Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung stellt sicher, dass die Bevölkerung in Notlagen Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen hat.

Rolle des Bundes

Der Bund stellt sicher, dass die Bevölkerung auch in ausserordentlichen Situationen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird. Als ausserordentlich gelten zum Beispiel machtpolitische oder kriegerische Bedrohungen sowie schwere Mangellagen.

Das Bereitstellen von Gütern und Dienstleistungen und die Verteilung von Waren sind auch in ausserordentlichen Lagen in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Die Rolle des Staates ist subsidiär: Nur wenn die Wirtschaft einer schweren Mangellage nicht mehr selber zu begegnen vermag, greift er gezielt ins Wirtschaftsgeschehen ein.

Relevante Bereiche

  • Energie
  • Industrie
  • Ernährung
  • Heilmittel
  • Logistik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
 

Rolle des Kantons

Der Kanton Zürich unterstützt den Bund in der Kommunikation, gibt ergänzende Informationen weiter und ist zuständig für die Krisenbewältigung im Rahmen kantonaler Aufgaben.

Petra Vogel, Stv. Leiterin Volkswirtschaft im Amt für Wirtschaft, stellt als Kantonale Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung die Zusammenarbeit mit der Kantonalen Führungsorganisation und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sicher.  

Petra Vogel

Kantonale Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung, Amt für Wirtschaft

petra.vogel@vd.zh.ch

Petra Vogel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Amtsleitung

Rolle der Gemeinden

Die Gemeinden sind verantwortlich für die Bewältigung einer Mangellage in ihrem Zuständigkeitsbereich und setzen die im Bedarfsfall von Kanton und Bund angeordneten Massnahmen um. Jede Gemeinde bezeichnet zudem eine für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständige Stelle (GWL). Diese dient dem Kanton als Ansprechperson.

Die «Weisung an die Gemeinden des Kantons Zürich betreffend wirtschaftliche Landesversorgung» sowie die Übersicht «Besondere Aufgaben der Gemeinden auf Basis der vom Bund konzipierten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung» benennen die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden innerhalb der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Energieversorgung

Aktuell ist die Energieversorgung der Schweiz sichergestellt. Es besteht weder in der Strom- noch in der Erdgasversorgung eine Mangellage.

Die Versorgungslage ist weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Der Bund analysiert die allgemeine Versorgungslage der Schweiz regelmässig. Ein haushälterischer Umgang mit Energie ist generell sinnvoll. Es wird deshalb empfohlen, die Sparanstrengungen weiterzuführen sowie die Notfallkonzepte für Vorsorgemassnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen. Unabhängig von einer Mangellage ist ein plötzlicher Stromausfall immer möglich. 

Zürcher Wirtschaftsmonitoring Juni 2019

Zürcher Wirtschaftsmonitoring Juni 2019
Zürcher Wirtschaftsmonitoring Juni 2019
Herausgeber/in
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Autor/in
Amt für Wirtschaft und Arbeit

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Amt für Wirtschaft - Wirtschaftliche Landesversorgung

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Walchestrasse 19
8090 Zürich
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