Militärische Orientierung bis Entlassung

Der Militärdienst beginnt mit dem Orientierungstag für die Rekrutierung. Frauen können sich freiwillig dafür anmelden. Stehen Sie bereits am Ende der militärischen Laufbahn, erfahren Sie hier alles Notwendige zur Entlassung.

Inhaltsverzeichnis

Vororientierung

Alle 17-jährigen Männer und Frauen mit Schweizer Bürgerrecht und wohnhaft im Kanton Zürich erhalten von der Militärverwaltung eine Übersicht über die verschiedenen militärischen Vorkurse.

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Empfohlene

  • Hufschmied
  • Jungmotorfahrer
  • Jungschützen
  • Militärmusik
  • Pontoniere
  • Sanität
  • Funkaufklärer
  • Train- und Veterinärspezialisten
  • Cyber

Obligatorische

  • Gebirgsspezialisten
  • Hundeführer/in
  • Sprachspezialisten
  • Militärpiloten
  • Fallschirmaufklärer

Ist es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich, am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Beurteilung «in absentia». Das heisst, die medizinische Tauglichkeits-Abklärung wird in Abwesenheit durchgeführt.

Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Sektor Orientierungstag
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

ot@amz.zh.ch

+41 43 259 71 13

Orientierungstag Männer

Im 18. Altersjahr werden alle Schweizer Männer (Stellungspflichtige) durch die Militärverwaltung zu einem Orientierungstag aufgeboten. Am Orientierungstag werden der voraussichtliche Wunsch-Zeitpunkt der Rekrutenschule sowie das Datum der Rekrutierung festgelegt. 

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  • Ablauf der Rekrutierung
  • die Armee mit ihren Truppengattungen
  • Karrieremöglichkeiten
  • Dienstmodelle und die Zuteilungskriterien an der Rekrutierung
  • Zivilschutz
  • Karrieremöglichkeiten und Zuteilungskriterien
  • Ziviler Ersatzdienst (Zivildienst)
  • Waffenloser Militärdienst
  • Rechte und Pflichten

Der Orientierungstag ist obligatorisch. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Militärstrafgesetz disziplinarisch bestraft (Busse oder Arrest).

Sechs Wochen vor dem Orientierungstag erhalten Sie das Aufgebot (Marschbefehl) mit verschiedenen Unterlagen. Bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Aufgebot
  • Ausgefüllter medizinischer Fragebogen
  • Ausgefülltes Formular Wunschzeitpunkt Rekrutenschule
  • Ausgefülltes Formular Personensicherheitsprüfung für Stellungspflichtige (PSP)

Die Orientierungstage für Männer finden im Kanton Zürich in der Kaserne Reppischtal, Gebäude G, Schürenstrasse 4, 8903 Birmensdorf statt.

Gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 324a muss dem Arbeitnehmer die Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewährt und Lohn für die entsprechende Zeit entrichtet werden. Der Orientierungstag gilt als Amtstermin. Der Stellungspflichtige wird für den Orientierungstag somit nicht besoldet und erhält auch keinen Erwerbsersatz.

Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Sektor Orientierungstag
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

ot@amz.zh.ch

+41 43 259 71 13

Veranstaltungen für Frauen

Im 18. Altersjahr erhalten alle Schweizerinnen eine Einladung zu einem ganztägigen Orientierungstag / einen einstündigen Info-Abend. 

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Am Orientierungstag / Info-Abend werden Sie von erfahrenen Frauen, die aktuell in der Armee Dienst leisten, über ihre Ausbildungs-, Einsatz- und Karrieremöglichkeiten in der Schweizer Armee informiert. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über den Zivilschutz und den Rotkreuzdienst. Profitieren Sie von diesen Erfahrungen.

In der Armee haben Frauen die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre männlichen Kameraden und können bei entsprechender Eignung in allen Truppengattungen Dienst leisten und Karriere machen.

Bringen Sie eine grosse Portion Neugier und gute Laune mit. Im Gegenzug erhalten Sie alle Unterlagen.

Die Teilnahme am Orientierungstag / Info-Abend ist freiwillig und verpflichtet Sie zu nichts.

Die Orientierungstage finden in der Kaserne Reppischtal, Gebäude G, Schürenstrasse 4, 8903 Birmensdorf statt.

