Notfalltreffpunkte

Ein Stromausfall und kein Mobiltelefonempfang – und das für längere Zeit. Wenn normale Kommunikationsmittel und wichtige Versorgungen nicht mehr funktionieren, gibt es in den Gemeinden sogenannte Notfalltreffpunkte. Diese dienen als Anlaufstelle für die Bevölkerung.

Notfalltreffpunkte

Notfalltreffpunkte sind Orte, an die Menschen in einem betroffenen Gebiet gehen können. Dort erhalten sie Informationen. Wenn eine Evakuierung nötig ist, dienen diese Orte auch als Sammelstelle für Personen, die nicht selbst weggehen können. Die Gemeinden betreiben diese Notfalltreffpunkte.

Ein Notfalltreffpunkt hat folgende Aufgaben:

Vorteile:

  • Die Bevölkerung wird informiert und beruhigt.
  • Es gibt eine Kontaktstelle zu Behörden und Rettungsdiensten.
  • Erste Hilfe und Betreuung werden sichergestellt.
  • Menschen, die evakuiert werden müssen, werden für den Transport gesammelt.


Personen, die nicht selbst weggehen können, keine Mitfahrgelegenheit haben, keine Unterkunft finden oder Hilfe brauchen, gehen zum nächsten Notfalltreffpunkt. Von dort werden sie weiter in eine sichere Unterkunft gebracht.

Wer nicht selbst zu einem Notfalltreffpunkt gehen kann, meldet sich bei der Gemeinde.

Evakuationen im Ereignisfall

Evakuierungen sind sehr wichtige Massnahmen mit grossen Folgen. Sie dürfen nur von den zuständigen Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden angeordnet werden. In Notfällen können auch Einsatzkräfte eine Evakuierung anordnen.

Bei Evakuierungen gibt es oft Zeitdruck. Man muss auch darauf achten, wie sich Menschen in der Gruppe verhalten. Am Anfang sind Informationen und Anweisungen für die Bevölkerung nicht immer klar. Deshalb hat der Bevölkerungsschutz die Aufgabe, die Menschen vor, während und nach einem Ereignis zu informieren.

Arten von Evakuierungen

Eine Evakuierung bedeutet, dass Menschen nach einem Ereignis von einem betroffenen Gebiet in ein sicheres oder weniger betroffenes Gebiet gebracht werden. Meistens bleiben sie für längere Zeit an einem anderen Ort.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Eine vorsorgliche Evakuierung bedeutet, dass Menschen ein gefährliches Gebiet vorübergehend verlassen müssen, bevor ein potenziell schädigendes Ereignis eintritt. Meistens dauert dieser Ortswechsel nicht lange.

Eine Notevakuierung bedeutet, dass Menschen ein gefährliches Gebiet sofort verlassen müssen. Das ist nötig, wenn eine akute Gefahr besteht. Zum Beispiel kann dies bei einem Problem an einem Staudamm passieren. In so einem Fall wird die Bevölkerung mit dem Sirenensignal «Wasseralarm» gewarnt. In der Nähe eines Staudamms geht es dann vor allem darum, Leben zu retten.

Auch bei einer Notevakuierung ist eine Planung notwendig; diese schliesst jedoch normalerweise keine angemessene Ersatzunterkunft ein.

Kommunikation im Ereignisfall

Eine klare und rechtzeitige Kommunikation ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Evakuierung. Die betroffenen Menschen müssen wissen:

Vorteile:

  • warum, wann, wie und wohin sie evakuiert werden,
  • was sie mitnehmen sollen und was mit ihren Sachen passiert,
  • wie sie sich verhalten sollen und welche Möglichkeiten sie haben,
  • wo sie weitere Informationen bekommen, zum Beispiel über den Verbleib von Angehörigen.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich – Bevölkerungsschutzabteilung

Adresse

Güterstrasse 33
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Telefon

+41 58 648 31 32

E-Mail

info@kfo.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kantonspolizei Zürich – Kommunikationsabteilung

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8010 Zürich
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Telefon
+41 58 648 11 11
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