Spitalplanung 2023

Mit der Festsetzung der Spitallisten 2023 wurde im Kanton Zürich für die kommenden zehn Jahre eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung von stationären medizinischen Leistungen sichergestellt.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Aktuelle Spitalplanung 2023

Die Zürcherinnen und Zürcher können auf eine zeitgemässe und effiziente Spitalversorgung zählen. Grundlage dazu bildet die leistungsorientierte Zürcher Spitalplanung mit den am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Spitallisten.

Zürcher Spitallisten 

Auf den  Spitallisten sind diejenigen Spitäler und Kliniken aufgeführt, welche vom Kanton Zürich einen Leistungsauftrag erhalten haben. Sie sind berechtigt, zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen und erhalten für die stationäre Behandlung von Zürcher Patientinnen und Patienten einen Kantonsbeitrag. 

Voraussetzung ist, dass die aufgeführten Spitäler und Kliniken sowohl die generellen als auch die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllen. Die Listen unterscheiden sich nach den Fachbereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie.

Vorhergehende Listen Psychiatrie

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Spitalliste Rehabilitation – Gültig ab 1. Januar 2022

Mit Blick auf die neue Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation waren bisher sämtliche Leistungsaufträge bis 31. Dezember 2022 befristet. Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde betreffend die gesamte Spitalliste 2023 Rehabilitation hängig, die infolgedessen nicht wie geplant auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die auf der Zürcher Spitalliste 2012 Rehabilitation geführten Leistungsaufträge gelten mindestens für die Dauer des Beschwerdeverfahrens im bisherigen Umfang weiter.

Spitalplanungs-Leistungsgruppen

Die Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) fassen Leistungen zu Leistungsgruppen zusammen. Dies ermöglicht eine leistungsorientierte Spitalplanung. Gleichzeitig legt der Kanton mit den Leistungsgruppen spezifische Anforderungen für die Leistungserbringer fest.

Zuteilung von Leistungen

Die Zuteilung von Leistungen zu den SPLG erfolgt anhand der Schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Einzelne Gruppen werden wiederum in Leistungsbereiche zusammengefasst.

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Die folgende ZIP-Datei enhält die technische Dokumentation der Leistungsgruppen in einer übersichtlichen Form.

Polytrauma

­Die unbestrittene Definition des Polytraumas wird mittels ISS (Injury Severity Score) operationalisiert. Obwohl die Kliniker/-innen den ISS für jeden Traumapatienten/-in auswerten, ist diese Information nicht Bestandteil der Medizinischen Statistik. Für die Operationalisierung in der SPLG-Systematik kann der ISS nicht berücksichtigt werden, relevant ist die Anzahl an verletzten Körperteilen. Dies führt bei nicht lebensbedrohlichen «Mehrfachfrakturen» zu einer Gruppierung in der SPLG UNF1, was streng genommen eine Verlegung in ein Trauma-Center bedeuten würde. Da für diese Patienten und Patientinnen eine wohnortnahe Behandlung von Vorteil und eine Verlegung meistens unnötig ist, dürfen alle Kliniken auch Patienten/-innen mit mehr als drei Körperverletzungen nach Rücksprache mit dem Trauma-Center behandeln, so lange der ISS < 19 ist. Dies erfolgt unabhängig vom Leistungsauftrag. Dabei muss die Dokumentation eindeutig und vollständig erfolgen. Alle diese Fälle werden beim Leistungscontrolling markiert und stichprobenartig kontrolliert. Basierend auf der Dokumentation werden wir den Score selber kalkulieren und Fälle mit ISS ≥ 20 als Verstoss behandeln. 

GYN2 Zertifizierte Brustzentren 

Die Behandlung von Patientinnen mit Brustkrebs erfolgt in zwei Schritten, die chirurgische Entfernung wird von Gynäkologen/-innen durchgeführt und die Rekonstruktion von plastischen Chirurgen/-innen. Aus diesem Grund werden seit dem 01. Januar 2023 auch Operateure/-innen mit dem Facharzttitel plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie für diese Eingriffe zugelassen. Jedoch gelten die Mindestfallzahlen pro Operateur/-in für die plastischen Chirurgen/-innen nicht. Falls die Rekonstruktion gleichzeitig mit der Tumor-Behandlung erfolgt, werden nur die Gynäkologen/-innen für die MFZO kodiert. Bei Rekonstruktionen während eines anderen Aufenthalts müssen die Plastischen-Chirurgen/-innen kodiert werden, auch wenn keine MFZO gerechnet wird. 

