Gesundheitsberufe
Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen finden hier wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen sowie Gesuchsformulare für ihre praktische Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Neues Zulassungsverfahren nach KVG
Mit Beschluss vom 19. Juni 2020 haben die eidgenössischen Räte verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend der Zulassung von ambulanten Leistungserbringern verabschiedet. Ebenso wurden die entsprechenden Verordnungen angepasst:
Kanton befindet über Zulassung
Diese Änderung beinhaltet demnach ein formelles Zulassungsverfahren. Ab dem 01.01.2022 befinden die Kantone über die Zulassungsgesuche der Leistungserbringer. Erst nachdem der zuständige Kanton überprüft hat, ob die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erteilt er dem jeweiligen Leistungserbringer die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Zusätzlich zum Gesuch für die Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung werden Sie ein Gesuch um Zulassung zur Leistungserbringung zulasten der OKP beim Kanton stellen müssen.
Gesuchsstellung max. 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme
Bitte reichen Sie die Gesuche nicht früher als drei Monate vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme ein.
Gesuchsformulare
Das Gesuchsformular für die Zulassungsprüfung ist in der jeweiligen Rubrik des betreffenden Gesundheitsberufes zu finden. Es führt schrittweise durch die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen. Wenn das vollständige Gesuch eingereicht ist, dauert die Gesuchsbearbeitung in der Regel höchstens acht Wochen.
Für grundsätzliche Fragen Ihre Berufsgruppe betreffend steht Ihnen auch der Berufsverband zur Verfügung. Allfällige Fragen zur Zulassung richten Sie bitte an gesundheitsberufe@gd.zh.ch.
Qualitätsanforderungen OKP-Zulassung in Kürze
Verfügen Sie über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem?
- Mit einem QMS soll ein systematisches Qualitätsmanagement sichergestellt werden.
- Im Fokus stehen dabei die Ermittlung sowie die Erfüllung der Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.
- Ein QMS beinhaltet die systematische, gezielte und geplante Herangehensweise an die Umsetzung der Ziele des Leistungserbringers und die Strukturierung, Steuerung sowie stetige Optimierung der Abläufe durch die Erfassung und Beschreibung der Aufbau- und Ablauforganisation.
- Mit «geeignet» ist gemeint, dass das QMS insbesondere der Leistungserbringung und der Komplexität der Leistungserbringung angepasst sein soll.
Dieses muss in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen (Handbuch, Konzepte etc.) und als Weisung(en) für alle Mitarbeitenden ersichtlich vorliegen, sowie regelmässig überprüft und ggf. angepasst werden.
Es ist hierbei irrelevant, ob Sie Ihre Tätigkeit alleine oder im Rahmen einer Einrichtung / Organisation ausüben.
Beschreiben Sie die Strukturen und Inhalte Ihres QMS und zeigen Sie uns auf, mit welcher Form Sie tätig sind.
Verfügen Sie über ein geeignetes internes Berichts- und Lernsystem?
- Mit einem Berichts- und Lernsystem (z.B. analog einem Critical Incident Reporting Netzwerke «CIRS» in Spitälern) werden unerwünschte Ereignisse festgehalten, analysiert, entsprechende Verbesserungsmassnahmen durchgeführt und ausgewertet. Dies mit dem ausdrücklichen Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen Todesfälle und Gefährdungssituationen in Zukunft verhütet werden können und eine Erhöhung der Patientensicherheit erreicht werden kann.
- Dieselben Ziele verfolgt auch ein übergeordnetes, gesamtschweizerisch einheitliches Reporting-Netzwerk. Im Rahmen der Qualitätsverträge können die Anforderungen an solche Meldesysteme konkretisiert werden.
Ein internes Berichts- und Lernsystem kann papiergestützt oder elektronisch aufgebaut sein.
Es ist hierbei irrelevant, ob Sie Ihre Tätigkeit alleine oder im Rahmen einer Einrichtung / Organisation ausüben.
Zeigen Sie uns auf, mit welcher Form Sie tätig sind.
