Mit der Pflegeheimbettenplanung schafft der Kanton Zürich die Grundlagen für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochstehende Pflegeversorgung und legt darauf aufbauend die neue Pflegeheimliste fest. Die Pflegeheimliste gibt vor, welche Pflegeheime zu Lasten der Grundversicherung abrechnen können.
Aktuelles: Änderung des kantonalen Pflegegesetzes
Am 31. August 2026 hat der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates eine Änderung des kantonalen Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung verabschiedet (vgl. Vorlage 6055). Sie schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine fundierte und nachvollziehbare Planung der Pflegeheimbetten im Kanton Zürich. Die im Rahmen der Vernehmlassung des Versorgungsberichts eingebrachten Anliegen zur besseren Abgrenzung der Aufgaben von Kanton und Gemeinden wurden berücksichtigt. Ebenso erhalten die Pflegeheime mehr Klarheit zu den Rahmenbedingungen der künftigen Pflegeheimbettenplanung.
Pflegeheimversorgung der Zukunft
Dank der grossen Fortschritte im Gesundheitswesen und in der Medizin steigt die Lebenserwartung. Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen wichtigen Beitrag zur Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und des demografischen Wandels mit einer starken Zunahme der älteren Bevölkerung steht die Langzeitpflege vor Herausforderungen. Es braucht in den kommenden Jahrzehnten genügend Pflegeheimplätze, Spitexangebote und entsprechendes Personal. Die Gesundheitsdirektion will sicherstellen, dass die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine gute stationäre Pflege zählen kann. Dazu hat sie das Projekt Pflegeheimbettenplanung gestartet.
Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare Pflegeversorgung für den Kanton zu gewährleisten.
Gemeinsam mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) hat die Gesundheitsdirektion das Projekt Pflegeheimbettenplanung gestartet. Mit seiner neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest, welche vorgibt, welche Pflegeheime künftig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen können. Die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden ermöglicht eine zukunftsfähige stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich.
Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat Anpassungen der Planungskriterien für Spitäler und Pflegeheime vorgenommen. Diese Änderungen wurden per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das Ziel des Projekts ist die Festsetzung einer neuen Zürcher Pflegeheimliste.
Umsetzung in Etappen
Die Erarbeitung der neuen Pflegeheimliste ist in drei Etappen gegliedert (Zeitplan vorbehältlich weiterer Anpassungen).
Planungsgrundlagen
Mit den Planungsgrundlagen werden die Anforderungen an die Pflegeheime für die Aufnahme auf die neue Pflegeheimliste festgelegt. Um eine bedarfsgerechte stationäre Pflegeversorgung für alle Regionen im Kanton Zürich zu gewährleisten, wird die Planung der Pflegeheimbetten neu in Versorgungsregionen gemacht. Die neue Planung unterscheidet zwischen der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege. Auch eine Bedarfsanalyse und -prognose der Pflegeheimbetten gehört zu den Planungsgrundlagen. Die Ergebnisse der erarbeiteten Planungsgrundlagen sind im provisorischen Versorgungsbericht publiziert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung sowie des Gesetzgebungsprozesses im Kantonsrat wird der definitive Versorgungsbericht voraussichtlich im 1. Quartal 2027 und vor dem Start des Antragsverfahrens im März 2027 publiziert.
Bildung von Versorgungsregionen
Die Gemeinden des Kantons wurden durch Projektgruppen aus den Bezirken sogenannten Versorgungsregionen zugeteilt (vgl. nachfolgende Abbildung). Die insgesamt 18 gebildeten Versorgungsregionen dienen in erster Linie dazu, die Bedarfsplanung der Pflegeheimbetten in funktionalen Räumen durchzuführen.
Antragsverfahren
Pflegeheime, die per 1. Juni 2028 über die Grundversicherung abrechnen wollen, müssen einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Pflegeheimliste stellen. Die Anträge sind voraussichtlich von März bis April 2027 elektronisch über eine vom Amt für Gesundheit zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. Im Antragsverfahren werden Angaben und Unterlagen zu den im Evaluationsverfahren zu prüfenden Anforderungen und Kriterien abgefragt und eingefordert.
Festsetzung der Pflegeheimliste
Im Anschluss werden die Anträge geprüft und eine provisorische Auswahl von Pflegeheimen für die neue Pflegeheimliste getroffen. Die Ergebnisse dieses Evaluationsverfahrens werden in einem Strukturbericht zusammengefasst. Dieser wird mit der provisorischen Pflegeheimliste der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung wird die Gesundheitsdirektion voraussichtlich im 1. Quartal 2028 die Pflegeheimliste dem Regierungsrat zur Verabschiedung vorlegen. Die neue Pflegeheimliste soll per 1. Juni 2028 in Kraft treten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Pflegeheimbettenplanung 2027: Provisorischer Versorgungsbericht PDF | 102 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Entwurf zur Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung PDF | 19 Seiten | Deutsch | 199 KB
- Download Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum provisorischen Versorgungsbericht und zum Entwurf der Verordnung über die stationäre Pflegeversorgung zur Zürcher Pflegeheimbettenplanung PDF | 12 Seiten | Deutsch | 227 KB
- Download Gesamtbericht: Statistische Grundlagen für die Versorgungsplanung der Alters- und Langzeitpflege im Kanton Zürich PDF | 72 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Zwischenbericht: Statistische Grundlagen für die Versorgungsplanung der Alters- und Langzeitpflege im Kanton Zürich (Obsan) PDF | 37 Seiten | Deutsch | 799 KB
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Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit