Coronavirus-Impfung
Inhaltsverzeichnis
Wichtiger Hinweis: Der von den Bundesbehörden festgesetzte Impfabstand beträgt aktuell vier Monate, unabhängig davon, ob im Hinblick auf die kommende Impfkampagne im Herbst erweiterte Impfstoffe zugelassen sein werden.
Wer sich impfen lassen kann
Alle Personen ab 5 Jahren können sich impfen lassen (Grundimmunisierung). Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff sind ab 12 Jahren möglich. Terminbuchungen in Impfzentren müssen via kantonales Impftool VacMe oder die Impfhotline 0848 33 66 11 erfolgen. Die Grundimmunisierung und die empfohlenen Auffrischimpfungen sind kostenlos. Auffrischimpfungen ausserhalb der behördlichen Empfehlung sind kostenpflichtig, aber möglich. Geimpft wird in den kantonalen Impfzentren, in Apotheken und in Arztpraxen.
Vorteile der Impfung
Ziel der Impfung ist der bestmögliche Schutz der Bevölkerung vor COVID-19. Sechs gute Gründe, sich impfen zu lassen:
Vorteile:
- Mit der Impfung schützen Sie sich vor einem schweren Verlauf von COVID-19.
- Sie vermeiden damit auch mögliche anhaltende gesundheitliche Einschränkungen einer COVID-19-Erkrankung (Langzeitfolgen von COVID-19).
- Durch der Impfung werden Sie auf sichere Art immun.
- Als Geimpfte helfen Sie mit, die Anzahl Erkrankungen zu reduzieren und schützen Personen in Ihrer Umgebung.
- Sie tragen mit Ihrer Impfung dazu bei, das Gesundheitswesen zu entlasten.
- Mit einer Impfung helfen Sie mit, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen.
Mit den aktuell verfügbaren Impfstoffen ist es nicht möglich, jegliche Infektionen zu verhindern; dies ist auch nicht erforderlich, denn das Ziel ist weiterhin, schwere Infektionen möglichst zu verhindern. Studien- und Überwachungsdaten aus anderen Ländern sowie der aktuelle epidemiologische Verlauf in der Schweiz zeigen, dass in allen Altersgruppen das Auftreten einer schweren Erkrankung bei vollständig geimpften Personen selten ist.
Empfehlungen Grundimmunisierung
Die Grundimmunisierung mit den empfohlenen mRNA-Impfstoffen Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna besteht aus zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen oder aus einer Kombination einer bestätigten SARS-CoV-2 Infektion und einer Impfdosis im Abstand von mindestens 4 Wochen, unabhängig von der Reihenfolge.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 (Stand 30.06.2022) PDF | 56 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für Vektorimpfstoff Janssen (Stand 21.01.2022) PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für Proteinimpfstoff Nuvaxovid gegen COVID-19 (Stand 13.04.2022) PDF | 18 Seiten | Deutsch | 435 KB
Impfempfehlung
Die EKIF empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. Sie wird Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren empfohlen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte diese aufgrund der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind wünschen.
Die Empfehlung beruht auf der Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (Pfizer/BioNTech) durch Swissmedic für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. Beim Impfstoff handelt sich um einen eigens hergestellten Kinder-Impfstoff. Die Dosierung ist niedriger als beim Impfstoff für Personen ab 12 Jahren. Es sind zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen vorgesehen.
Die Impfempfehlung gilt besonders für Kinder, die
Vorteile:
- aufgrund einer chronischen Erkrankung bereits stark gesundheitlich belastet sind.
- enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von Personen sind, die sich z.B. wegen Immundefizienz selbst mit der Impfung nicht ausreichend schützen können.
Kindern mit einer bestätigten, durchgemachten Coronavirus-Infektion, die zu den obengenannten Personengruppen gehören, wird nur eine Impfdosis empfohlen. Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.
Impfung in Impfzentren und in Kinderarztpraxen
Geimpft werden Kinder im Referenz-Impfzentrum am Hirschengraben in Zürich und im Impfzentrum Winterthur.
Eine Anmeldung kann über das kantonale Impftool gemacht werden. Darüber hinaus impfen einige Kinderarztpraxen im ganzen Kanton. Erkundigen Sie sich dafür direkt bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.
Impfung nur in Begleitung
Kinder zwischen 5 und 11 Jahren müssen zur Impfung von einer gesetzlichen Vertreterin bzw. einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
Impfhotline bei Beratungsbedarf
Bei besonderem Beratungsbedarf ist die Impfhotline 0848 33 66 11 zu kontaktieren. Diese gibt erste Auskünfte und vereinbart bei Bedarf einen Impftermin.
- Download Factsheet: Covid-19 Impfung mit Comirnaty® für Kinder im Alter von 5-11 Jahren PDF | 2 Seiten | deutsch | 382 KB
- Download Aufklärungsbogen Impfung gegen Covid-19 mit dem mRNA-Impfstoff für Kinder von Pfizer/BioNTech PDF | 3 Seiten | deutsch | 348 KB
- Download Wie Sie Ihrem Kind beim Impfen helfen – Plakat A4 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Wie Sie Ihrem Kind beim Impfen helfen – Plakat A3 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Wie du dir beim Impfen helfen kannst – Plakat A4 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 18 MB
- Download Wie du dir beim Impfen helfen kannst – Plakat A3 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 22 MB
Die Plakate für Kinder und Eltern können unter folgendem Link kostenlos bei der Kantonalen Drucksachen- & Materialzentrale (KDMZ) bestellt werden:
Ampelsystem Kinderimpfung für Impfende
Impfung allen Jugendlichen empfohlen
Die Impfung wird gemäss Impfempfehlung des BAG und der EKIF allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ohne Vorbehalte empfohlen.
Impfstoffe Spikevax und Comirnaty ab 12 Jahren zugelassen
Neben dem Impfstoff Comirnaty (Pfizer/BioNTech) ist auch der Impfstoff Spikevax (Moderna) für Jugendliche ab 12 Jahren durch Swissmedic zugelassen.
Die Impfempfehlung der EKIF besagt, dass unter 30-Jährige vorzugsweise mit Comirnaty geimpft werden sollen. Der Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson darf erst ab 18 Jahren verabreicht werden.
Impfungen in Impfzentren
Geimpft werden Jugendliche im Impfzentrum Winterthur und im Referenz-Impfzentrum EBPI in Zürich.
Begleitung der Jugendlichen wird empfohlen
Urteilsfähige Minderjährige können selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Die Urteilsfähigkeit wird vermutet.
Jugendliche müssen zur Impfung von einem gesetzlichen Vertreter oder einer gesetzlichen Vertreterin begleitet werden oder eine von dieser unterschriebene Einwilligungserklärung beibringen.
Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertretung:
- Download Einwilligungserklärung COVID-19-Impfung für 12–15-Jährige ohne Begleitung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 36 KB
- Download Declaration of consent COVID-19 vaccination of persons age 12–15 without accompaniment PDF | 1 Seiten | Englisch | 1 MB
- Download Consentement éclairé du vaccination COVID-19 des persons âgés de 12 à 15 ans sans accompagnement PDF | 1 Seiten | Französisch | 1 MB
Terminbuchung online
Jugendliche, die zur Impfung von einem gesetzlichen Vertreter oder einer gesetzlichen Vertreterin begleitet werden oder eine von diesen unterzeichnete Einwilligungserklärung mitbringen, können sich über das kantonale Impftool zur Impfung anmelden.
Impfhotline bei Beratungsbedarf
Bei besonderem Beratungsbedarf ist die Impfhotline 0848 33 66 11 zu kontaktieren. Diese gibt erste Auskünfte und vereinbart bei Bedarf einen Impftermin.