Sind Sie einem gesamtschweizerisch einheitlichen Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen angeschlossen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsverband nach dem aktuellen Stand und teilen Sie uns diesen mit.
Verfügen Sie über die Ausstattung, um an nationalen Qualitätsmessungen teilzunehmen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsverband nach dem aktuellen Stand und teilen Sie uns diesen mit.
Berufliche Schweigepflicht
Sämtliche Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, Stillschweigen zu bewahren (Art. 321 Strafgesetzbuch). Tun sie das nicht, können sie sich strafbar machen. Nicht strafbar ist, wer über eine Einwilligung der berechtigten Person verfügt oder wenn das Geheimnis aufgrund einer schriftlichen Bewilligung der Aufsichtsbehörde offenbart wird.
Der beruflichen Schweigepflicht unterstellt sind auch Hilfspersonen von Medizinalpersonen, beispielsweise Sekretärinnen oder medizinische Praxisassistenten.
Das Berufsgeheimnis gilt zeitlich unbegrenzt.
Entbindung der Schweigepflicht
Die Weitergabe von Patienteninformationen an Dritte ist jedoch im Einzelfall erlaubt:
Vorteile:
- Die Patientin oder der Patient stimmt der Weitergabe ihrer oder seiner Daten ausdrücklich zu und ist diesbezüglich urteilsfähig. Die Einwilligung ist an keine Formvorschrift gebunden, aus Beweisgründen wird eine schriftliche Zustimmung oder zumindest eine klare Dokumentation der Einwilligung empfohlen.
- Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht oder ein gesetzliches Melderecht, welche die berufliche Schweigepflicht aufheben.
- Liegt keine Einwilligung vor bzw. kann diese nicht erhältlich gemacht werden und besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht oder Melderecht, ist eine Weitergabe von Patientendaten nur zulässig, wenn die Aufsichtsbehörde eine Ermächtigung zur Auskunftserteilung erteilt hat. Die Entbindung von der Schweigepflicht wird nur auf Gesuch hin und bei überwiegendem Interesse an der Weitergabe der Patientendaten erteilt. Das Gesuch ist zu begründen und kann nur durch die schweigepflichtige Medizinalperson persönlich gestellt werden.
Wissenswertes
- Download Merkblatt zum Vorgehen bei Gesuchen um Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht bei verstorbenen Patienten PDF | 2 Seiten | Deutsch | 41 KB
- Download Wegleitung Rechtliche Grundlagen für Informationsaustausch PDF | 37 Seiten | Deutsch | 429 KB
- Download Empfehlungen Ärzteschaft-KESB Erwachsenenschutz PDF | 5 Seiten | Deutsch | 793 KB
- Download Empfehlungen Ärzteschaft-KESB Kindesschutz PDF | 5 Seiten | Deutsch | 341 KB
Bitte beachten Sie:
Da das Entbindungsgesuch vertrauliche und geheime Informationen enthält, ist es auf dem Postweg oder bei elektronischer Übermittlung über eine HIN-gesicherte Emailadresse einzureichen.
Das Verfahren zur Beurteilung eines Gesuchs um Befreiung von der Schweigepflicht dauert in der Regel zwei Wochen.
Amt für Gesundheit
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
rechtsabteilung@gd.zh.ch
+41 43 259 51 00
Kommissionen
Haben Sie Fragen, die Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege betreffen? Wünschen Sie Beratung oder Informationen rund um medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufe? Dann wenden Sie sich an unsere Fachkommissionen.
Pflegedienstkommission
Die Pflegedienstkommission (PK) ist eine Koordinations- und Informationsstelle für Fragen der Berufsausübung und -ausbildung in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie ist ein Konsultativorgan der Gesundheitsdirektion und ihr gegenüber antragsberechtigt.
Die Mitglieder arbeiten als Pflegedirektorinnen und -direktoren in Zürcher Spitälern, psychiatrischen Kliniken und im Langzeitbereich. Sie werden zugezogen zur Mitarbeit in Projekten, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Gesundheitsdirektion, die für die Pflege und weitere Gesundheitsberufe relevant sind.
