Pflegeheimbettenplanung

Mit der neuen Pflegeheimliste erarbeitet der Kanton Zürich die Grundlagen für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochstehende Pflegeversorgung. Die Pflegeheimliste gibt vor, welche Pflegeheime zu Lasten der Grundversicherung abrechnen können.

Aktuelles: Grundlagen werden auf Gesetzesstufe verankert

Der Regierungsrat hat im Januar 2025 den provisorischen Versorgungsbericht sowie den Entwurf der Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung in die Vernehmlassung gegeben (RRB-Nr. 1289/2024).

Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung fielen insgesamt positiv aus und würdigten insbesondere das gemeinsame Verständnis und die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde jedoch auch Handlungsbedarf erkannt. Die Auswertung hat ergeben, dass eine Verankerung in einer formell-gesetzlichen Grundlage erforderlich ist. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, die Grundlagen auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe zu verankern und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden expliziter zu regeln (RRB-Nr. 1120/2025). Die Versorgungs- und Finanzierungsverantwortung bleibt bei den Gemeinden. Das teilrevidierte Pflegegesetz wurde zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Nach der Beratung des Geschäfts durch den Kantonsrat im Jahr 2026 und nach Inkrafttreten des Gesetzes wird das Antragsverfahren für Pflegeheime voraussichtlich Anfang 2027 starten. Mit dem Gesetzgebungsprozess tritt die neue Pflegeheimliste ein Jahr später, voraussichtlich im Frühjahr 2028, in Kraft.

Der Vernehmlassungsbericht steht hier zum Download bereit:

Pflegeheimversorgung der Zukunft

Dank der grossen Fortschritte im Gesundheitswesen und in der Medizin steigt die Lebenserwartung. Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen wichtigen Beitrag zur Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und des demografischen Wandels mit einer starken Zunahme der älteren Bevölkerung steht die Langzeitpflege vor Herausforderungen. Es braucht in den kommenden Jahrzehnten genügend Pflegeheimplätze, Spitexangebote und entsprechendes Personal. Die Gesundheitsdirektion will sicherstellen, dass die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine gute stationäre Pflege zählen kann. Dazu hat sie das Projekt Pflegeheimbettenplanung gestartet.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare Pflegeversorgung für den Kanton zu gewährleisten.

Gemeinsam mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) hat die Gesundheitsdirektion das Projekt Pflegeheimbettenplanung gestartet. Mit seiner neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest, welche vorgibt, welche Pflegeheime künftig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen können. Die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden ermöglicht eine zukunftsfähige stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich.

Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat Anpassungen der Planungskriterien für Spitäler und Pflegeheime vorgenommen. Diese Änderungen wurden per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das Ziel des Projekts ist die Festsetzung einer neuen Zürcher Pflegeheimliste. 

Umsetzung in Etappen

Die Erarbeitung der neuen Pflegeheimliste ist in drei Etappen gegliedert (gemäss aktualisiertem Zeitplan nach der Vernehmlassung).

Etappen der Pflegheimbettenplanung 

Vorteile:

  • I. Planungsgrundlagen --> Herbst 2023 - Herbst 2026 (inkl. Gesetzgebungsprozess)
  • II. Antragsverfahren --> Anfangs 2027
  • III. Festsetzung Pflegheimliste --> Frühling 2027 - 04/2028

Planungsgrundlagen

Mit den Planungsgrundlagen werden die Anforderungen an die Pflegeheime für die Aufnahme auf die neue Pflegeheimliste festgelegt. Um eine bedarfsgerechte stationäre Pflegeversorgung für alle Regionen im Kanton Zürich zu gewährleisten, wird die Planung der Pflegeheimbetten neu in Versorgungsregionen gemacht. Die neue Planung unterscheidet zwischen der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege. Auch eine Bedarfsanalyse und -prognose der Pflegeheimbetten gehört zu den Planungsgrundlagen. Die Ergebnisse der erarbeiteten Planungsgrundlagen sind im provisorischen Versorgungsbericht publiziert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung sowie dem Gesetzgebungsprozess im Kantonsrat wird der definitive Versorgungsbericht voraussichtlich Ende 2026 und vor dem Start des Antragsverfahrens Anfang 2027 publiziert.

Bildung von Versorgungsregionen

Die Gemeinden des Kantons wurden durch Projektgruppen aus den Bezirken sogenannten Versorgungsregionen zugeteilt (vgl. nachfolgende Abbildung). Die insgesamt 18 gebildeten Versorgungsregionen dienen in erster Linie dazu, die Bedarfsplanung der Pflegeheimbetten in funktionalen Räumen durchzuführen.

18 Versorgungsregionen
18 Versorgungsregionen

Antragsverfahren

Pflegeheime, die per 1. April 2028 über die Grundversicherung abrechnen wollen, müssen einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Pflegeheimliste stellen. Die Anträge sind voraussichtlich Anfang 2027 in einem Zeitraum von zwei Monaten elektronisch über eine vom Amt für Gesundheit zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. Im Antragsverfahren werden Angaben und Unterlagen zu den im Evaluationsverfahren zu prüfenden Anforderungen und Kriterien abgefragt und eingefordert.

Festsetzung der Pflegeheimliste

Im Anschluss werden die Anträge geprüft und eine provisorische Auswahl von Pflegeheimen für die neue Pflegeheimliste getroffen. Die Ergebnisse dieses Evaluationsverfahrens werden in einem Strukturbericht zusammengefasst. Dieser wird mit der provisorischen Pflegeheimliste der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung wird die Gesundheitsdirektion voraussichtlich im Herbst 2027 die Pflegeheimliste dem Regierungsrat zur Verabschiedung vorlegen. Die neue Pflegeheimliste soll per 1. April 2028 in Kraft treten.

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 89

E-Mail

pflegeheimbettenplanung@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: