Bei Katastrophen, Notlagen oder einem bewaffneten Konflikt hat der Bevölkerungsschutz die Aufgabe, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen. Er sorgt gemeinsam mit anderen Stellen dafür, dass Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse gewährleistet sind.
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Aufgaben des Bevölkerungsschutzes
Das wichtigste Ziel des Bevölkerungsschutzes im Kanton Zürich ist es, die Bevölkerung in besonderen Notlagen zu unterstützen. Dabei geht es darum, die Grundversorgung sicherzustellen sowie Menschen und Tiere zu schützen, zu retten und zu betreuen.
Nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung müssen die natürlichen Lebensgrundlagen, wichtige Kulturgüter und Sachwerte geschützt werden. Auch die Arbeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltung muss weiterhin möglich sein.
Es ist wichtig, auf Katastrophen und Notfälle gut vorbereitet zu sein. Das betrifft den Kanton Zürich, seine Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen. Deshalb verfügt der Kanton über ein gut organisiertes Schutzsystem. In diesem System arbeiten viele verschiedene Organisationen zusammen. Die Führung stellt sicher, dass diese Organisationen gut koordiniert handeln.
Organisation aus mehreren Organisationen
Der Bevölkerungsschutz ist ein gemeinsames System aus mehreren Organisationen. Eine zentrale Führungsorganisation koordiniert die Zusammenarbeit dieser Partnerorganisationen.
Alle Partnerorganisationen sowie die Gemeinden und Kantone müssen sich in ausserordentlichen Lagen gegenseitig helfen. Sie stellen Material sowie Führungs- und Einsatzkräfte zur Verfügung. Jede Organisation ist selbst für ihren Aufgabenbereich verantwortlich.
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Die Kantonspolizei sorgt für Sicherheit und Ordnung und ist für die Verfolgung von Straftaten verantwortlich. Sie betreibt eine Einsatzzentrale und hält Einsatz- und Unterstützungskräfte bereit. Wenn sofortiger Schutz oder schnelle Rettung nötig ist, koordiniert und führt sie die eingesetzten Kräfte.
Bei Ereignissen ist die Polizei meist als Erste vor Ort und kann schnell reagieren.
Die Feuerwehr ist für die Rettung von Menschen und Tieren zuständig. Sie hilft bei verschiedenen Notfällen, zum Beispiel bei Bränden oder bei gefährlichen Ereignissen mit chemischen Stoffen.
Die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr ist der Einsatz bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen und Unfällen. Dabei schützt sie Menschen, Tiere, die Umwelt und Sachwerte.
Die Feuerwehr ist als Ersteinsatzmittel sehr schnell einsatzbereit und kann innerhalb weniger Minuten ausrücken.
Die Organisationen des Bevölkerungsschutzes im Gesundheitswesen, zum Beispiel Rettungsdienste und Spitäler, kümmern sich um die medizinische Versorgung. Sie unterstützen auch die betroffenen Personen sowie die Einsatzkräfte psychologisch.
Spitäler sorgen für die medizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten, sowohl auf den Notfallstationen als auch bei längeren Aufenthalten.
Sanitätsrettungsdienste leisten erste medizinische Hilfe und bringen verletzte oder kranke Personen ins Spital. Rettungsdienste sind bei Ereignissen schnell vor Ort und gehören zu den Ersteinsatzmitteln.
Die technischen Betriebe sorgen dafür, dass wichtige Infrastrukturen funktionieren. Dazu gehören zum Beispiel die Energieversorgung, Telekommunikation und Internet, die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, die Entsorgung sowie der Verkehr.
Der Zivilschutz hat mehrere wichtige Aufgaben.
- Er betreut Menschen, die Schutz brauchen oder kein Zuhause mehr haben.
- Er hilft bei Reparaturen und beim Wiederaufbau.
- Er leistet Einsätze für die Allgemeinheit.
- Er unterstützt die Führung und die Logistik.
- Er schützt wichtige Kulturgüter.
- Er stellt Infrastruktur und Mittel bereit, um die Bevölkerung zu alarmieren.
Der Zivilschutz kommt meistens nach den Ersteinsatzmitteln zum Einsatz.
Auch private Organisationen helfen bei besonderen Ereignissen mit. Sie arbeiten eng mit den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zusammen.
Wenn ein Ereignis die Bevölkerung oder ihre Lebensgrundlagen stark gefährdet, kann auch die Armee unterstützen. Sie wird jedoch nur eingesetzt, wenn zivile Mittel nicht mehr ausreichen.
Normale und ausserordentliche Lagen
Im Bevölkerungsschutz des Kantons Zürich werden die Begriffe normale Lage und ausserordentliche Lage verwendet. Mit diesen Begriffen wird festgelegt, welche Massnahmen zur Bewältigung eines Ereignisses nötig sind.
Normale Lage
Eine normale Lage liegt vor, wenn die üblichen Abläufe und vorhandenen Mittel ausreichen, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. In dieser Situation führt ein Einsatzleiter oder eine Einsatzleiterin einer Blaulichtorganisation den Einsatz.
Ein solches Ereignis ist zeitlich und räumlich begrenzt und gehört zum Aufgabenbereich einer einzelnen Blaulichtorganisation. Es betrifft nur wenige Personen.
Ausserordentliche Lage
Eine ausserordentliche Lage liegt vor, wenn es zu einer Notlage oder Katastrophe kommt und die üblichen Abläufe und Mittel einer betroffenen Gemeinde nicht mehr ausreichen, um die Situation zu bewältigen.
Ein solches Ereignis hat grosse Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn
- Menschen oder Tiere stark gefährdet sind,
- die Grundversorgung der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt ist oder
- natürliche Lebensgrundlagen, Kulturgüter oder wichtige Sachwerte stark gefährdet sind.
Der Regierungsrat entscheidet, wann eine ausserordentliche Lage beginnt und wann sie endet.
Bewältigung von ausserordentlichen Lagen
Die Bewältigung einer ausserordentlichen Lage kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. In solchen Situationen kann Hilfe aus anderen Regionen, aus dem ganzen Land oder auch aus dem Ausland notwendig werden.
Während dieser Zeit koordiniert die Kantonale Führungsorganisation (KFO) die Bewältigung des Ereignisses. Sie bereitet die Grundlagen für dringende Entscheidungen des Regierungsrats vor und ist für die Einsätze verantwortlich.
Die Kantonspolizei koordiniert und leitet den Einsatz der KFO. Sie informiert die zuständigen Stellen und kann bei Bedarf Fachpersonen beiziehen. Zudem kann sie die Führungsorgane von Gemeinden, Partnerorganisationen sowie die Führungsunterstützung des Zivilschutzes einbeziehen.
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich – Bevölkerungsschutzabteilung
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Kantonspolizei Zürich – Kommunikationsabteilung