Übertragbare Krankheiten und Impfungen

Wir bieten Ihnen Informationen zu ansteckenden Krankheiten und Empfehlungen, wie Sie sich nach aktuellem Wissensstand optimal davor schützen.

Grippe

Grippewellen treten in der Schweiz jährlich auf. Mit einer Impfung schützen Sie sich vor einer Grippeerkrankung und deren Folgen. Sie schützen aber auch Ihr Umfeld, denn die Impfung schränkt die Übertragung der Viren auf andere Personen ein.

Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist zwischen Mitte Oktober und Mitte November. Sie sollten sich jedes Jahr impfen lassen.

Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?

Der Kanton Zürich empfiehlt die Grippeimpfung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Grippesymptome sind typischerweise:

  • plötzliches hohes Fieber
  • Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen

Die Beschwerden können bis zu einer Woche lang andauern. Insbesondere bei Personen, die einer Risikogruppe angehören, kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. Zum Beispiel zu Lungenentzündungen. In der Schweiz müssen jährlich mehrere tausend Personen wegen Grippe ins Spital eingeliefert werden, mehrere hundert Personen sterben jedes Jahr.

Wo können Sie sich impfen lassen?

Die Grippeimpfung ist im Kanton Zürich bei allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich.

In zahlreichen Apotheken können Sie sich ausserdem über die Grippe informieren und sich direkt und ohne ärztliche Verordnung impfen lassen. Weitere Informationen zum Impfen in den Apotheken sowie die Adressen der Apotheken mit Impfbewilligung im Kanton Zürich finden Sie in untenstehenden Links.

Masern

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, verursacht durch ein Virus. Dieses wird durch Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen, von Person zu Person übertragen. Bereits bevor die ersten Symptome auftreten, sind infizierte Personen ansteckend. Masern treten in der Schweiz immer wieder auf und betreffen ungeschützte Personen aller Altersklassen.
 
Der beste und sicherste Schutz vor Masern und deren Komplikationen ist die Impfung. Sie schützen sich damit selbst vor einer Ansteckung, aber auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: zum Beispiel Säuglinge, Schwangere oder Menschen, die eine Transplantation hinter sich haben.

Wer sollte sich gegen Masern impfen lassen?

Kinder

  • Kinder sollten die erste Impfung im Alter von neun Monaten erhalten. Die zweite Impfung wird im Alter von zwölf Monaten empfohlen.
  • Bei erhöhtem Risiko wie einer Epidemie in der Umgebung oder bei Kontakt mit einem Masernfall wird die erste Dosis für Kinder ab dem Alter von sechs Monaten empfohlen. Wenn die erste Impfung mit sechs bis acht Monaten verabreicht wurde, sind insgesamt drei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig.

Erwachsene

  • Alle Erwachsenen ab Jahrgang 1964 mit unvollständigem Schutz sollten sich impfen lassen. Unvollständig geschützt ist, wer nicht oder nur einmal geimpft wurde und die Masern nicht sicher durchgemacht hat. Eine Nachholimpfung ist in jedem Alter möglich und zweckmässig.

Die Masernimpfung ist in der Regel mit der Impfung gegen Mumps und Röteln kombiniert. Das ist sinnvoll, da auch diese Krankheiten schwerwiegende Folgen haben können. Ein Impfstoff nur gegen Masern ist ebenfalls erhältlich.

Eine Impfung ist auch möglich, wenn Sie bereits eine oder sogar zwei dieser Krankheiten durchgemacht haben oder nicht wissen, ob sie schon einmal geimpft worden sind. Nach zwei Impfungen sind Sie lebenslänglich geschützt – zu 95 Prozent gegen Masern, zu über 90 Prozent gegen Mumps und Röteln.

Die Kosten der Impfung werden in der Regel von den Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen (exkl. Franchise und Selbstbehalt). Im Kanton Zürich kann die Impfung bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Hausarzt sowie in den ambulanten ärztlichen Institutionen durchgeführt werden.

Wer darf sich nicht impfen lassen?

  • Schwangere Frauen
  • Personen mit einer Immunschwäche (z.B. Krebspatientinnen und -patienten) oder Personen, die immunsupprimierende Medikamente (insbesondere hochdosiertes Kortison) einnehmen
  • Personen mit bekannter Allergie gegen Inhaltsstoffe der Impfung

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Masernsymptome sind typischerweise:

  • am Anfang häufig Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung, manchmal weisse Flecken an der Wangenschleimhaut (acht bis zehn Tage nach Kontakt zu einem Masernerkrankten)
  • fleckig-knotiger, zum Teil ineinander übergehender Ausschlag (in der Regel 14 Tage nach dem Kontakt, in Einzelfällen erst nach 21 Tagen)
  • Ausschlag, der hinter den Ohren beginnt und sich danach über Gesicht und Körper ausbreitet.

