Gutachten zum USZ: Gesundheitsdirektion prüft Empfehlungen

Das von der Gesundheitsdirektion in Auftrag gegebene Gutachten zu den Aufsichts- und Führungsstrukturen des Universitätsspitals Zürich liegt vor. Es enthält eine umfassende Betrachtung der Corporate Governance und daraus abgeleitet 29 Empfehlungen. Diese werden nun durch die Gesundheitsdirektion geprüft und eine zweckmässige Umsetzung wird in die Wege geleitet.

In den letzten Monaten sind in mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich (USZ) Missstände bekannt geworden. Die Aufarbeitung dieser konkreten Fälle ist Sache des USZ und wurde durch dieses auch umgehend an die Hand genommen. Um zu klären, wo grundsätzliche strukturelle Probleme bestehen und wie die Aufsicht der Gesundheitsdirektion gegenüber dem Spitalrat und des Spitalrats gegenüber der Spitaldirektion verbessert werden kann, hat die Gesundheitsdirektion ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll weiter klären, über welche Aufsichts-, Leitungs- und Führungsinstrumente die Spitaldirektion gegenüber den Klinikleitungen verfügt und ob diese wirksam sind. Erstellt wurde das Gutachten von Res Publica Consulting aus Bern, einem Beratungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich Organisationsentwicklung, namentlich auch im Spitalwesen.

Das nun vorliegende Gutachten enthält 29 Empfehlungen. Diese betreffen das Verhältnis zwischen dem Kanton und dem USZ, die Verflechtung des USZ mit der Universität Zürich (UZH) und die internen Verhältnisse im USZ. Die Gesundheitsdirektion ist daran, die Empfehlungen des Gutachtens vertieft zu prüfen. Je nach Betroffenheit wird sie dabei auch andere Direktionen der kantonalen Verwaltung sowie den Spitalrat miteinbeziehen. Auch die Empfehlungen der von der zuständigen Aufsichtskommission des Kantonsrates eingesetzten Subkommission, die bis Ende Januar 2021 vorliegen sollen, werden in die Gesamtbeurteilung einfliessen.

Bereits umgesetzt hat die Gesundheitsdirektion die Empfehlung, wonach Eigentümergespräche quartalsweise durchgeführt werden sollen. In einem weiteren Schritt wird bei der anstehenden Neubesetzung der vakanten Positionen im Spitalrat das Gesamtanforderungsprofil des Spitalrats nachgeführt. Dabei werden die entsprechenden Empfehlungen des Gutachtens berücksichtigt. Auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Eigentümerstrategie, die im ersten Quartal 2021 dem Regierungsrat unterbreitet werden soll, wird geprüft, ob und wie die entsprechenden Empfehlungen des Gutachtens – beispielsweise hinsichtlich stärkerer Fokussierung auf die zentralen Erwartungen der Kantons sowie der Festlegung von Vorgaben zur Organisationsstruktur, Unternehmenskultur und Compliance – aufgenommen werden können. Andere Empfehlungen setzen die Anpassung des USZ-Gesetzes voraus. Dies gilt beispielsweise für die ausdrückliche Verankerung des Weisungs- und Kontrollrechts des Spitaldirektors gegenüber den Klinik- und Institutsleitungen, für die Pflicht zur Offenlegung von Interessenbindungen oder für die Anpassung des Lohnsystems für das ärztliche Kader. Bei der Umsetzung der Massnahmen wird stets darauf zu achten sein, dass der operative Betrieb des USZ, der auch bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie hervorragend funktioniert, nicht beeinträchtigt wird.

Noch vor Vorliegen des Gutachtens hat das USZ eigene Verbesserungsmassnahmen in die Wege geleitet und zum Teil bereits umgesetzt. Beispielsweise wurde eine externe Plattform für anonyme Meldung von mutmasslichem Fehlverhalten eingerichtet, ein Konzept zur Verbesserung des Risikomanagements und der Compliance verabschiedet und die Stelle des Corporate Compliance Officer neu bei der Spitaldirektion angesiedelt. Das USZ plant zudem, Verhaltensleitlinien für zahlreiche Themenbereiche zu erarbeiten, beispielsweise im Umgang mit Interessenkonflikten. Diese Massnahmen zielen in die gleiche Richtung wie die Empfehlungen des Gutachtens von Res Publica Consulting. Die Gesundheitsdirektion ist überzeugt, dass sich mit den bereits umgesetzten und den noch zu prüfenden Massnahmen und Empfehlungen wesentliche Verbesserungen erreichen lassen, die es dem USZ erlauben, sich im Hinblick auf künftige Herausforderungen gut aufzustellen. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli: «Es ist uns wichtig, dass das USZ zur Ruhe kommt und sich voll der optimalen Versorgung aller Patientinnen und Patienten widmen kann.»

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Dr. iur. Christian Schuhmacher

stv. Generalsekretär und Leiter Rechtsabteilung, Gesundheitsdirektion


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