DER2 Wundpatienten

­Die Behandlung von Wundpatienten/-innen wurde auf spezialisierte Kliniken konzentriert. Jedoch sollte es für alle Spitäler möglich sein, Patienten und Patientinnen mit kleinen Ulcera zu behandeln. Dafür wird die Definition für die SPLG DER2 Wundpatienten angepasst. Zukünftig werden nur Behandlungen von Ulcera grösser als 4 cm2 in DER2 gruppiert. Die Fälle mit den ICD Codes L97, L98.4 und einer Grösse kleiner als 4 cm2 werden im Basispaket gruppiert. Diese Änderung wird im Grouper noch aktualisiert und für das Leistungscontrolling des Datenjahres 2023 berücksichtigt werden. ­

Stabile Sakrum-Fraktur

Sakrum-Frakturen ohne Wirbelsäulenbeteiligung, welche mittels Osteosynthese behandelt werden, sollen auch mit dem CHOP-Code 7A.49 kodiert werden. Dies führt zu einer Gruppierung in die SPLG BEW8 Wirbelsäulenchirurgie. Die Abbildung von isolierten Sakrum-Frakturen in der SPLG-Systematik würde bei den tiefen Fallzahlen (Analyse von Daten 2020 und 2021) wenig Sinn machen. Die Behandlung von Sakrum-Frakturen in Kliniken ohne Leistungsauftrag für BEW8 wird als Ausnahme betrachtet und entsprechend zu keinem Verstoss führen, so lange die Wirbelsäule nicht behandelt wurde.  

Grouper Software

Die Grouper Software teilt alle stationären Patientinnen und Patienten eindeutig einer Spitalplanungs-Leistungsgruppe (SPLG) zu. Die Gruppierung erfolgt anhand der ICD-Diagnose- und CHOP-Operationscodes.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Gruppierungssoftware entwickelt und stellt sie gegen eine Lizenzgebühr allen interessierten Spitälern und Kantonen zur Verfügung:

  • Den Zürcher Listenspitälern wird der SPLG-Grouper kostenlos abgegeben.
  • Kantone können den SPLG-Grouper bei der GDK beziehen.
  • Spitäler beziehen den SPLG-Grouper über ihre Kantonsbehörde oder bei H+. 

Beachten Sie bitte, dass die neueste Version des SPLG-Groupers sowohl Definitionen gemäss der Zürcher Spitalplanung 2023, als auch gemäss der Zürcher Spitalplanung 2012 enthält.

Detaillierte Informationen zum Grouper entnehmen Sie bitte dem Factsheet:

Informationen zur Software Nutzung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie den SPLG-Grouper nutzen möchten, laden Sie die Software hier herunter: 

Der SPLG-Grouper funktioniert nur, wenn eine gültige Lizenzdatei hinterlegt ist. Wenden Sie sich dazu bitte an oben genannte Stelle oder an splg@gd.zh.ch.

Gerne schicken wir Ihnen das Bestellformular und den Lizenzvertrag zu. Die Lizenzdatei wird Ihnen nach dem Einreichen des ausgefüllten Bestellformulars und des unterschriebenen Lizenzvertrags zugestellt.

Änderungen

Falls im Laufe des Jahres Fehlerkorrekturen am SPLG-Grouper nötig sind, wird jeweils eine korrigierte Version veröffentlicht. Die folgende Liste zeigt auf, was für Änderungen vorgenommen wurden:

Version 2024.0.44

Avos-Liste aktualisiert basierend auf der Ende Dezember veröffentlichten Version vom BAG. IVHSM: UNF2 Fehler korrigiert, VIS1.1 Befristung entfernt, VIS1.4.1 Altersgrenze angepasst. A_2024_legacy: Neue IVHSM-SPLG eingefügt

Version 2024.0.41

Ab dem Jahr 2024 werden auch während des Jahres neue SPLG in Kraft treten. Es handelt sich um die IVHSM-SPLG. Dies hat auch Auswirkungen auf die anderen SPLG. Unterjährig eingeführte oder geänderte SPLG sind in den Definitionen und im GAF mit einem angehängten «+» gekennzeichnet. Der SPLG-Grouper schreibt aber immer den SPLG-Namen ohne «+». Bei den Regel-Dokumenten werden die Gültigkeiten von eingeschränkten SPLG ausgewiesen.

