Schutz vor biologischen Gefahren

Biologische Sicherheit betrifft alle zu jeder Zeit. Daher kümmern wir uns rund um die Uhr um den Schutz vor biologischen Gefahren aus der Umwelt (B-Schutz).

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Es gibt Gefahren für die Natur, Menschen und Tiere wie Viren oder Seuchen. Das sind Krankheiten, die sich schnell ausbreiten und gefährlich für Lebewesen sind. Die Menschen des B-Schutzes helfen in solchen Situationen. Sie wissen viel über diese Krankheiten und über die Gefahren. Der B-Schutz ist ein Teil des Bevölkerungsschutzes.

Biologische Gefahr

Treten in der Umwelt Organismen wie Viren oder Bakterien auf, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt beeinträchtigen, so ordnen die Kantone die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens an.

Derartige Ereignisse, bei denen eine biologische Gefahr im Zentrum steht, werden B-Ereignisse genannt und stellen die öffentliche Gesundheit, die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei, Sanität) und Behörden vor besondere Herausforderungen. Mögliche B-Ereignisse sind z.B. Unfälle in Forschungslaboren, Transportunfälle auf Schiene oder Strasse, das Auffinden einer unbekannten Substanz mit möglichem biologischem Hintergrund oder Drohungen in Zusammenhang mit krankheitserregenden Organismen (B-Terror).

Mögliche Auslöser 

Mutwillige und vorsätzliche Freisetzung

  • Terroristen und Kriminelle verfassen Drohbriefe mit tatsächlicher oder vermeintlicher, also angedrohter Freisetzung von Mikroorganismen oder Toxinen (B-Terror).
  • Umweltaktivisten, Gentech-Gegner, Tierschützer zerstören Versuchsfelder oder befreien Versuchstiere, welche gentechnische Veränderungen in ihrem Erbgut tragen oder mit pathogenen Organismen infiziert sind.

Ungewollte und unbeabsichtigte Freisetzung

  • Fehlverhalten von Forschenden und Betreibern von stationären Anlagen (Forschungslaboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäuser, Tieranlagen)
  • Unfall bei Logistik- und Transportunternehmer, Handeltreibende, Detaillisten
  • Reisende stecken unter Umständen Drittpersonen an
  • Einbrecher in Labor (beispielsweise auf der Suche nach Drogen) setzt unbewusst Organismen frei
  • Brand- oder Wasserschaden im Labor

Vermeintliche Freisetzung

  • Verunsicherte Personen fühlen sich durch einen äusseren Anlass in ihrer physischen Integrität bedroht bzw. in ihrer Gesundheit gefährdet. Solche, initial verängstige Personen verbinden diese wahrscheinlich nicht reale Gefahr fälschlicherweise mit der Freisetzung eines krankheitserregenden Mikroorganismus, was zur Auslösung eines Alarms via 117 oder 118 führt (z. B. Pulverfund).

Massenhaftes Auftreten von Krankheitserregern

  • z.B. SARS, Ebola etc. : Kontaminierte Räume und Fahrzeuge
  • Tierseuchenfall: Ansteckungsgefahr durch Boden und Fahrzeuge.

B-Schutz im Kanton Zürich

Das Bevölkerungsschutzgesetz und die Verordnung über den ABC-Schutz regeln im Kanton Zürich die Aufgaben, die Pflichten und die Zusammenarbeit der Partner des Bevölkerungsschutzes in den Bereichen Vorsorge, Prävention und Ereignisbewältigung bei sogenannten ABC-Ereignissen (nuklear bzw. radiologisch, biologisch und chemisch). Zusammen mit Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen und weiteren kantonalen Fachstellen leistet das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hierbei einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit.

Zentrale Anlaufstelle AWEL

Das AWEL ist eine Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes und die bezeichnete kantonale Fachstelle für den B-Schutz. Das AWEL unterhält zu diesem Zweck einen Pikettdienst zur Unterstützung der Einsatzleiter der Ereignisdienste bei der Bewältigung von B-Ereignissen (B-Pikett) und sorgt für eine rasche Diagnostik gefährlicher Mikroorganismen (Regionallabor Ost).

Als kantonale Fachstelle ist das AWEL die zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe zu allen Fragen betreffend biologische Gefährdungen im Bereich B-Schutz und unterstützt andere kantonale Fachstellen nach Bedarf.

Es bestehen verschiedene kantonsinterne Gremien, die sich regelmässig treffen um ihre Aktivitäten im Bereich ABC-Schutz zu koordinieren.

B-Pikett

Die Ereignisse im Herbst 2001 rund um Anthrax sowie im Frühjahr 2003 rund um das Thema SARS haben gezeigt, dass jederzeit mit verschiedenen Formen von biologischen Ereignissen zu rechnen ist. Die Ereignisse rund um die Vogelgrippe 2005 (H5N1), die Schweinegrippe 2009 (H1N1) und den Ebola-Ausbruch 2014 haben dies bestätigt.

Einsatzerprobte Biologen für den Ernstfall

Diesen Entwicklungen Rechnung tragend, hat das AWEL als Fachberaterorganisation ein sogenanntes «B-Pikett» eingesetzt. Das von der Sektion Biosicherheit (SBS) koordinierte Team besteht aus speziell geschulten und einsatzerprobten Biologen, welche im Fall eines B- Ereignisses jederzeit aufgeboten werden können.

Aufgabe des B-Piketts ist die Unterstützung der Einsatzleitung von Polizei und Feuerwehr bei B-Ereignissen im Rahmen der Fachberatung. Diese Unterstützung umfasst Dienstleistungen im Bereich Lagebeurteilung, Zonenbildung, Schutzmassnahmen, Probenahme und -transport, Interpretation von Messresultaten, Desinfektion, Umgang mit kontaminierten Abfällen etc.

Das B-Pikett ist seit 2002 bei der Bewältigung von über 300 B-Ereignissen beteiligt gewesen. Ähnliche Fachberaterorganisationen bestehen auch in anderen Regionen bzw. Kantonen der Schweiz.

Regionallabor Ostschweiz

Muss bei einem B-Ereignis eine möglicherweise gefährliche Umweltprobe untersucht werden, wird diese im Kanton Zürich im sogenannten Regionallabor Ost untersucht. Das Regionallabor Ost ist ein speziell ausgerüstetes Sicherheitslabor, welches vom AWEL und der Universität Zürich gemeinsam getragen wird.

Diese Dienstleistungen stehen auch den Kantonen der Ostschweiz zur Verfügung (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zug sowie das Fürstentum Liechtenstein).

Das Regionallabor Ost ist eines von schweizweit sechs Regionallaboratorien, welche in Form eines Netzwerks den Schweizer Bedarf an Umweltanalytik im Falle B-Ereignisse mit hochansteckenden Erregern abdecken sollen. Zusätzlich bestehen mehrere Referenzlaboratorien, mit denen die Regionallaboratorien zusammenarbeiten.

Weiterführende Informationen

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Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Biosicherheit

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8090 Zürich
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Kontaktperson Markus Obrist

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