Eine Maserndiagnose kann nur Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellen.

Masern bewirken eine Abwehrschwäche des Körpers für sechs Wochen. Das heisst, Sie können sich in dieser Zeit leichter mit anderen Krankheitserregern anstecken, was zu ernsthaften Komplikationen führen kann. In zehn Prozent der Fälle kommt es zu zusätzlichen ernsthaften Infektionen mit Bakterien.

Mögliche Folgen: Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung. Besonders gefährlich ist die Hirnentzündung, die ein bis zwei Personen pro 1000 Masernerkrankte betrifft. Eine/r von 10'000 Masernerkrankten entwickelt nach Jahren eine entzündliche Erkrankung des Gehirns, die in der Regel zum Tode führt.

Es gibt keine Behandlung, die direkt gegen das Masernvirus wirkt. Nur die Symptome – wie Fieber und Schnupfen – können behandelt oder gelindert werden.    

Der Impfstoff gegen Masern enthält abgeschwächte Viren, die eine Reaktion des Immunsystems hervorrufen, aber die Krankheit selber nicht auslösen. Er enthält ausserdem Stabilisierungs- und Konservierungsstoffe (zum Beispiel Neomycin, Laktose, Sorbit, Mannit) und Spuren von Zellen, die zur Herstellung verwendet wurden (zum Beispiel embryonale Hühnerzellen). Er enthält kein Quecksilber, kein Aluminium und auch keinen Wirkstoffverstärker (sogenannte Adjuvans).

Statistisch gesehen bricht bei einer von zehn geimpften Personen Fieber aus. Zwei bis vier pro 1000 geimpfte Personen bekommen rote Hautflecke oder Schwellungen der Speicheldrüse. Bei einem Kind von 3000 geimpften Kindern kann bei hohem Fieber ein Fieberkrampf auftreten. Bei einer Million geimpfter Personen kommt es bei einer Person zur Entzündung des Gehirns – das ist hundertmal seltener als bei einer Masernerkrankung.

Es gibt keinen Nachweis für eine Risikoerhöhung durch die Impfung für Krankheiten wie Autismus und Allergien oder für autoimmune Krankheiten.

Eine Impfung innerhalb von 72 Stunden nach dem ersten Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person verhindert die Erkrankung in den meisten Fällen. Nach der Impfung erfolgt in der Regel kein Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen (siehe nächster Absatz). 

An Masern Erkrankte und Personen, die mit ihnen Kontakt hatten, können unter bestimmten Umständen aus Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden – zum Beispiel aus Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen. Nach den Richtlinien des BAG gelten die folgenden Regelungen:

  • An Masern erkrankte Personen können bis zu vier Tage nach Beginn des Ausschlags ausgeschlossen werden.
  • Die ungeschützten Kontaktpersonen (zum Beispiel Klassenkameraden eines an Masern erkrankten Kindes) können bis zu 21 Tage ausgeschlossen werden. Als ungeschützt gilt, wer weder mindestens einmal geimpft ist noch sicher die Masern durchgemacht hat.

Zecken

Zecken tragen Krankheitserreger in sich und können diese durch einen Stich auf den Menschen übertragen. Der Zeckenstich ist schmerzlos und wird in etwa der Hälfte der Fälle nicht wahrgenommen. Die häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten in der Schweiz sind die Zeckenenzephalitis – auch Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) genannt – und die Borreliose (Lyme-Krankheit). Die Zeckenenzephalitis wird durch das FSME-Virus ausgelöst. Die Borreliose ist eine Infektionskrankheit und wird durch das Bakterium Borrelia burgdorferi verursacht.

Zecken in der Schweiz

Zecken sind in der Schweiz weit verbreitet und kommen bis zu einer Höhe von etwa 1500 Meter über dem Meeresspiegel vor. Sie sind vorwiegend saisonal zwischen März und November aktiv und halten sich am liebsten im dichten Unterholz von Laub- und Mischwäldern auf. 

FSME

Gegen die FSME gibt es eine Impfung, mit der Sie sich effektiv vor der Erkrankung schützen können.

Wer sollte sich gegen die FSME impfen lassen? 

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung für Erwachsene und Kinder (im Allgemeinen ab sechs Jahren) in bestimmten Gebieten. Diese Impfempfehlung gilt für den gesamten Kanton Zürich. Für weitere Gebiete geben Sie im Suchfeld unter folgendem Link «FSME» ein. 

Die vollständige Grundimmunisierung benötigt drei Impfdosen. Die ersten zwei Injektionen erfolgen im Abstand von ungefähr einem Monat. Damit wird bereits ein guter Impfschutz gewährleistet. Der beste Zeitpunkt für einen Impfbeginn ist im Winter, sodass während der aktiven Phase im Frühjahr und Sommer bereits ein guter Impfschutz besteht. Die dritte Impfung erfolgt neun bis zwölf Monate nach der zweiten Impfung.    

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bei den meisten Betroffenen treten keine Anzeichen einer Krankheit auf, nachdem sie von einer FSME-infizierten Zecke gestochen wurden. Einige Betroffene verspüren nach ein bis zwei Wochen grippeähnliche Symptome. In seltenen Fällen erleiden die Betroffenen nach weiteren vier bis sechs Tagen eine Hirnhaut- oder Hirnentzündung. Die damit einhergehenden Symptome (Nackensteifigkeit, Bewusstseinstrübung, Lähmungen) können längere Zeit andauern, sie bilden sich jedoch meistens wieder zurück. In etwa einem Prozent dieser Fälle führt die Krankheit zum Tod.

Eine Therapie der FSME selbst ist nicht möglich, nur die Symptome können behandelt werden. 

Schutz vor Borreliose (Lyme-Krankheit)

Nur etwa jede zehnte Person, die von einer mit «Borrelia burgdorferi» infizierten Zecke gestochen wurde, entwickelt Symptome. Dazu gehören zunächst ringförmige Hautrötungen und Müdigkeit. Wochen bis wenige Jahre später können Gelenkschmerzen auftreten. Eine Minderheit der Betroffenen erleidet eine Hirnhautentzündung und Lähmungen (vor allem der Gesichtsmuskeln). Sehr selten erleiden die Betroffenen Störungen der Herzfunktion. Die Behandlung der Borreliose erfolgt mit Antibiotika und sollte möglichst früh begonnen werden, um die Entwicklung späterer Krankheitsstadien zu verhindern.

Borreliose kommt in der ganzen Schweiz in Zeckengebieten vor. Stellenweise sind bis 50 Prozent der Zecken mit «Borrelia burgdorferi» infiziert. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass in der Schweiz jährlich 10’000 Personen an einer Borreliose erkranken.

Keine Impfung möglich 

Gegen Borreliose gibt es keine Impfung. Beachten Sie die allgemeinen Schutzmassnahmen vor Zeckenstichen. Die vorbeugende Verabreichung von Antibiotika ist nicht empfehlenswert. Nach einem Zeckenstich sollten Sie die Stichstelle beobachten: Markieren oder fotografieren Sie die Einstichstelle; tritt eine sich langsam ausdehnende Hautrötung auf, sollten Sie einen Hausarzt aufsuchen. 

Allgemeine Schutzmassnahmen

Vor allem wenn Sie im Wald oder in Waldnähe unterwegs sind, sollten Sie diese einfachen Schutzmassnahmen beachten:

  • Tragen Sie gut abschliessende Hemden oder Jacken, geschlossene Schuhe und lange Hosen.
  • Verwenden Sie Schutzmittel (Repellentien). Diese können Sie auf Haut und Kleidung auftragen. 
  • Durchstreifen Sie das Unterholz möglichst nicht. 
  • Untersuchen Sie Ihren Körper – einschliesslich der Knie- und Achselhöhlen, der Ellenbeugen und der Schamgegend – nach dem Aufenthalt im Freien auf Zecken.

Zecken richtig entfernen

Falls Sie eine Zecke an Ihrem Körper entdecken: Entfernen Sie sie mit einer Pinzette. Erfassen Sie dabei die Zecke direkt über der Haut und ziehen Sie sie nach hinten raus aus dem Stichkanal. Haben Sie keine Pinzette, können Sie die Zecke auch mit Daumen und Zeigefinger langsam herausziehen. Desinfizieren Sie die Stichstelle. Sollten nach dem Zeckenstich Krankheitssymptome auftreten, suchen Sie einen Arzt auf. 

