Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung stellt sicher, dass die Bevölkerung in Notlagen Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen hat.

Rolle des Bundes

Der Bund stellt sicher, dass die Bevölkerung auch in ausserordentlichen Situationen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird. Als ausserordentlich gelten zum Beispiel machtpolitische oder kriegerische Bedrohungen sowie schwere Mangellagen.

Konflikt im Nahen und Mittleren Osten 

Der Konflikt im Nahen und Mittleren Osten hat derzeit keine direkten Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz mit Gas sowie Mineralölprodukten. Die Waren sind für den Schweizer Markt verfügbar und die Versorgung ist gegenwärtig sichergestellt.

Indirekte Auswirkungen über die Weltmärkte sind mittel- und langfristig möglich. Diese sind heute noch nicht abschätzbar und hängen vor allem von der Entwicklung und Dauer des Konflikts ab. Auch nach einem nachhaltigen Ende der militärischen Aktivitäten im Persischen Golf wird es mehrere Monate dauern, bis sich die globalen Versorgungsströme normalisieren.

Für den Fall eines Versorgungsengpasses sind entsprechende Massnahmen vorbereitet. Der Bund kann Pflichtlager freigeben, die den Bedarf für etwa 3 bis 4,5 Monate decken. Derzeit sind aber keine solchen Massnahmen in Kraft.

Das Bereitstellen von Gütern und Dienstleistungen und die Verteilung von Waren sind in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Kommt es in einer schweren landesweiten Mangellage zu Lieferengpässen oder Versorgungsstörungen und vermag die Wirtschaft die Nachfrage auf dem Markt nicht mehr aus eigener Kraft zu decken, helfen die Pflichtlager. Sie enthalten wichtige Vorräte, die bei Bedarf auf Anordnung des Bundes freigegeben werden können, um die Lage zu entspannen und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Das Pflichtlagersystem basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft. Der Bund legt fest, welche lebenswichtigen Güter gelagert werden müssen und in welchen Mengen. Die Vorräte gehören jedoch nicht dem Bund, sondern den Unternehmen, die zur Lagerhaltung verpflichtet sind.

Relevante Bereiche

  • Energie
  • Industrie
  • Ernährung
  • Heilmittel
  • Logistik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien

Erklärvideo zur Pflichtlagerhaltung in der Schweiz

Erklärvideo zur Pflichtlagerhaltung in der Schweiz (Quelle: BWL)

Rolle des Kantons

Der Kanton Zürich unterstützt den Bund in der Kommunikation, gibt ergänzende Informationen weiter und ist zuständig für die Krisenbewältigung im Rahmen kantonaler Aufgaben.

Petra Vogel, Stv. Leiterin Volkswirtschaft im Amt für Wirtschaft, stellt als Kantonale Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung die Zusammenarbeit mit der Kantonalen Führungsorganisation und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sicher.  

Petra Vogel

Kantonale Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung, Amt für Wirtschaft

petra.vogel@vd.zh.ch

Petra Vogel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Amtsleitung

Rolle der Gemeinden

Die Gemeinden sind verantwortlich für die Bewältigung einer Mangellage in ihrem Zuständigkeitsbereich und setzen die im Bedarfsfall von Kanton und Bund angeordneten Massnahmen um. Jede Gemeinde bezeichnet zudem eine für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständige Stelle (GWL). Diese dient dem Kanton als Ansprechperson.

Die «Weisung an die Gemeinden des Kantons Zürich betreffend wirtschaftliche Landesversorgung» sowie die Übersicht «Besondere Aufgaben der Gemeinden auf Basis der vom Bund konzipierten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung» benennen die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden innerhalb der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Energieversorgung - wie gut sind Sie vorbereitet?

Die Energieversorgung der Schweiz ist aktuell sichergestellt. Energie ist aber grundsätzlich ein knappes Gut. Ein haushälterischer Umgang ist generell sinnvoll. Zudem ist ein plötzlicher Stromausfall immer möglich. 

Wie gut sind Sie auf einen Ernstfall vorbereitet? Unsere Merkblätter geben Ihnen Tipps, wie Sie sich als als Privatperson, als Unternehmen oder als Gemeinde auf eine Energiemangellage oder einen Stromausfall vorbereiten können.

Zürcher Wirtschaftsmonitoring Juni 2019

Zürcher Wirtschaftsmonitoring Juni 2019
Zürcher Wirtschaftsmonitoring Juni 2019
Herausgeber/in
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Autor/in
Amt für Wirtschaft und Arbeit

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