Die wirtschaftliche Landesversorgung stellt sicher, dass die Bevölkerung in Notlagen Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen hat.
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Rolle des Bundes
Der Bund stellt sicher, dass die Bevölkerung auch in ausserordentlichen Situationen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird. Als ausserordentlich gelten zum Beispiel machtpolitische oder kriegerische Bedrohungen sowie schwere Mangellagen.
Aktuelle Lage
Der Konflikt im Nahen und Mittleren Osten führt weltweit zu erhöhten Unsicherheiten auf den Energiemärkten und zu steigenden Preisen bei Öl und Gas. Direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz bestehen derzeit jedoch nicht. Die Gasversorgung erfolgt hauptsächlich über Pipelines aus europäischen Partnerländern. Die Versorgung mit Mineralölprodukten ist durch internationale Lieferketten gewährleistet. Bei Engpässen kann der Bund jeweils Pflichtlager freigeben, die den Bedarf für etwa 3 bis 4,5 Monate decken.
Aufgrund der sehr tiefen Rheinpegel bleibt die Versorgungslage bei Benzin und Diesel derzeit herausfordernd. Ein Betriebsunterbruch der Erdölraffinerie in Cressier NE hat die Versorgungslage mit Mineralölprodukten zusätzlich beeinträchtigt. Zur Stützung des Marktes sind für die Dauer des Unterbruchs Bezüge aus den Mineralöl-Pflichtlagern bewilligt worden. Damit kann die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten weiterhin sichergestellt werden.
Das Bereitstellen von Gütern und Dienstleistungen und die Verteilung von Waren sind in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Kommt es in einer schweren landesweiten Mangellage zu Lieferengpässen oder Versorgungsstörungen und vermag die Wirtschaft die Nachfrage auf dem Markt nicht mehr aus eigener Kraft zu decken, helfen die Pflichtlager. Sie enthalten wichtige Vorräte, die bei Bedarf auf Anordnung des Bundes freigegeben werden können, um die Lage zu entspannen und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Das Pflichtlagersystem basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft. Der Bund legt fest, welche lebenswichtigen Güter gelagert werden müssen und in welchen Mengen. Die Vorräte gehören jedoch nicht dem Bund, sondern den Unternehmen, die zur Lagerhaltung verpflichtet sind.
Relevante Bereiche
- Energie
- Industrie
- Ernährung
- Heilmittel
- Logistik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
Erklärvideo zur Pflichtlagerhaltung in der Schweiz
Rolle des Kantons
Der Kanton Zürich unterstützt den Bund in der Kommunikation, gibt ergänzende Informationen weiter und ist zuständig für die Krisenbewältigung im Rahmen kantonaler Aufgaben.
Petra Vogel, Stv. Leiterin Volkswirtschaft im Amt für Wirtschaft, stellt als Kantonale Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung die Zusammenarbeit mit der Kantonalen Führungsorganisation und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sicher.
Rolle der Gemeinden
Die Gemeinden sind verantwortlich für die Bewältigung einer Mangellage in ihrem Zuständigkeitsbereich und setzen die im Bedarfsfall von Kanton und Bund angeordneten Massnahmen um. Jede Gemeinde bezeichnet zudem eine für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständige Stelle (GWL). Diese dient dem Kanton als Ansprechperson.
Die «Weisung an die Gemeinden des Kantons Zürich betreffend wirtschaftliche Landesversorgung» sowie die Übersicht «Besondere Aufgaben der Gemeinden auf Basis der vom Bund konzipierten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung» benennen die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden innerhalb der wirtschaftlichen Landesversorgung.
Energieversorgung - wie gut sind Sie vorbereitet?
Die Energieversorgung der Schweiz ist aktuell sichergestellt. Energie ist aber grundsätzlich ein knappes Gut. Ein haushälterischer Umgang ist generell sinnvoll. Zudem ist ein plötzlicher Stromausfall immer möglich.
Wie gut sind Sie auf einen Ernstfall vorbereitet? Unsere Merkblätter geben Ihnen Tipps, wie Sie sich als als Privatperson, als Unternehmen oder als Gemeinde auf eine Energiemangellage oder einen Stromausfall vorbereiten können.
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