Die Info-Abende werden in Zürich, Winterthur und Uster durchgeführt.  

Der Orientierungstag ist ein Amtstermin (Erfüllung gesetzlicher Pflichten). Demnach sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Zeit dafür zu gewähren und den Lohn für diesen Tag zu entrichten (Art. 324a Abs. 1 OR).

Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Sektor Orientierungstag
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

ot@amz.zh.ch

+41 43 259 71 13

Rekrutierung

Die Rekrutierung ist ein zeitlich gestaffelter Prozess. Die Aufgabe der Militärverwaltung ist es, die stellungspflichtigen Männer und freiwilligen Frauen über die Armee, den Zivilschutz sowie den Zivildienst zu informieren und auf die Rekrutierung vorzubereiten.

Die Durchführung der zweitägigen Rekrutierung ist Aufgabe der Armee und findet für die im Kanton Zürich wohnhaften Stellungspflichtigen im Rekrutierungszentrum Rüti statt.

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  • die Rekrutierung dient der Abklärung der Tauglichkeit
  • der Ermittlung des persönlichen Leistungsprofils
  • der Durchführung der Personensicherheitsprüfung (PSP)
  • der Zuteilung in eine Funktion der Armee oder des Zivilschutzes
  • der Festlegung des Zeitpunktes der Rekrutenschule
  • der Prüfung der Gesuche um Waffenlosen Dienst

  • Die Rekrutierung findet 3-12 Monate vor der Rekrutenschule statt.
  • 6 Wochen vor der Rekrutierung erhalten Sie das Aufgebot (Marschbefehl und Info-Broschüre).
  • Die Rekrutierung kann frühestens ab vollendetem 18. Altersjahr und spätestens im 24. Altersjahr absolviert werden.
  • Die Rekrutierung dauert 2 Tage (inklusive Übernachtung) und findet im Rekrutierungszentrum Rüti statt.
  • Die Teilnahme an der Rekrutierung ist für alle stellungspflichtigen Schweizer obligatorisch, welche in der Schweiz wohnhaft sind!
  • Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Rekrutierung wird gemäss Militärstrafgesetz disziplinarisch bestraft (Busse oder Arrest).

  • Die Rekrutenschule kann frühestens ab dem 19. Altersjahr spätestens bis zum 25. Altersjahr absolviert werden.
  • In der Regel absolvieren Sie nach Abschluss Ihrer Erstausbildung die Rekrutenschule.

  • Medizinische Untersuchungen
  • Sporttest
  • Psychologische Testreihen
  • Zuteilungsgespräch mit dem Rekrutierungsoffizier
  • Funktionsbezogene Eignungsprüfungen für Fahrer

  • Schul- und Lehrzeugnisse
  • Leistungsausweis vordienstliche Ausbildung (falls vorhanden)
  • Führerausweis (falls vorhanden)
  • Impfausweis
  • Allergiepass (falls vorhanden)
  • alte und aktuelle Arztzeugnisse zu Krankheiten
  • Röntgenbilder für Brillen- oder Kontaktlinsenträger: aktueller Brillenpass (max. 3 Monate alt)

  • Wenn Sie an der Rekrutierung wegen Krankheit oder Unfall nicht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
  • In jedem Fall benötigen wir von Ihnen ein entsprechendes Arztzeugnis.

Rekrutierungszentrum Rüti
Spitalstrasse 33
Postfach 651
8630 Rüti

+41 58 481 51 00

rekz.rut@vtg.admin.ch

  • Die Rekrutierung ist die erste besoldete Dienstleistung Ihres stellungspflichtigen Mitarbeiters. Deshalb wird auch ein Meldeformular gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) abgegeben.
  • Wie beim Orientierungstag muss der Arbeitgeber Zeit für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten einräumen und den Lohn für die dienstliche Abwesenheit entrichten!

Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Sektor Rekrutierung / DVS
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

rd@amz.zh.ch

+41 43 259 71 12

Informationsbroschüre

Alle Informationen über die Rekrutierung finden Sie in diesem Dokument zusammengefasst.

Rekrutierung Neubürger-Ü25

Die Rekrutierung für Neubürger, welche sich nach dem 24. Altersjahr eingebürgert haben, richtet sich nach dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) sowie der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP).

Die zweitätige Rekrutierung findet in Rüti (ZH) statt und wird durch die Armee, auch für den Zivilschutz, durchgeführt.

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  • Mit der Vollendung des 25. Altersjahr haben Sie die Altersgrenze für eine Rekrutierung in den Militärdienst überschritten.
  • Gemäss BZG werden Sie für eine Tauglichkeitsabklärung für den Zivilschutz sowie für eine Grundausbildung bis spätestens zum Ende des Jahres, in dem Sie das 30. Altersjahr vollenden, aufgeboten.
  • Sind Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage, den Zivilschutz zu leisten, ist ein ärztliches Gutachten an die Militärverwaltung einzureichen. 
  • Schweizer Bürger, welche die Dienstpflicht nicht oder nur teilweise durch eine persönliche Dienstleistung erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten (Wehrpflichtersatzabgabe). Diese Ersatzpflicht dauert längstens bis zum 37. Altersjahr (Art. 3 WPEG).
  • Falls Sie Doppelbürger sind und Ihre Dienstpflicht (Militär, Zivilschutz, Zivildienst oder Ersatzleistungen) in einem anderen Land erfüllt haben, werden Sie vom Zivilschutz und den Ersatzabgaben befreit, sofern zwischen der Schweiz und diesem Land ein bilaterales Abkommen über die Erfüllung der Dienstpflicht besteht. Senden Sie uns den Fragebogen für Doppelbürger mit den Dienstleistungsbescheinigungen, der Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des Zweitstaats innert 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens mit dem Onlineformular zu.

Da kein Abkommen mit Ihrem zweiten Bürgerrechtsstaat besteht, wird die geleistete Dienstpflicht von der Schweiz anerkannt, jedoch bleibt die Ersatzpflicht bis zum 37. Altersjahr bestehen.

Innerhalb des Bevölkerungsschutzes (Gesundheitswesen, Polizei, technische Betriebe und Feuerwehr) ist der Zivilschutz eine wichtige Partnerorganisation. Diese nimmt bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten folgende Aufgaben wahr:

  • Schutz und Rettung der Bevölkerung;
  • Betreuung schutzsuchender Personen;
  • Unterstützung der Führungsorgane;
  • Unterstützung der Partnerorganisationen;
  • Schutz der Kulturgüter.   

Die Grundausbildung im Zivilschutz dauert elf Tage und ist aufgeteilt in zwei Tage allgemeine Grundausbildung (AGA) und neun Tage fachliche Grundausbildung (FGA).

Anlässlich der Rekrutierung werden Sie in eine Grundfunktion (Führungsunterstützer, Betreuer, Pionier, Infrastrukturwart, Materialwart oder Koch) eingeteilt.

Sie leisten als Zivilschützer jährliche Widerholungskurse von 3 bis 21 Tagen (abhängig von der Zivilschutzorganisation).

Sie unterstehen der Wehrpflichtersatzabgabe, erhalten jedoch 4% Reduktion pro geleisteten Diensttag.

Gemäss der VMDP ist es möglich, mittels Antrag freiwillig Militärdienst zu leisten. Wie können Sie diesen Antrag einreichen und was ist dabei in die Planung mit einzubeziehen?

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es innert 14 Tagen ab Erhalt an die Militärverwaltung Zürich zurück.  
  • Die Rekrutenschule dauert 18 Wochen, anschliessend müssen Sie in den nächsten 6 Jahren jeweils einen Wiederholungskurs (WK) absolvieren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Dienstpflicht mittels dem Durchdienermodell (DD) zu absolvieren. Dafür leisten Sie 300 Tage an einem Stück.      
  • Wer Militärdienst leistet, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dies sind in der Rekrutenschule CHF 6.- Sold pro Tag und CHF 69.- Erwerbsausfallentschädigung (EO) pro Tag. Ausnahmen sind Rekruten mit Kinder, welche 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens erhalten.

Wir empfehlen Ihnen an einem freiwilligen Orientierungstag in Birmensdorf teilzunehmen. Im Miljobs erhalten Sie einen Überblick über die militärischen Funktionen. Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren unter: 043 259 71 13.

Die Rekrutierung dauert 2 Tage (inklusive Übernachtung) und findet im Rekrutierungszentrum Rüti statt.

