Die wirtschaftliche Landesversorgung stellt sicher, dass die Bevölkerung in Notlagen Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen hat.
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Rolle des Bundes
Der Bund stellt sicher, dass die Bevölkerung auch in ausserordentlichen Situationen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird. Als ausserordentlich gelten zum Beispiel machtpolitische oder kriegerische Bedrohungen sowie schwere Mangellagen.
Konflikt im Nahen und Mittleren Osten
Der Konflikt im Nahen und Mittleren Osten hat derzeit keine direkten mengenmässigen Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten. Die Waren sind für den Schweizer Markt verfügbar und die Versorgung ist gegenwärtig sichergestellt.
Indirekte Auswirkungen über die Weltmärkte sind mittel- und langfristig möglich. Diese sind heute noch nicht abschätzbar und hängen vor allem von der Entwicklung und Dauer des Konflikts ab. Für den Fall eines Versorgungsengpasses sind entsprechende Massnahmen vorbereitet. Der Bund kann Pflichtlager freigeben, die den Bedarf für etwa 3 bis 4,5 Monate decken. Derzeit sind aber keine solchen Massnahmen in Kraft.
Die Energieversorgung in der Schweiz ist derzeit ebenfalls sichergestellt. Zwar bestehen weltweite erhöhte Unsicherheiten auf den Energiemärkten und die Preise bei Öl und Gas sind gestiegen. Direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz bestehen derzeit jedoch nicht. Die Gasversorgung erfolgt hauptsächlich über Pipelines aus europäischen Partnerländern.
Das Bereitstellen von Gütern und Dienstleistungen und die Verteilung von Waren sind auch in ausserordentlichen Lagen in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Die Rolle des Staates ist subsidiär: Nur wenn die Wirtschaft einer schweren Mangellage nicht mehr selber zu begegnen vermag, greift er gezielt ins Wirtschaftsgeschehen ein.
Relevante Bereiche
- Energie
- Industrie
- Ernährung
- Heilmittel
- Logistik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
Rolle des Kantons
Der Kanton Zürich unterstützt den Bund in der Kommunikation, gibt ergänzende Informationen weiter und ist zuständig für die Krisenbewältigung im Rahmen kantonaler Aufgaben.
Petra Vogel, Stv. Leiterin Volkswirtschaft im Amt für Wirtschaft, stellt als Kantonale Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung die Zusammenarbeit mit der Kantonalen Führungsorganisation und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sicher.
Rolle der Gemeinden
Die Gemeinden sind verantwortlich für die Bewältigung einer Mangellage in ihrem Zuständigkeitsbereich und setzen die im Bedarfsfall von Kanton und Bund angeordneten Massnahmen um. Jede Gemeinde bezeichnet zudem eine für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständige Stelle (GWL). Diese dient dem Kanton als Ansprechperson.
Die «Weisung an die Gemeinden des Kantons Zürich betreffend wirtschaftliche Landesversorgung» sowie die Übersicht «Besondere Aufgaben der Gemeinden auf Basis der vom Bund konzipierten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung» benennen die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden innerhalb der wirtschaftlichen Landesversorgung.
Energieversorgung - wie gut sind Sie vorbereitet?
Die Energieversorgung der Schweiz ist aktuell sichergestellt. Energie ist aber grundsätzlich ein knappes Gut. Ein haushälterischer Umgang ist generell sinnvoll. Zudem ist ein plötzlicher Stromausfall immer möglich.
Wie gut sind Sie auf einen Ernstfall vorbereitet? Unsere Merkblätter geben Ihnen Tipps, wie Sie sich als als Privatperson, als Unternehmen oder als Gemeinde auf eine Energiemangellage oder einen Stromausfall vorbereiten können.
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