Affenpocken

Virus und Übertragung

Affenpocken (Mpox) ist eine von Tieren, vermutlich Nagetieren, auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die Übertragung des Affenpockenvirus (Orthopoxvirus) erfolgt durch engen Kontakt mit infizierten Menschen oder Tieren. Eng meint direkten Hautkontakt, aber auch den Austausch von grösseren Speicheltropfen. Auch der Kontakt mit infiziertem Sekret oder Blut kann zu einer Übertragung führen. Männer, welche Sex mit Männern haben, scheinen ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung zu haben. Weitere Informationen entnehmen Sie der entsprechenden Webseite des BAG.

Impfung

Der Kanton Zürich bietet Impfungen gegen Affenpocken (Mpox) an. Personen, denen eine Impfung empfohlen wird, können sich online auf dem gemeinsamen Anmeldeportal des Gesundheitszentrums Checkpoint Zürich sowie des EBPI für eine Impfung anmelden.

Geimpft wird im Kanton hauptsächlich am Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) und dem Gesundheitszentrum Checkpoint Zürich. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des Gesundheitszentrum Checkpoint  zur Verfügung. 

Um lange Wartezeiten zu vermeiden sowie einen sicheren und effizienten Ablauf zu gewährleisten, werden momentan keine Walk-In-Impfungen angeboten.

Für folgende Bevölkerungsgruppen ist die Impfung gemäss Bund und Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen:

  • präventiv für Männer, die Sex mit Männern haben, und trans Personen mit wechselnden Sexualpartnern
  • präventiv für Personen, die aus beruflichen Gründen gegenüber Affenpockenviren exponiert sind (zum Beispiel medizinisches Personal oder Personal von Speziallaboratorien)
  • für Kontaktpersonen von erkrankten Personen.

Für weitere Bevölkerungsgruppen ist momentan keine Impfung vorgesehen. 

Vorgehen bei Verdacht

Personen mit entsprechenden Symptomen sollten eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. 

Sexuell übertragbare Krankheiten

Zahlreiche Infektionskrankheiten können sexuell übertragen werden. Zu diesen Krankheiten gehören unter anderem HIV/Aids, Syphillis, Gonorrhoe (Tripper), Chlamydiose, Herpes, die HPV-Infektion, Hepatitis B und – bei entsprechendem Risiko – auch Hepatitis A und C.

Schutzmassnahmen

Schützen Sie sich vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, indem Sie ein Kondom benutzen. Der häufigste Ansteckungsweg ist in der Regel der ungeschützte Geschlechtsverkehr. Safer Sex schützt vor HIV und senkt das Risiko einer Ansteckung mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen deutlich.

Beratungs- & Testangebote

Beratungen zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu den verfügbaren Schutz-, Test- und Behandlungsmöglichkeiten können bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, bei einer Spezialärztin oder einem Spezialarzt oder bei einer Beratungsstelle erfolgen.

(Anonyme) Beratungs- und Teststellen für HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten finden Sie hier:

HPV-Impfung

HPV ist die Abkürzung für humane Papillomaviren. Die Viren werden beim Geschlechtsverkehr übertragen. Eine Infektion kann zu verschiedenen Krebsarten (insbesondere Gebärmutterhalskrebs) führen oder Genitalwarzen verursachen. 


Wer sollte sich gegen HPV impfen lassen?

Das BAG empfiehlt eine Impfung vor Beginn der sexuellen Aktivität und somit vor einer möglichen Infektion mit HPV-Viren. Für einen optimalen Schutz sind vor dem 15. Geburtstag zwei Impfungen im Abstand von sechs Monaten notwendig und ab dem 15. Geburtstag drei Impfungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten.

Im Rahmen des vom Bund lancierten HPV-Impfprogramms können sich Mädchen und Knaben beziehungsweise junge Frauen und junge Männer im Alter von elf bis 26 Jahren gratis impfen lassen.

Krebs und Genitalwarzen – Schütze dich, bevor du das erste Mal Sex hast!

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Impfungen gegen Hepatitis A und B

Für wen und warum die Impfungen empfohlen werden, entnehmen Sie folgenden Factsheets des BAG:

Impfstellen

Im Kanton Zürich können Sie sich an folgenden Orten impfen lassen:

Kontakt

Amt für Gesundheit - Kantonsärztlicher Dienst

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 21 41

Für Fragen

E-Mail

kantonsaerztlicher.dienst@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: