Editorial
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«Drei Prioritäten im Jahr 2024: Pflegeinitiative, Pflegeheimversorgung und psychische Gesundheit»
Jörg Gruber, Amtschef
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Drei grosse Themen, drei klare Prioritäten: Pflegeinitiative, Pflegeheimversorgung und psychische Gesundheit. Ein Schwerpunkt lag auf der Umsetzung der Pflegeinitiative. In der ersten Etappe konnte die Ausbildungsoffensive erfolgreich gestartet werden – ein entscheidender Schritt, um künftig genügend diplomierte Pflegefachpersonen zu gewinnen. In der zweiten Etappe stehen nun Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund. Mit der neuen Pflegeheimliste schafft der Kanton Zürich die Grundlage für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung im Pflegebereich. Die neue Pflegeheimliste dient der Planung des künftigen Bedarfs an Pflegeheimbetten. Mit zusätzlichen stationären Plätzen und neuen Angeboten wurde zudem die Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gezielt ausgebaut.
Auch auf nationaler Ebene war 2024 ein bewegtes Jahr: Grosse Reformprojekte wie die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sowie der neue Einzelleistungstarif TARDOC werden die Finanzierung der ambulanten Versorgung grundlegend verändern. Gesundheitspolitische Initiativen wie die Prämien-Entlastungs-Initiative und die Kostenbremse-Initiative sorgten ferner für eine intensive Debatte über die zukünftige Finanzierung und Steuerung unseres Gesundheitssystems.
Schliesslich gab es innerhalb des Amtes für Gesundheit wichtige personelle Veränderungen. Mit Dr. med. Franziska Kluschke konnten wir eine neue Kantonsärztin sowie stellvertretende Amtschefin gewinnen. Ein weiterer bedeutender Schritt war die Schaffung der neuen Funktion der Kantonspsychiaterin – ein Ausdruck der wachsenden Bedeutung des Fachbereichs Psychiatrie. Dr. med. Nadja Weir, Abteilungsleiterin Versorgungsplanung, hat diese neue Funktion zusätzlich übernommen.
Um Fachpersonen und die interessierte Öffentlichkeit gezielt über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen zu informieren, haben wir den ersten Newsletter des Amtes für Gesundheit lanciert.
Ich danke unseren Partnerinnen und Partnern für ihr grosses Engagement. Gemeinsam setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem im Kanton Zürich ein.
Zürich, Juli 2025
Jörg Gruber
Amtschef
Jahresrückblick
Zahlen und Fakten
Der Blick nach vorne
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Im Jahr 2025 stehen zentrale gesundheitspolitische Reformen auf nationaler Ebene im Fokus. Die Einführung von EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen) zielt darauf ab, die Finanzierung im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen und Anreize für eine effizientere Versorgung zu schaffen. Mit TARDOC wird eine neue ambulante Tarifstruktur eingeführt, die eine leistungsgerechtere Vergütung medizinischer Leistungen ermöglichen soll. Zusätzlich werden Kostendämpfungspakete diskutiert, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Der Kanton Zürich verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam, da sie direkte Auswirkungen auf die kantonale Gesundheitsversorgung und die Finanzierung haben werden. Eine aktive Mitgestaltung und Anpassung auf kantonaler Ebene sind erforderlich, um die Chancen dieser Reformen zu nutzen und Herausforderungen zu bewältigen.
Der Kanton Zürich hat die Covid-19-Pandemie gut gemeistert. Trotzdem hat das ausserordentliche Ereignis im Hinblick auf künftige Pandemien auch Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Auf kantonaler Ebene wurden daraufhin verschiedene Schritte eingeleitet: So wurden etwa ein integrales Risikomanagement etabliert und die Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation angepasst. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die Erfahrungen überarbeitet das Amt für Gesundheit derzeit den kantonalen Pandemieplan. Im Fokus steht dabei die Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig berücksichtigt der Pandemieplan die Perspektiven von Gemeinden, Betrieben und der Bevölkerung – eine Praxis, die sich bereits während der Covid-19-Pandemie bewährt hat. Diese hat gezeigt: Eine Pandemie betrifft die gesamte Gesellschaft – und lässt sich nur in gemeinsamer Anstrengung bewältigen.
Mit dem GesBG wurden für die Gesundheitsberufe der Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährungsberatung, Optometrie sowie Osteopathie schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung gestellt. Insbesondere gilt, dass Personen, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, über eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kantons verfügen müssen. Die neue Regelung trägt der Patientensicherheit angemessen Rechnung und gewährt gleichzeitig den ambulanten Organisationen mehr Handlungsspielraum.
Wenn eine Person pflegebedürftig wird, übernehmen häufig Angehörige für kurze oder längere Zeit eine wichtige Rolle bei deren Pflege. Pflegeleistungen, die durch Angehörige erbracht werden, werden durch die OKP vergütet, wenn die pflegenden Angehörigen von einer Spitex-Institution beschäftigt werden. Im Kanton Zürich ist ein Anstieg von Erstgesuchen für eine Spitex-Bewilligung zu verzeichnen, bei denen der Fokus auf der Angehörigenpflege liegt. Das AFG prüft derzeit ausgehend von einem Postulat, Regelungen in Bezug auf die Finanzierung und Pflegequalität von pflegenden Angehörigen anzupassen.
Hausärztinnen und Hausärzte sind zentrale Pfeiler für eine umfassende medizinische Grundversorgung, weil sie meist der erste Anlaufpunkt bei gesundheitlichen Problemen sind. In den letzten Jahren hat der Bedarf an Gesundheitsleistungen der Bevölkerung aufgrund der demografischen Entwicklung zugenommen. Bereits heute fördert der Kanton mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen die Grundversorgung und investiert in vielversprechende Projekte. Um die Grundversorgung weiter zu stärken, hat das AFG das Projekt «Stärkung der hausärztlichen Versorgung» (HaVes) initiiert mit dem Ziel, die hausärztliche und pädiatrische Versorgung im Kanton Zürich zu fördern. Unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen wird ein Massnahmenpaket erarbeitet, um die hausärztliche Versorgung im Kanton Zürich langfristig bedarfsgerecht, qualitativ hochstehend und flächendeckend sicherzustellen.
Gesundheitstipps
Xsunds Züri - Jahresbericht AFG 2024
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Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit