Coronavirus-Impfung
Inhaltsverzeichnis
Impfempfehlung ab Oktober
Empfehlung für besonders gefährdete Personen
Eine COVID-19-Impfung wird im Herbst und Winter 2023 besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥ 16 Jahren empfohlen. Die Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis und soll frühestens sechs Monate nach der letzten COVID-19-Impfung oder Infektion erfolgen. Wieviele Impfdosen die Person bereits erhalten hat, spielt keine Rolle. Die Impfung wird bevorzugt mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA-oder Protein-Impfstoff empfohlen. Der ideale Zeitpunkt für die COVID-19-Impfung liegt zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember. Der an XBB.1.5 angepasste Impfstoff wird voraussichtlich ab 18. Oktober 2023 verimpft werden können.
Bisher ungeimpften, schwer immundefizienten Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird in gewissen Fällen nach vorangehender Anti-SARS-CoV2-IgG-Antikörper Bestimmung eine Impfung empfohlen. Schwangeren ohne Vorerkrankungen wird eine Impfung nur nach individueller Nutzen-Risiko-Analyse mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt empfohlen.
Allen weiteren Personen wird keine COVID-19-Impfung empfohlen. Wird reisebedingt oder aus anderen Gründen eine COVID-19-Impfung benötigt oder gewollt, ist das weiterhin gegen Bezahlung möglich.
Die neue Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) tritt am 2. Oktober 2023 in Kraft.
Mehrsprachige Informationen
Impforte
Referenz-Impfzentrum EBPI
Alle Personen ab 16 Jahren können über das kantonale Impftool VacMe oder die Impfhotline 0848 33 66 11 einen Termin im Referenz-Impfzentrum der Universität Zürich am Hirschengraben 84 buchen. Im Impfzentrum werden innerhalb der Öffnungszeiten auch Impfungen ohne Voranmeldung angeboten.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte bereit.
- Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen sechsstelligen Code. Bewahren Sie diesen auf. Sie benötigen ihn für die Terminbuchung und als Eintrittsticket im Impfzentrum.
Hinweis
VacMe ist nur in der Schweiz und den angrenzenden Ländern (Deutschland, Frankreich, Österreich, Liechtenstein und Italien) verfügbar. Bei Login-Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die Impfhotline 0848 33 66 11.
Vorteile:
- Wählen Sie den Impfort aus und buchen Sie Ihre Impftermine.
- Für die Umbuchung oder Stornierung eines Impftermins loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem selbst gewählten Benutzernamen bitte erneut auf dem kantonalen Impftool ein.
- Bei telefonischer Registrierung via Impfhotline ist die Terminbuchung nur telefonisch möglich.
Apotheken
Auch in Apotheken werden Personen ab 16 Jahren geimpft. Bei der Terminbuchung auf dem kantonalen Impftool VacMe können sie ebenfalls als Impfort ausgewählt werden. Apotheken im Kanton Zürich, welche Impfungen anbieten sind mit dem Vermerk «COVID-19» gekennzeichnet und unter folgendem Link zu finden.
Weisung an Apotheken für COVID-19-Impfungen
Arztpraxen
Auch Arztpraxen bieten nach wie vor Impfungen an. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Was Sie zum Impftermin mitnehmen müssen
Für die Impfung müssen Sie Folgendes vorweisen:
Vorteile:
- Krankenkassenkarte
- Amtlicher Ausweis
- Impfausweis: dringend empfohlen, da keine Zertifikate mehr ausgestellt werden
- Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit: ärztliches Attest
- Sechsstelliger Code (ausgedruckt oder als QR-Code), sofern Sie sich vorgängig im kantonalen Impftool registriert haben.
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr
Kosten im Inland max. 0,08 Franken/Minute (Ausnahme: öffentliche Sprechstellen)
Impfstoffe
Die Impfstoffe werden von Swissmedic zugelassen und vom Bund beschafft. Die COVID-19-Impfung im Herbst und Winter 2023 wird vorzugsweise mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA-oder Protein-Impfstoff empfohlen. Die auf XBB.1.5 angepassten Impfstoffe von Moderna und Pfizer/BioNTech werden frühestens ab Mitte Oktober 2023 in den Kantonen erwartet, die Swissmedic-Zulassung vorausgesetzt. Der Proteinimfpstoff von Novavax wird erst im November zu Verfügung stehen.
Dokumentation der Impfung
Impfausweis mitnehmen
Seit dem 1. September 2023 werden keine COVID-Zertifikate mehr ausgestellt, da der Betrieb des Schweizer Zertifikatssystems eingestellt wurde. Nehmen Sie daher Ihren persönlichen Impfausweis («Impfbüchlein») mit, damit die Impfung dort eingetragen werden kann.
Ihre Impfungen sind auch nach wie vor im kantonalen Impftool VacMe dokumentiert und Sie können den Nachweis dort herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie auch bei der Impfstelle einen ausgedruckten Impfnachweis.
Für Gesundheitsfachpersonen
Services und Formulare
BAG-Infoline Coronavirus-Impfung für Fachpersonen
+41 58 462 21 00 (Montag bis Freitag, 8–18 Uhr)
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Impfung
Postfach
8090 Zürich
Impfhotline