Um auf ausserordentliche Lagen vorbereitet zu sein, treffen Bund, Kantone und Gemeinden verschiedene Massnahmen. Sie schulen ihr Personal und setzen Führungsorgane ein. Auch Sie können selbst zur persönlichen Vorsorge beitragen.
Vorsorgeorganisation
Nach dem Bevölkerungsschutzgesetz sind die Partnerorganisationen, die Gemeinden und der Kanton verpflichtet, sich bei ausserordentlichen Lagen gegenseitig zu unterstützen. Sie helfen sich dabei mit Material sowie mit Führungs- und Einsatzkräften. Die Kantonale Führungsorganisation (KFO) unterstützt in diesen Situationen den Regierungsrat.
Die Partnerorganisationen, die Gemeinden und die kantonale Verwaltung müssen sich auf ausserordentliche Lagen vorbereiten. Dazu gehören die Ausbildung des Personals und der Einsatz von Führungsorganen.
Auch die Bevölkerung ist aufgefordert, einen Beitrag zur persönlichen Vorsorge zu leisten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Strategische Vorsorge
Die Gefährdungslage im Bereich Bevölkerungsschutz im Kanton Zürich verändert sich langsam und über einen längeren Zeitraum. Gefährdungen wie lange Hitzeperioden oder Trockenheit sollen deshalb genauer untersucht werden.
Vorgehen
Alle fünf Jahre werden die Gefährdungen und Risiken aus Sicht des Bevölkerungsschutzes überprüft und aktualisiert, also ob neue Gefährdungen wichtig werden könnten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn neue Betriebe mit erhöhtem Risiko oder neue wichtige Infrastrukturen im Kanton Zürich oder in der Nähe entstehen. Solche Anlagen können bei einem Schaden grosse Auswirkungen auf den Kanton haben.
Die strategische Vorsorge umfasst folgende Schritte:
- Neue Erkenntnisse sammeln. Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen und Einschätzungen von Gemeinden, Ämtern und Partnerorganisationen berücksichtigt.
- Die Gefährdungslage überprüfen oder anpassen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
- Einzelne Gefährdungen gemeinsam mit Fachpersonen genauer analysieren.
- Den Handlungsbedarf festlegen. Die erkannten Verbesserungen fliessen mit konkreten Aufträgen in die operative Vorsorge ein.
Gremium
Die Amtschefinnen und Amtschefs im Bereich Bevölkerungsschutz sind das wichtigste Gremium für die strategische Vorsorge. Auf der Grundlage geeigneter Informationen entscheiden sie, ob die Gefährdungsanalyse angepasst werden muss.
Die Abteilung Bevölkerungsschutz der Kantonspolizei stellt diese Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung. Sie erarbeitet die notwendigen Informationen selbst oder lässt sie von anderen Stellen erarbeiten.
Operative Vorsorge
Das wichtigste Ziel des integralen Risikomanagements ist es, Gefahren gezielt und verhältnismässig zu verringern. Dadurch soll sich die Gefährdungslage im Kanton Zürich langfristig verbessern. Dafür ist es wichtig, erkannte Verbesserungsmöglichkeiten in konkrete Massnahmen umzusetzen. Der Teilbereich «operative Vorsorge» beschäftigt sich mit diesen Massnahmen zur Verringerung von Gefahren.
Arbeitsgruppe
In regelmässigen Abständen überprüft eine Arbeitsgruppe mit dem Namen «Vorsorgeorganisation Bevölkerungsschutz Kanton Zürich», wie die geplanten Verbesserungsmassnahmen umgesetzt werden. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ämter des Bevölkerungsschutzes. Dazu gehören unter anderem die Kantonspolizei, die Gebäudeversicherung, die Feuerwehr, der Kantonsärztliche Dienst sowie das Amt für Militär und Zivilschutz und das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft.
Bei Bedarf werden zusätzlich Vertreterinnen und Vertreter weiterer Ämter, Einsatzorganisationen oder andere Fachpersonen beigezogen.
Schritte der operativen Vorsorge
Die operative Vorsorge umfasst folgende Schritte:
- Massnahmen festlegen
- Kosten und Nutzen prüfen
- Entscheidungen treffen und Umsetzung planen
- Massnahmen umsetzen
- Umsetzung kontrollieren
Persönliche Vorsorgemassnahmen
Neben den Vorsorgemassnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden ist auch die Bevölkerung aufgefordert, einen Beitrag zur persönlichen Vorsorge zu leisten. Dabei soll jede Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln. Katastrophen und Notlagen lassen sich meist nicht vorhersehen.
Schon wenige Minuten Vorbereitung können Leben retten und helfen, eine Notlage besser zu bewältigen. Deshalb ist es wichtig, einen persönlichen Notfallplan zu erstellen. Dieser hilft, in Notsituationen ruhig zu bleiben und richtig zu handeln.
Notvorrat
Der Slogan «Kluger Rat – Notvorrat» ist über 50 Jahre alt und gilt heute noch. Der Hintergrund hat sich jedoch verändert. Heute geht es nicht mehr darum, eine lange Krise zu überstehen, sondern einen kurzen Mangel an Versorgung zu überbrücken.
Wer einen Vorrat zu Hause hat, ist für verschiedene Situationen besser vorbereitet. Ein Notvorrat hilft, in einer schwierigen Lage ruhiger zu bleiben. Deshalb ist es für jede Person sinnvoll, sich auf eine kurze Notlage vorzubereiten und für einige Tage selbständig versorgt zu sein.
Informiert sein
Auf Alertswiss fliessen die relevanten Informationen bei Ereignissen in der Schweiz zusammen: eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann. Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen für unterschiedliche Gefahren wie beispielsweise Trinkwasserverunreinigung, Stromausfälle oder Waldbrandgefahr direkt auf Ihr Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Website publiziert.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Kantonspolizei Zürich – Bevölkerungsschutzabteilung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kantonspolizei Zürich – Kommunikationsabteilung