Pflegeheimversorgung der Zukunft

Mit der neuen Pflegeheimliste erarbeitet der Kanton Zürich die Grundlagen für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochstehende Pflegeversorgung. Die Pflegeheimliste gibt vor, welche Pflegeheime zulasten der Grundversicherung abrechnen können.

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Im Interview mit Tobias Elbel, Projektleiter Pflegeheimbettenplanung und Mitarbeiter der Abteilung Versorgungsplanung, erfahren Sie mehr über das Projekt Pflegeheimbettenplanung.

Wie ist Pflegeheimversorgung im Kanton Zürich organisiert?

Die Zürcher Gemeinden sorgen für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Sie betreiben zu diesem Zweck eigene Pflegeheime oder beauftragen von Dritten betriebene Pflegeheime. Auch der Kanton hat eine Rolle in der Pflegeheimversorgung. Der Regierungsrat setzt die Pflegeheimliste fest.

Warum braucht es im Kanton Zürich eine neue Pflegeheimbettenplanung?

Das derzeitige Angebot an Pflegebetten im Kanton Zürich deckt die Nachfrage bis mindestens 2030. Ab dem Jahr 2035 steigt gemäss Prognose der Bedarf gegenüber dem heutigen Angebot an Pflegeheimbetten. Ursachen dafür sind das anhaltende Bevölkerungswachstum und der demografische Wandel mit einer starken Zunahme der älteren Bevölkerung. Die Langzeitpflege steht dadurch vor Herausforderungen. Es braucht in den kommenden Jahrzehnten genügend Pflegeheimplätze und entsprechendes Personal. Die Gesundheitsdirektion will sicherstellen, dass die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine gute stationäre Pflege zählen kann. Dazu hat sie das Projekt Pflegeheimbettenplanung gestartet.

Wer ist im Projekt beteiligt?

Die Gesundheitsdirektion hat in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich die Grundlagen für eine neue Pflegeheimbettenplanung erarbeitet. Auch die Pflegeheime wurden in zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen einbezogen, damit tragfähige und umsetzbare Lösungen erarbeitet werden konnten. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium Obsan hat im Auftrag der Gesundheitsdirektion den zukünftigen Bedarf an Pflegeheimbetten eruiert.

Wie wird der Einfluss der Gemeinden zukünftig gestärkt?

Unter der Leitung des GPV haben sich die 160 Zürcher Gemeinden eigenständig in 18 Versorgungsregionen eingeteilt. Den Versorgungsregionen und den entsprechenden Gemeinden kommt sowohl innerhalb des Projekts als auch in der zukünftigen Praxis eine wichtige Rolle zuteil. Unter Mitarbeit der Gemeinden wurde pro Versorgungsregion eine regionale Bandbreite an Pflegebetten festgelegt. Diese dienen als Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung. Inskünftig werden die Gemeinden bei neuen Anträgen auf die Pflegeheimliste systematisch einbezogen.

18 Versorgungsregionen
18 Versorgungsregionen

Was ändert sich für die Pflegeheime und die Bevölkerung?

Neu wird zwischen Betten der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege (z. B. im Bereich Palliative Care) sowie der Akut- und Übergangspflege unterschieden. Dies erhöht die Transparenz für die Gemeinden, die Bevölkerung und die Leistungserbringer. Alle interessierten Pflegeheime im Kanton Zürich können einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Zürcher Pflegeheimliste stellen. Wichtig festzuhalten ist, dass die freie Pflegeheimwahl für die Zürcher Bevölkerung bestehen bleibt.

Wie ist der aktuelle Stand im Projekt?

Anfang 2025 wurden die im Jahr 2024 erarbeiten Planungsgrundlagen vernehmlasst. Grundsätzlich werden die Zusammenarbeit aller Akteure und die erarbeiteten Inhalte als positiv gewertet. Die Auswertung der Vernehmlassung hat jedoch gezeigt, dass die Rolle der Gemeinden in der Pflegeheimbettenplanung geschärft werden soll. Gleichzeitig adressierten die Pflegeheime das Anliegen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsdirektion entschieden, die Planungsgrundlagen auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe zu verankern.

Wie geht es denn konkret weiter?

Die Gesundheitsdirektion wird dem Regierungsrat eine entsprechende Teilrevision des Pflegegesetzes unterbreiten, die dann vom Kantonsrat behandelt wird. Das Antragsverfahren für Pflegeheime findet voraussichtlich Anfang 2027 statt. Im Anschluss werden die Anträge geprüft. Die neue Pflegeheimliste tritt voraussichtlich Anfang 2028 in Kraft.

Kanton Zürich stärkt Palliative Care

Der Kanton Zürich stärkt die Palliative Care mit einer neuen Strategie, die eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, bedürfnisorientierte und für alle zugängliche Versorgung sicherstellen soll. Trotz bestehender Angebote gibt es Versorgungslücken, insbesondere in der spezialisierten ambulanten Versorgung und der Langzeitpflege.

Die Strategie sieht den Ausbau mobiler Palliative-Care-Teams, ein Pilotprojekt für die Förderung von spezialisierter Palliative Care in Alters- und Pflegeheimen, sowie eine gezielte Stärkung der Palliative Care für Kinder und Jugendliche vor. Zur Umsetzung der Massnahmen stellt der Regierungsrat für die Jahre 2025 bis 2029 rund 9,5 Millionen Franken bereit.

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Regierungsrätin Natalie Rickli erhält einen Einblick in den Berufsalltag der Pflegefachpersonen. Quelle: Gaetan Bally

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