Spitalplanung 2023

Mit der Festsetzung der Spitallisten 2023 wurde im Kanton Zürich für die kommenden zehn Jahre eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung von stationären medizinischen Leistungen sichergestellt.

Aktuelle Spitalplanung 2023

Die Zürcherinnen und Zürcher können auf eine zeitgemässe und effiziente Spitalversorgung zählen. Grundlage dazu bildet die leistungsorientierte Zürcher Spitalplanung mit den am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Spitallisten.

Zürcher Spitallisten 

Auf den  Spitallisten sind diejenigen Spitäler und Kliniken aufgeführt, welche vom Kanton Zürich einen Leistungsauftrag erhalten haben. Sie sind berechtigt, zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen und erhalten für die stationäre Behandlung von Zürcher Patientinnen und Patienten einen Kantonsbeitrag. 

Voraussetzung ist, dass die aufgeführten Spitäler und Kliniken sowohl die generellen als auch die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllen. Die Listen unterscheiden sich nach den Fachbereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie.

Die  Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026 sowie die auf diesen Zeitpunkt aktualisierten Spitallistenanhänge werden kurz vor Inkrafttreten, im Laufe des Dezembers 2025, an dieser Stelle aufgeschaltet. Bis dahin sind die Dokumente auf dem RRB-Portal des Kantons Zürich  und im Amtsblatt abrufbar.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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