Ferner wird die PK für Stellungnahmen bei Vernehmlassungen und Fachfragen hinzugezogen und erarbeitet gegebenenfalls Lösungsvorschläge zuhanden der Gesundheitsdirektion. Die PK ist Ansprechpartnerin für übergeordnete Fragen der stationären Versorgung. Sie beantragt Projekte im Bereich der Berufe für Gesundheits- und Krankenpflege und fördert den Informationsfluss zwischen der Gesundheitsdirektion und den Pflege- und Gesundheitsberufen der Betriebe.
Die Kommission trifft sich regelmässig zu Arbeitssitzungen. Die Mitglieder werden von der Gesundheitsdirektion auf eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Kommission konstituiert sich selbst.
Mitglieder der Pflegedienstkommission
Die Pflegedienstkommission nimmt jederzeit Anregungen, Fragen, Problemstellungen usw. der Pflegedienstleitungen der Spitäler, psychiatrischen Kliniken, Heime und Spitex-Institutionen zuhanden der Sitzungen entgegen.
Vorteile:
- Marlies Petrig (Vorsitzende), Leiterin Health Care Services, KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit, E-Mail: marlies.petrig@k-z-u.ch
Vorteile:
- Fritz Frauenfelder (Stv. Vorsitzender), Direktor Pflege, Therapien und Soziale Arbeit, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
- Gabi Brenner, Direktorin Pflege und MTTB, Universitätsspital Zürich
- Patrick Witschi, Leiter Departement Fachpflege und Soziales, Stadtspital Zürich
- Bettina Kuster, Direktorin Pflege und MTB, Universitäts-Kinderspital Zürich
- Michel Baumgartner, Leiter Pflegedienst, Gesundheitszentren für das Alter, Stadt Zürich
- Harald Müller, Direktor Pflege, Sanatorium Kilchberg, Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
- Susanna Oechslin, Chief Nursing Officer (CNO) Pflege und Aufenthalt, Kantonsspital Winterthur
- Marie-Louise Schön, Leiterin Betriebe Spitex, Alter und Pflege, Stadt Winterthur
- Susanne Vanini, Pflegedirektorin/Leiterin Departement III, Spital Limmattal Schlieren
- Susanne Stierli, Bereichsleiterin Pflege, Spital Männedorf
- Arda Teunissen, Zentrumsmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung, Spitex Zürich Limmat
- Yvonne Padrutt, Leiterin Abteilung Bewilligungen & Aufsicht, Amt für Gesundheit (Vertreterin Gesundheitsdirektion), E-Mail: yvonne.padrutt@gd.zh.ch
- Aline Köfer, Fachverantwortliche Pflege Abteilung Bewilligungen & Aufsicht, Amt für Gesundheit (Vertreterin Gesundheitsdirektion), E-Mail: aline.koefer@gd.zh.ch
Die Pflegedienstkommission zur Umsetzung der Pflegeinitiative
Subkommission Bildung
Die Subkommission Bildung (SubkoB) wurde als zusätzliche Unterstützung der Pflegedienstkommission bezüglich der Umsetzung der Pflegeinitiative gegründet. Die SubkoB besteht aus Expertinnen und Experten der Bildung und berät die PK sowie das Amt für Gesundheit (AFG) in bildungsspezifischen und bildungspolitischen Fragen der Gesundheitsberufe auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe. Ein spezielles Augenmerk der Kommission liegt auf der «Ausbildungsinitiative», der ersten Etappe in der Umsetzung der Pflegeinitiative. Ebenso wie die PK vertritt die SubkoB die Interessen der Praxis aus allen Versorgungsbereichen bezüglich Pflegeausbildung.
