Spezielle Öffnungszeiten:
Vom 18.12.2024, 12:00 Uhr bis 06.01.2025, 0730 Uhr bleiben das Zeughaus und der Schalter der Militärverwaltung wegen einer IT-Umstellung geschlossen. Während dieser Zeit kann im Zeughaus keine Ausrüstung gefasst oder abgegeben werden.
Sie erreichen uns bis am 23.12.2024 per E-Mail oder Telefon und ab dem 06.1.2025 wieder zu den regulären Öffnungszeiten.
Laut Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung hat jeder Schweizer die Pflicht, Militärdienst zu leisten. In der Regel ist man vom 18. bis zum 37. Altersjahr dienstpflichtig. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst anmelden.
Die Kantone begleiten alle Militärdienstleistenden vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Sie sind aber auch für die Zivilschutzleistenden erste Ansprechpartner.
Ob Dienstverschiebung, Vorkurse für Gebirgsspezialisten, Ersetzen eines Ausrüstungs-Teils oder Entlassung aus dem Militärdienstpflicht/Armee: Sie finden hier alle wichtigen Informationen zu den Angeboten der kantonalen Militärverwaltung.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10)
- Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG; SR 520.1)
- Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661), Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 19. März 2007 (LS 522)
- Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21)
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Kontakt
Amt für Militär und Zivilschutz - Militärverwaltung, Kreiskommando