In sehr seltenen Fällen wurden zeitnah nach der Impfung mehrheitlich bei jungen Männern Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels beobachtet. In den allermeisten Fällen verliefen diese mild und konnten gut behandelt werden. Typische Symptome sind Brustschmerzen, Atemnot und Herzklopfen.
Bei Personen unter 30 Jahren wurden solche Entzündungen häufiger nach der Impfung mit dem Impfstoff Spikevax beobachtet. Deshalb wird Personen unter 30 Jahren vorzugsweise die Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty (Pfizer/BioNTech) empfohlen. Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels treten nach einer Infektion mit dem Coronavirus viel häufiger als nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax auf. Der Nutzen einer COVID-19-Impfung überwiegt auch bei Personen unter 30 Jahren mögliche Risiken deutlich. Das Risiko einer schweren Nebenwirkung durch die Impfung ist somit viel kleiner als die Gefahr, nach einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken.
Impfung mit mRNA-Impfstoffen allen Schwangeren empfohlen
Die Impfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) wird gemäss angepasster Impfempfehlung des BAG und der EKIF vom 14.09.2021 allen schwangeren Frauen nach dem 1. Trimester (ab 12 Schwangerschaftswochen) empfohlen. Sie ist grundsätzlich aber auch früher in der Schwangerschaft möglich. Das empfohlene Impfschema mit mRNA- Impfstoffen weicht dabei nicht von dem der Normalbevölkerung ab. Der Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson wird schwangeren Frauen nicht empfohlen.
Nutzen der Impfung überwiegt mögliche Risiken deutlich
Schwere Verläufe von COVID-19 sind bei schwangeren Frauen viel häufiger als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem ist das Risiko einer Frühgeburt durch eine Infektion mit dem Coronavirus deutlich erhöht. Die Impfung vor oder während der Schwangerschaft schützt daher die schwangere Frau und das ungeborene Kind.
Aufgrund zunehmender Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen bei schwangeren Frauen konnte der deutliche Nutzen einer Impfung in Abwägung zu den Krankheitsrisiken und potentieller Impfnebenwirkungen gezeigt werden.
Keine schriftliche Einwilligung mehr notwendig
Mit der Anpassung der Empfehlung ist für die Impfung keine schriftliche Einwilligung der impfwilligen Schwangeren mehr erforderlich. Auch ein ärztliches Attest muss für die Impfung nicht mehr ausgestellt werden. Mit Ausnahme der Impfung in einer Apotheke, hierzu wird nach wie vor ein Attest benötigt.
Grundsätzlich sollen Personen mit schwerer Immundefizienz vor der Impfung Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen. Zur Impfung empfohlen sind die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna), nicht aber der Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson.
Verabreichung 3. Dosis
Bei Personen mit schwerer Immundefizienz, insbesondere wegen einer Transplantation, Autoimmunerkrankungen oder bösartigen Erkrankungen (z.B. Leukämien), und die mit einer stark abwehrschwächenden Therapie behandelt werden, kann die Antikörperbildung nach vollständiger Impfung eingeschränkt sein oder fehlen. Um diese besonders gefährdeten Personen bestmöglich zu schützen, soll bei dieser speziellen Gruppe schwer abwehrgeschwächter Patienten die Indikation für eine 3. Dosis eines mRNA- Impfstoffes erwogen werden.
Nach aktuellen Daten kann eine 3. Dosis den Schutz bei einem Teil dieser Patienten verbessern. Welche Personen zu dieser Gruppe gehören und die genauen Impfempfehlungen können der aktuellen Impfempfehlung des BAG und der EKIF entnommen werden.
Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit müssen vor der Impfung Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen. Bei einer Allergie gegen einen Bestandteil eines Impfstoffs, wird für die Impfung in einem Impfzentrum ein ärztliches Attest benötigt.
Wenn Sie eine bestätigte Allergie gegen mRNA-Impfstoffe haben und mindestens 18 Jahre alt sind, können Sie sich am Referenzimpfzentrum EBPI Zürich oder im Impfzentrum Winterthur mit dem Vektorimpftstoff Janssen von Johnson & Johnson impfen lassen. Die Terminvereinbarung dafür erfolgt über die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt.
Vorteile:
- Die Impfung wird empfohlen innerhalb 3 Monaten nach bestätigter Infektion und sobald wie möglich, falls die 3 Monate schon vorbei sind.
- Möglich ist die Impfung ab 4 Wochen nach bestätigter Infektion.
- Empfohlen wird nur eine Dosis des mRNA-Impfstoffs.
- Der Zweitimpftermin wird am Erstimpftermin vor Ort nach Prüfung der bestätigten COVID-19-Erkrankung gelöscht.
- Eine Infektion mindestens vier Wochen nach der Erstimpfung wird einer Zweitimpfung gleichgesetzt, weshalb eine zweite Impfung für die Grundimmunsieriung nicht mehr nötig ist.
- Genesene, bislang ungeimpfte immundefiziente besonders gefährdete Personen sollen weiterhin 2 Impfdosen erhalten.
Antikörpertests sollen nicht routinemässig weder vor noch nach den Impfungen durchgeführt werden. Dies vor allem deshalb, weil Antikörpertiter keinen Rückschluss auf einen sicheren und anhaltenden Schutz zulassen. Der Schutz gegen COVID-19 basiert nämlich nicht allein auf Antikörpern, sondern vor allem auf dem Vorhandensein von Gedächtniszellen. Diese können mit einer Serologie nicht nachgewiesen werden.
Bei einer ungeimpften Person kann, falls bereits aus anderen Gründen erfolgt, der Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern (IgG) jedoch als Bestätigung der Infektion genutzt werden. Das bedeutet, dass diese Person dann eine einzige Impfdosis benötigt. Lassen sich bei einer geimpften Person Antikörper (IgG) gegen das Nukleokapsid von SARS-CoV-2 nachweisen, kann von einer durchgemachten Infektion ausgegangen werden, da diese Antikörper nicht von einer Immunreaktion auf eine Impfung resultieren können. Wenn diese Antikörper gegen das Nukleokapsid vor der zweiten Impfung, also z.B. aufgrund einer unerwünscht schweren Impfreaktion nach der ersten Impfung, nachgewiesen werden, erlaubt dies aufgrund der vor der Impfung durchgemachten Infektion auf die 2. Impfung zu verzichten.
Die Kosten für serologische SARS-CoV-2 Antikörperanalysen werden aktuell nicht übernommen.
Alle Personen ab 18 Jahren können für eine Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen direkt im kantonalen Impftool einen Termin vereinbaren. Der Impfschutz ist drei Wochen nach der Impfung gegeben. Entsprechend ist das Zertifikat am 22. Tag nach der Impfung gültig.
Empfohlene Ergänzungsimpfung mit mRNA-Impfstoff nach ein bis drei Monaten
Personen ab 18 Jahren, die vor weniger als vier Monaten mit einer Dosis Janssen geimpft wurden, wird empfohlen die Grundimmunisierung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs in einem Minimalabstand von 28 Tagen nach der 1. Impfdosis zu ergänzen («Off-Label-Use»).
Novavax wird allen Personen ab 18 Jahren ausserhalb von Schwangerschaft und Stillzeit empfohlen, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen. Es braucht in der Regel zwei Impfungen als Spritze in den Oberarm für die vollständige Grundimmunisierung. Die zweite Impfung sollte etwa vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Der volle Schutz der Impfung wird nach etwa ein bis zwei Wochen nach der letzten Dosis aufgebaut. Bei Personen mit Immunschwäche (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie) kann die Wirksamkeit der Impfung niedriger sein. Bei Immunschwäche wird primär die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Lassen Sie sich von Ihrem Spezialarzt bzw. Ihrer Spezialärztin beraten.
Eine Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Novavax ist aktuell nicht zugelassen und wird generell nicht empfohlen.
Die Impfung wird nur in den beiden Impfzentren (Referenzimpfzentrum am Hirschengraben und im Impfzentrum in Winterthur) verabreicht. Es muss ein Termin im kantonalen Impftool vereinbart werden.
Boosterimpfung
Informationen zu den Auffrischimpfungen im Kanton Zürich erhalten Sie unter folgenden Links:
Termine buchen
Registrierung im kantonalen Impftool VacMe
Vorteile:
- Halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte bereit.
- Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen sechsstelligen Code. Bewahren Sie diesen auf. Sie benötigen ihn für die Terminbuchung und als Eintrittsticket im Impfzentrum.
Terminbuchung
Vorteile:
- Wählen Sie den Impfort aus und buchen Sie Ihre Impftermine.
- Für die Umbuchung oder Stornierung eines Impftermins loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem selbst gewählten Benutzernamen bitte erneut auf dem kantonalen Impftool ein.
- Bei telefonischer Registrierung via Impfhotline ist die Terminbuchung nur telefonisch möglich.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
Montag bis Sonntag: 08.00–20.00 Uhr (Deutsch, Französisch, Englisch)
Für Fragen rund um die Pandemie, zur Impfung und zu Zertifikaten. Hier bekommen Sie auch Hilfe, falls Ihnen die Online-Registrierung nicht möglich ist.
Kosten im Inland max. 0,08 Franken/Minute (Ausnahme: öffentliche Sprechstellen)
Wo impfen
Der Kanton Zürich bietet verschiedene Impfmöglichkeiten:
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Vorteile:
- Referenzimpfzentrum EBPI der Universität Zürich
- Impfzentrum Winterthur
Bei der Terminbuchung kann der Impfort gewählt werden.
Die Impfzentren bieten auch Termine ohne Voranmeldung (Walk-Ins) an, für Erst- und Zweitimpfungen ab 12 Jahren, sowie für Boosterimpfungen ab 16 Jahren.
Eine vorgängige Terminbuchung via kantonalem Impftool oder Impfhotline 0848 33 66 11 wird jedoch empfohlen um Wartezeiten zu vermeiden.
Informationen zu den Öffnungszeiten sind auf den Webseiten der Impfzentren zu finden.
Apotheken sind ebenfalls Teil des Netzes von Impfmöglichkeiten. Bei der Terminbuchung auf der Anmeldeplattform können diese als Impfort ausgewählt werden. In den Apotheken werden Personen ab 16 Jahren geimpft.
Unter folgendem Link finden Sie die Apotheken im Kanton Zürich, die Impfungen anbieten. Sie sind gekennzeichnet mit dem Vermerk «COVID-19».
Weisung an Apotheken für COVID-19-Impfungen
Auch Arztpraxen bieten Impfungen an. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Für die Impfung müssen Sie Folgendes vorweisen:
Vorteile:
- Sechsstelliger Code (ausgedruckt oder als QR-Code), sofern Sie sich vorgängig im kantonalen Impftool registriert haben
- Krankenkassenkarte
- Amtlicher Ausweis
- Impfausweis (fakultativ)
- Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit: ärztliches Attest
- Schwangere Frauen: in Apotheken eine ärztliche Verschreibung
- Personen mit durchgemachter COVID-19-Erkrankung: Laborbestätigung (PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Antikörper-Test)
- Unbegleitete 12- bis 15-Jährige: Einwilligungserklärung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters (Ausnahme: Kinderspital)
Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.
