräftemangel, sind in Arbeitsgruppen für die Umsetzung der Pflegeinitiative vertreten und diskutieren über die Förderung des Nachwuchses. Ziel der PK ist es, eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AFG und den Vertretern der Praxis aller Versorgungsbereiche zu fördern, sowie den Informationsfluss und die Interessensvertretung der Praxis zu sichern.

Mitglieder der Pflegedienstkommission

Vorteile:

  • Fritz Frauenfelder (Vorsitzender), Direktor Pflege, Therapien und Soziale Arbeit, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, E-Mail: fritz.frauenfelder@pukzh.ch
  • Bettina Kuster (Stv. Vorsitzende), Direktorin Pflege und MTB, Universitäts-Kinderspital Zürich
  • Gabi Brenner, Direktorin Pflege und MTTB, Universitätsspital Zürich
  • Patrick Witschi, Leiter Departement Fachpflege und Soziales, Stadtspital Zürich
  • Marlies Petrig, Leiterin Health Care Services, KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit
  • Eva Horvath, Leiterin Klinische Pflegeentwicklung, Stadt Zürich
  • Harald Müller, Direktor Pflege, Sanatorium Kilchberg, Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Andrea Hofstetter, Leiterin Pflege Spitex, Alter und Pflege, Stadt Winterthur
  • Susanne Stierli, Bereichsleiterin Pflege, Spital Männedorf
  • Steven Cyrol, COO-Leiter Operations, Spitex Zürich
  • Susanne Vanini, geboren 1970, Direktorin Pflege, Therapien, Rettungsdienst, Spital Limmattal, Urdorferstrasse 100, 8952 Schlieren
  • Markus Wittwer, Abteilungsleiter Fachstelle Gesundheitsberufe, Amt für Gesundheit, E-Mail: markus.wittwer@gd.zh.ch
  • Aline Köfer, Stv. Leiterin Fachstelle Gesundheitsberufe, Amt für Gesundheit, E-Mail: aline.koefer@gd.zh.ch

Subkommission Bildung

Die Subkommission Bildung (SubkoB) wurde als zusätzliche Unterstützung der Pflegedienstkommission bezüglich der Umsetzung der Pflegeinitiative gegründet. Die SubkoB besteht aus Expertinnen und Experten der Bildung und berät die PK sowie das Amt für Gesundheit (AFG) in bildungsspezifischen und bildungspolitischen Fragen der Gesundheitsberufe auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe. Ein spezielles Augenmerk der Kommission liegt auf der «Ausbildungsoffensive», der ersten Etappe in der Umsetzung der Pflegeinitiative. Ebenso wie die PK vertritt die SubkoB die Interessen der Praxis aus allen Versorgungsbereichen bezüglich Pflegeausbildung. Die Mitglieder werden durch die Kommission und vom AFG auf eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt, sie treffen sich regelmässig zu Arbeitssitzungen.

Mitglieder der Subkommission Bildung

Vorteile:

  • Seraina Beerli (Vorsitzende), Leiterin Berufsbildung, Kantonsspital Winterthur, E-Mail: seraina.beerli@ksw.ch
  • Nadja Müller (Stv. Vorsitzende), Co-Leiterin Berufsbildung, KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit Embrach
  • Noreen Volknant, Ausbildungsverantwortliche Pflege, Sanatorium Kilchberg
  • Claudia Tomasi, Ausbildungsverantwortliche Hebammen FH und Pflege KJFF, Stadtspital Zürich
  • Rolf Hedinger, Bildungsverantwortlicher Spitex, Alter und Pflege Stadt Winterthur
  • Heidi Berger, Geschäftsführung OdA Gesundheit Zürich
  • Monika Wieland, Leiterin Bildung, Direktion Pflege und Medizin Therapeutische Berufe, Universitäts-Kinderspital Zürich

Die Betriebskommission MTTB

Die Betriebskommission für medizinisch-technische und medizinisch-therapeutische Berufe (BK-MTTB) wurde 1998 durch die Gesundheitsdirektion gegründet und ist heute eine dem Amt für Gesundheit (AFG) administrativ angegliederte Einheit. Die MTTB vereinigt Fachwissen von Personen, die mit den verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung in den Spitälern vertraut sind. Die Mitglieder arbeiten als Leiter und Leiterinnen in Zürcher Spitälern. Die Mitglieder werden durch die Kommission und vom AFG auf eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt, sie treffen sich regelmässig zu Arbeitssitzungen.

Als Konsultativorgan ist die MTTB dem AFG gegenüber antragsberechtigt. Sie bearbeiten Themen, die sich an den aktuellen gesundheitspolitischen Gegebenheiten in den medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufen orientiert. Hierbei fördern sie Bereiche wie die Weiterentwicklung der Berufe, wirken mit gezielten Massnahmen gegen den Fachkräftemangel, diskutieren über die Förderung des Nachwuchses. Ziel der MTTB ist es, eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AFG und den Vertretern der Praxis aller zu fördern, sowie den Informationsfluss und die Interessensvertretung der Praxis zu sichern.

Mitglieder der BK-MTTB

Vorteile:

  • Gabriele Collenberg (Vorsitzende), Physiotherapie, Co-Leiterin Innere Medizin, Universitätsspital Zürich, E-Mail: gabriele.collenberg@usz.ch
  • Fabian Hügi, Physiotherapie, Bereichsleiter MTB, GZO Wetzikon
  • Astrid Gladilin, Ergotherapie, Leiterin Ergotherapie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
  • Ylena Fuchsberger, Ergotherapie, Universitätsspital Zürich
  • Melanie Sprenger, Ernährungsberatung/-therapie, Leiterin Ernährungsberatung/-therapie, REA C 44, Universitätsspital Zürich
  • Maja Dorfschmid, Ernährungsberatung/-therapie, Leiterin Ernährungsberatung/-therapie Stadtspital Zürich
  • Sibyll Schliszka, Biomedizinische Analytik (BMA), Leitung Labor, Spital Bülach
  • Sibylle Baars, Biomedizinische Analytik (BMA), Leitende BMA, lnfektions- und Transfusionslabor, Kinderspital Zürich

Vorteile:

  • Leonora Graber, Logopädie, Leiterin Logopädie Neurologie, Universitätsspital Zürich
  • Ursula Colotto, Logopädie, Fachverantwortliche Dysphagie, Abteilung Phoniatrie und Klinische Logopädie, ORL-KIinik, Universitätsspital Zürich
  • Andreas Tribelhorn, medizinisch-technische Radiologie (MTR), Leiter MTR Kantonsspital Winterthur
  • Brigitte Simonsz-Toth, Orthoptik, Fachexpertin / Berufsbildnerin, Universitätsspital Zürich
  • Markus Wittwer, Abteilungsleiter Fachstelle Gesundheitsberufe, Amt für Gesundheit, E-Mail: markus.wittwer@gd.zh.ch
  • Aline Köfer, Stv. Leiterin Fachstelle Gesundheitsberufe, Amt für Gesundheit, E-Mail: aline.koefer@gd.zh.ch

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 09

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08:00 bis 12:00 Uhr;

13:30 bis 16:00 Uhr

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Fax

E-Mail

gesundheitsberufe@gd.zh.ch

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