Ablösung des Dienstbüchleins durch den Dienstmanager
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab dem 1. Juni 2026 wird das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt.
- Das Dienstbüchlein muss bis zur Entlassung aufbewahrt werden.
- Der Dienstmanager ermöglicht die Einsicht in die Daten. Eine Registrierung ist in einem beliebigen Kreiskommando möglich.
Das Dienstbüchlein bleibt bis zum 31. Mai 2026 das massgebende offizielle Dokument für dienstliche Einträge und Nachweise. Angehörige der Armee sind verpflichtet, ihr Dienstbüchlein auch nach diesem Zeitpunkt bis zur Entlassung aufzubewahren.
Ab dem 1. Juni 2026 erfolgt die Führung der dienstlichen Daten vollständig digital. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Systeme der Militärverwaltung als massgebend. Dienstbüchlein werden nicht mehr nachgeführt und nicht mehr neu abgegeben.
Materialbezüge, die ab dem 1. Juni 2026 erfolgen, werden ab Juli 2026 im Dienstmanager angezeigt. Wurde das Material vor dem 1. Juni 2026 gefasst, wird es auch zukünftig nicht im Dienstmanager angezeigt und bei der Rückgabe ist weiterhin das Dienstbüchlein mitzubringen.
Die Einsicht in die persönlichen Daten erfolgt künftig über den Dienstmanager. Für die Registrierung ist eine Identifikation vor Ort erforderlich. Diese ist am Orientierungstag, während der Rekrutierung oder an einem Registrierungsstandort möglich.
Militärdienstpflicht
Laut Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung hat jeder Schweizer die Pflicht, Militärdienst zu leisten. In der Regel ist man vom 18. bis zum 37. Altersjahr dienstpflichtig. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst anmelden.
Die Kantone begleiten alle Militärdienstleistenden vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Sie sind aber auch für die Zivilschutzleistenden erste Ansprechpartner.
Ob Dienstverschiebung, Vorkurse für Gebirgsspezialisten, Ersetzen eines Ausrüstungs-Teils oder Entlassung aus dem Militärdienstpflicht/Armee: Sie finden hier alle wichtigen Informationen zu den Angeboten der kantonalen Militärverwaltung.
Login-Verfahren für den Dienstmanager der Armee
Das Login-Verfahren wird neu ausschliesslich über AGOV unterstützt. Das bisherige V-Login wurde eingestellt. AGOV ist das schweizweite Behörden-Login, das von Bund, Kantonen und Gemeinden eingesetzt wird.
Wenn Sie bereits über einen V-Login-Account verfügen, können Sie diesen in wenigen Schritten bequem online auf das AGOV-Login übertragen.
Stellungspflichtige und Armeeangehörige, welche noch über kein V-Login verfügen, können sich persönlich im Kantonalen Zeughaus Zürich registrieren.
Zwingend mitzunehmen sind:
- ein gültiger amtlicher Ausweis (Reisepass oder ID)
- ihr Smartphone mit installierter AGOV access App (IOS oder Android).
Erstellen Sie vorgängig einen AGOV Account. Dies beschleunigt den Prozess vor Ort.
Weitere Informationen sowie alle Registrierungsstellen finden Sie unter folgendem Link.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr und
13.15 bis 16.30 Uhr
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10)
- Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG; SR 520.1)
- Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661), Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 19. März 2007 (LS 522)
- Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21)
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Amt für Militär und Zivilschutz – Militärverwaltung, Kreiskommando
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