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- Download Informationen zur Impfung im Kanton Zürich PDF | 1 Seiten | Deutsch | 41 KB
- Download Information on vaccination in the Canton of Zurich PDF | 1 Seiten | Englisch | 39 KB
- Download Informations sur la vaccination dans le canton de Zurich PDF | 1 Seiten | Französisch | 40 KB
- Download Informazioni sulla vaccinazione nel cantone di Zurigo PDF | 1 Seiten | Italienisch | 39 KB
- Download Коронавірус: Інформація про вакцинацію - Coronavirus: Information über Impfung PDF | 1 Seiten | ukrainisch | 135 KB
- Download Información sobre la vacunación en el cantón de Zúrich PDF | 1 Seiten | Spanisch | 40 KB
- Download Informações sobre a vacinação no cantão de Zurique PDF | 1 Seiten | Portugiesisch | 41 KB
- Download Zürih Kantonu'nda aşılama konusunda bilgiler PDF | 1 Seiten | Türkisch | 81 KB
- Download Informacije o vakcinaciji u kantonu Cirih PDF | 1 Seiten | Serbisch, Kroatisch, Bosnisch | 81 KB
- Download Informacionet e vaksinimit në Kantonin e Cyrihut PDF | 1 Seiten | Albanisch | 42 KB
- Download معلومات عن التطعيم في كانتون زيورخ PDF | 1 Seiten | Arabisch | 72 KB
Dokumentation der Impfung
Impfnachweis / Impfausweis
Ihre Impfungen sind im kantonalen Impftool dokumentiert und Sie können sich den Nachweis dort herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie auch bei der Impfstelle einen ausgedruckten Impfnachweis. Der Impfnachweis enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff (Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Falls vorhanden, nehmen Sie zudem Ihren Impfausweis («Impfbüchlein») zu den Impfterminen mit, dann werden die COVID-19-Impfungen auch dort eingetragen.
Beim Impfnachweis/-ausweis handelt es sich um eine ärztliche Bescheinigung und nicht um ein amtliches Dokument.
Die Impfstoffe und wie sie eingesetzt werden
Die Impfstoffe werden vom Bund beschafft, derzeit sind vier zugelassen: die mRNA-Impfstoffe Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna sowie der Vektorimpfstoff Janssen von Janssen und der Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax. Generell empfehlen wir Ihnen die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty oder Spikevax). Diese Impfstoffe bieten den bestmöglichen Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung und deren möglichen Folgen.
Für Gesundheitsfachpersonen
Die Befunde von Antigen-Schnelltests können auch via infreport@bag-admin.ch übermittelt werden. Die Meldefrist von positiven Befunde liegt bei 2 Stunden, diejenige von negativen Befunden bei 24 Stunden.
Services und Formulare
Weitere Informationen für Fachpersonen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 (Stand 30.06.2022) PDF | 56 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download BAG EKIF: Empfehlung Auffrischimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (Stand 05.07.2022) PDF | 23 Seiten | Deutsch | 854 KB
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für Vektorimpfstoff Janssen (Stand 21.01.2022) PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für Proteinimpfstoff Nuvaxovid gegen COVID-19 (Stand 13.04.2022) PDF | 18 Seiten | Deutsch | 435 KB
- Download SSAI: Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen bei Personen mit Allergien PDF | 2 Seiten | Deutsch | 84 KB
- Download BAG EKIF: COVID-19-Impfstrategie (Stand 22.6.2021) PDF | 25 Seiten | Deutsch | 641 KB
+41 58 462 21 00 (täglich 7–20 Uhr)
Für Fragen von Fachpersonen zur COVID-19-Impfung.
Impffortschritt
Den aktuellen Stand der durchgeführten Impfungen im Kanton Zürich finden Sie unter folgendem Link:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Merkblätter & Downloads
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 29.10.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 336 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 17.9.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 214 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 23.8.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 202 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 15.7.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 143 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 25.6.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 126 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 9.6.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 130 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 20.5.2021 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 862 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 7.5.2021 PDF | 3 Seiten | deutsch | 173 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 29.4.2021 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 16.4.2021 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 860 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 31.3.2021 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 23.3.2021 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 182 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 12.3.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 224 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 4.3.2021 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 332 KB
- Download GD-Newsletter Züri impft vom 19.2.2021 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 273 KB
Regierungspräsidentin ruft zur Impfung auf

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