Mitglieder der Subkommission Bildung
Vorteile:
- Seraina Beerli (Vorsitzende), Leiterin Berufsbildung, Kantonsspital Winterthur, E-Mail: seraina.beerli@ksw.ch
- Nadja Müller (Stv. Vorsitzende), Co-Leiterin Berufsbildung, KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit Embrach
- Noreen Volknant, Ausbildungsverantwortliche Pflege, Sanatorium Kilchberg
- Claudia Tomasi, Ausbildungsverantwortliche Hebammen FH und Pflege KJFF, Stadtspital Zürich
- Rolf Hedinger, Bildungsverantwortlicher Spitex, Alter und Pflege Stadt Winterthur
- Heidi Berger, Geschäftsführung OdA Gesundheit Zürich
- Monika Wieland, Leiterin Bildung, Direktion Pflege und Medizin Therapeutische Berufe, Universitäts-Kinderspital Zürich
Die Betriebskommission MTTB
Die Betriebskommission für medizinisch-technische und medizinisch-therapeutische Berufe (BK-MTTB) ist ein Konsultativorgan der Gesundheitsdirektion und ihr gegenüber antragsberechtigt. Die Mitglieder arbeiten in medizinisch-technischen oder medizinisch-therapeutischen Abteilungen der Zürcher Spitäler. Sie werden zugezogen zur Mitarbeit in Projekten, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Gesundheitsdirektion, die für die die MTT-Berufe relevant sind.
Ferner wird die BK-MTTB für Fachfragen hinzugezogen und erarbeitet gegebenenfalls Lösungsvorschläge zuhanden der Gesundheitsdirektion. Sie beantragt MTTB-spezifische Projekte und fördert den Informationsfluss zwischen der Gesundheitsdirektion und den MTT-Berufe der Betriebe. Sie trifft sich regelmässig zu Arbeitssitzungen.
Die Mitglieder der BK-MTTB werden von der Gesundheitsdirektion auf eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Kommission konstituiert sich selbst.
Mitglieder der BK-MTTB
Vorteile:
- Gabriele Collenberg (Vorsitzende), Physiotherapie, Leiterin Therapie Kardiologie Geriatrie, Universitätsspital Zürich, E-Mail: gabriele.collenberg@usz.ch
- Fabian Hügi, Physiotherapie, Bereichsleiter MTB, GZO Wetzikon
- Sigrid Stegner, Ergotherapie, stellvertretende Leiterin Ergotherapie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
- Ylena Fuchsberger, Ergotherapie, Universitätsspital Zürich
- Melanie Sprenger, Ernährungsberatung/-therapie, Leiterin Ernährungsberatung/-
therapie, REA C 44, Universitätsspital Zürich - Maja Dorfschmid, Ernährungsberatung/-therapie, Leiterin Ernährungsberatung/-therapie Stadtspital Zürich
- Sibyll Schliszka, Biomedizinische Analytik (BMA), Leitung Labor, Spital Bülach
- Sibylle Baars, Biomedizinische Analytik (BMA), Leitende BMA, lnfektions- und Transfusionslabor, Kinderspital Zürich
Vorteile:
- Leonora Graber, Logopädie, Leiterin Logopädie Neurologie, Universitätsspital Zürich
- Ursula Colotto, Logopädie, Fachverantwortliche Dysphagie, Abteilung Phoniatrie und Klinische Logopädie, ORL-KIinik, Universitätsspital Zürich
- Andreas Tribelhorn, medizinisch-technische Radiologie (MTR), Leiter MTR Kantonsspital Winterthur
- Renata Gulik Landolt, Orthoptik, Teamleiterin Orthoptik, Universitätsspital Zürich
- Yvonne Padrutt, Leiterin Abteilung Bewilligungen & Aufsicht, Amt für Gesundheit (Vertreterin Gesundheitsdirektion), E-Mail: yvonne.padrutt@gd.zh.ch
- Aline Köfer, Fachverantwortliche Pflege Abteilung Bewilligungen & Aufsicht, Amt für Gesundheit (Vertreterin Gesundheitsdirektion), E-Mail: aline.koefer@gd.zh.ch
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
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