Beispielsweise ist «URO1.1.2» nur bis 30.06. gültig. Ab 1.07. wird dann «URO1.1.2+» verwendet. Fälle in «URO1.1.2» und «URO1.1.2+» werden beide als «URO1.1.2»-Fälle ausgewiesen.

Version 2023.0.57:

VIS1: mit «lc» markierte Codes teilweise entfernt und teilweise das «lc» gelöscht. MFZO Markierung eingefügt für Codes, die für das Kolonchirurgie-Programm relevant sind.

BEW8/BEW8.1.1/THO1.1: die Markierung «mfzs» und «mfzo» ergänzt.

URO1.1 Nephrektomie n.n.bez. und andere Codes von NLG ins URO1.1 verschoben.

VIS1.4.1 Fehlerhafte Regel korrigiert, so dass sie nun wie vorgesehen funktioniert.

Kinderanästhesie: Die erste Operationalisierung mit Altersgrenze und Regeln wurde eingefügt.

Dehnungsplastik und Rotationsplastik am Kopf, Fuss war bis jetzt nur für BP relevant, jetzt auch in BPE hinzugefügt.

Bei NEO-Fällen werden die Altersgrenzen der CHOP-Codes nicht mehr geprüft.

NLG-Codes können nun keine LACTRL-50-Verstösse mehr auslösen.

Alle Querschnittbereiche eingefügt.

Dokumentation vervollständigt.

Version 2023.0.50:

Akutsomatik SPLG NEU3 korrigiert. Die SPLG wird nun nur noch von CHOP-Codes ausgelöst.

Akutsomatik SPLG ambulant-vor-stationär Gruppen aktualisiert. Anpassung an die harmonisierte Liste der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Akutsomatik SPLG RAD2 PEG/PEJ-Sonde entfernt.

Akutsomatik SPLG PNE1.1 Ausnahme für Intensivmedizin eingefügt.

Akutsomatik NEO Abgrenzung zu Kinderanästhesie eingefügt.

Inkorrektes Leistungscontrolling bei Betrieben mit standortbezogenen Spitallisten-Einträgen korrigiert.

Prüfung von befristeten Leistungsaufträgen ab dem Jahr 2023 korrigiert.

Zuweisung der SPLG korrigiert, so dass nie eine
Ambulant-vor-Stationär Gruppe zugewiesen werden kann.

Sortierung der SPLG in Akutsomatik korrigiert (BEW9). Dies ist nicht gruppierungsrelevant.

Sortierung der SPLB in Reha korrigiert. Dies ist nicht gruppierungsrelevant.

Fehlermeldungen beim Einlesen der SDEP-ZH-Dateien (ZO-Records) verbessert.

Version 2022.0.146:

Es wurde eine Fehlzuteilung der CHOP Codes 37.9C.21/11
behoben, welche dazu führte, dass gewisse Fälle fälschlicherweise in KAR1.1.1 statt korrekt in KAR1.2 eingeteilt wurden.

Version 2022.0.145:

Im ICD-Katalog 2022 wurden neue Codes eingeführt, mit denen der BMI entsprechend seinem Wert kodiert werden kann. Aufgrund der Einführung dieser neuen Codes mussten Änderungen am HSM-SPLG VIS1.4.1 vorgenommen werden. Bariatrische Operationen, die nicht als HSM gelten (z.B. Sleeve-Resektion), wurden in Kombination mit den Codes für einen BMI über 50 auch in die SPLG VIS1.4.1 aufgenommen.

Version 2022.0.144:

Korrektur VIS1.4.1 gemäss Angaben IVHSM (Hinzunahme weiterer ICD-Codes).

Integrationsbeispiele

Für die Integration des SPLG-Groupers in Software-Systeme stehen Beispiel-Programme zur Verfügung:

Die Dokumentation des SPLG-Groupers erhalten Sie mit dem SPLG-Grouper mitgeliefert. Alternativ können Sie folgende Dokumente direkt herunterladen: 

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