Härtefallprogramm: Bundeskriterien und rasche Auszahlung bei der zweiten Zuteilungsrunde
Medienmitteilung
Der Regierungsrat hat bereits beschlossen, welche Kriterien er bei der zweiten Zuteilungsrunde des Härtefallprogramms anwenden wird, wenn der Kantonsrat am Montag dazu seinem Antrag zustimmen sollte: Es werden die Bundeskriterien gelten und die Auszahlung der Beiträge wird nicht mehr wie bei der ersten Runde en bloc, sondern unmittelbar nach der Prüfung gemäss der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche erfolgen.