6 Wochen vor der Rekrutierung erhalten Sie das Aufgebot (Marschbefehl mit weiteren Informationen).

Die Rekrutierung dient:

  • der Abklärung zur Schutzdiensttauglichkeit (oder Militärdiensttauglichkeit);
  • der Ermittlung eines persönlichen Leistungsprofils;
  • der Zuteilung in eine Funktion des Zivilschutzes (oder der Armee);
  • der Festlegung des Zeitpunktes der Grundausbildung Zivilschutz (oder Rekrutenschule).  

Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Rekrutierung wird gemäss Militärstrafgesetz disziplinarisch bestraft (Busse oder Arrest).      

Für Neubürger, welche sich auf Antrag freiwillig zum Militärdienst melden, wird eine Personensicherheitsprüfung (PSP) durchgeführt.

Entlassung aus Militärdienst

Entlassung höhere Uof - Offiziere

Die Offiziere und höheren Unteroffiziere werden nach der militärischen Entlassung per 31.12.2022, im 1. Quartal des nächsten Jahres von der Logistikbasis der Armee aufgefordert, ihr Material abzugeben. Die Einladung zur Entlassungsfeier am 22. August 2023, im Gasthaus Albisgütli, erhalten Sie zu gegebener Zeit.

Entlassung Mannschaftsgrade bis Unteroffiziere

Vom 20. bis 24. November 2023 werden die zu entlassenden Armeeangehörigen (Sdt, Gfr, Uof) in der Kaserne Reppischtal aus der Militärdienstpflicht oder aus der Armee entlassen. Die Rückgabe der Ausrüstung führt das Armeelogistikcenter Hinwil vor Ort durch.

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Das Aufgebot mit Informationen über den Tagesablauf und die Abgabe der persönlichen Ausrüstung wird spätestens im September zugestellt.

Gemäss Art. 12 der Verordnung über die Verwaltung der Armee (VBVA; SR 510.30) wird für die Teilnahme an der Entlassungsinspektion kein Sold und kein Erwerbsersatz (EO) ausgerichtet. Die Entlassungsinspektion ist ein Amtstermin und gemäss Art. 324a des Obligationenrechts muss dem Arbeitnehmer für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht die Zeit gewährt und Lohn entrichtet werden.

Armeeangehörige erhalten bei der ordentlichen Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder der Armee das Sturmgewehr zu Eigentum, wenn Sie in den letzten drei Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) absolviert haben. Die Pistole kann ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernommen werden.

Zusätzlich muss für die Überlassung der Waffe zu Eigentum ein gültiger Waffenerwerbsschein vorgewiesen werden. Das Gesuch muss bei Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Leihwaffen sind von der Eigentumsübertragung ausgenommen.

 

Entlassungsjahrgänge

Auf den 31.12.2023 werden folgende AdA aus der Militärdienstpflicht oder aus der Armee entlassen:

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  1. Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister, welche die Ausbildungsdienstpflicht als Durchdiener erfüllt haben, bleiben noch während vier Jahren eingeteilt und werden danach abgerüstet und aus der Armee entlassen. Aus der Militärdienstpflicht entlassen werden sie erst nach einer weiteren Verweildauer von drei Jahren.
  2. Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren
  3. Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren

  1. Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 10. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt und die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben
  2. Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 12. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt, die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben
  3. Soldaten als Anwärter und Anwärterin zum Militärarzt, zur Militärärztin, zum Apotheker, zur Apothekerin, zum Zahnarzt, zur Zahnärztin, zum Veterinärarzt oder zur Veterinärärztin, die die Kaderausbildungslaufbahn Leutnant nicht bestehen, am Ende des 10. Kalenderjahres nach Abschluss der Grundausbildung (= Ende Rekrutenschule)
  4. Höhere Unteroffiziere in Einheiten, Jahrgang 1987
  5. Subalternoffiziere, Jahrgang 1983
  6. Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute, Jahrgang 1981
  7. Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten und Stabsoffiziere, Jahrgang 1973
  8. Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung der Militärdienstpflicht und höhere Stabsoffiziere Jahrgang 1958

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Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Sektor Kontrollwesen
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

kw@amz.zh.ch

+41 43 259 71 10

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Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr und
13.15 bis 16.30 Uhr

E-Mail

mvz@amz.zh.ch

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