Persönliche Ausrüstung

Jeder und jede Armeeangehörige erhält eine persönliche Ausrüstung. Diese wird in der Regel am Wohnort sicher aufbewahrt. Für Reparaturen und Ersatz ist das Zeughaus zuständig.

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Ausrüstung

Die Ausrüstung wird erstmals in der Rekrutenschule (RS) abgegeben und nach dem Dienst nach Hause genommen. Die Verantwortung für eine sorgfältige Aufbewahrung liegt bei den Armeeangehörigen (AdA). Die persönliche Ausrüstung (PA) ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden. Bei Auslandurlaub ist die Ausrüstung im Zeughaus abzugeben. Für Reparaturen und Ersatz sind wir, das Zeughaus, Ihr Ansprechpartner.

Liste der Ausrüstung

 
  • Kampfanzug (inklusive Kälteschutzjacke)
  • Kampfrucksack
  • Helm
  • Kampfstiefel
  • T-Shirts, Funktionswäsche, Arbeitshandschuhe
  • Ausgangsanzug (Veston/Blazer, Hose/Jupe, Hosengurt, Hemden/Blusen, Krawatte, Béret)
  • Grundtrageinheit (komplett)
  • Winterausrüstung (Fleecejacke)
  • Schutzmaske
  • Grad- und Funktionsabzeichen
  • Persönliche Waffe (Sturmgewehr 90 oder Pistole 75) und Bajonett
  • Feldflasche, Kochgeschirr (dreiteilig mit Essbesteck, Soldatenmesser mit Etui)
  • weitere funktionsbezogene Ausrüstungsgegenstände (z.B. Kompass, Feldstecher, Gebirgsschuhe)
  • Gepäcksack 04 (Transporttasche, Transportwagen, Kleidertasche, Tagesrucksack, Effektentasche)
  • Schutzbrille (als Brillenträger erhalten Sie mit einem Brillenrezept - nicht älter als 6 Monate - eine Kampfbrille sowie entsprechende Gläser für die Schutzmaske. Die Anpassung der Brille erfolgt im Zeughaus. Bei Stellungspflichtigen erfolgt die Anpassung bei der Rekrutierung)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für Reparaturen und Ersatz ist das Zeughaus in Ihrer Nähe Ihr Ansprechpartner.

Materialverlust

Verlorenes Material kann jederzeit im Zeughaus ersetzt werden. Die Kosten müssen Sie grundsätzlich selber tragen. Der Preis bestimmt sich nach Anzahl der geleisteten Diensttage. Nehmen Sie deshalb unbedingt Ihr Dienstbüchlein mit.

Die persönliche Ausrüstung ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden.

Dienstwaffe

Die Angehörigen der Armee sind mit dem Sturmgewehr 90 (Stgw 90) oder der Pistole 75 (Pist 75) ausgerüstet. Die Dienstwaffe wird zuhause aufbewahrt. Die Armeeangehörigen sind für die sichere Aufbewahrung (Trennung von Munition, Verschluss und Waffe) verantwortlich.
Der Verlust der Waffe ist unverzüglich der Polizei zu melden. Aufgrund des entsprechenden Polizeirapports erhalten Sie bei uns eine Ersatzwaffe (DB zwingend mitnehmen).

Verlust der Waffe

  1. Anzeige bei der Polizei
  2. Ersatz der Waffe erhalten Sie bei uns (DB und Polizeirapport zwingend mitnehmen)

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Angehörige der Armee können ihre persönliche Ordonnanzwaffe (Stgw oder Pistole) im kantonalen Zeughaus Zürich, Uetlibergstrasse 113, oder in einer anderen Retablierungsstelle LBA/Logistik-Center der Armee ohne Angabe von Gründen und kostenlos hinterlegen. Leihwaffen dürfen bei gleichzeitiger Hinterlegung der persönlichen Waffe hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist kostenlos.

Der Angehörige der Armee ist selber verantwortlich, die hinterlegte Waffe rechtzeitig:

  • für die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht (Obligatorisches Programm) mit der persönlichen Waffe
  • vor dem Einrücken zu einer Militärdienstleistung im Zeughaus wieder abzuholen - es ist ein Ausweis mitzunehmen (Ausweispflicht).

Die Waffe ist in gereinigtem Zustand mit Verschluss und Magazin zu hinterlegen. Das DB ist zwingend mitzubringen. Für Ausleihe und Hinterlegung von Dienst- und Leihwaffen, sind wir, das Zeughaus, Ihr Ansprechpartner.

Bestehen Anzeichen oder Hinweise, dass ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, oder bestehen andere Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persönlichen Waffe, so wird die vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe angeordnet.

Das Zeughaus Zürich (Retablierungsstelle LBA) an der Uetlibergstrasse 113 in Zürich nimmt nicht mehr gebrauchte Waffen aller Art, Waffenbestandteile und Munition während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, entgegen. Solche Waffen und Munition können aber auch jederzeit bei den Polizeiposten im Kanton Zürich abgegeben werden.

Angehörige der Armee können unter folgenden Bedingungen einen Eigentumsanspruch geltend machen:

  • ordentliche Entlassung 
  • Waffenerwerbsschein (durch den AdA bei der zuständigen Behörde zu erwerben)
  • Schiessnachweise für Stgw 90 (in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen, zum Beispiel drei Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen absolviert)

Für die ausserdienstliche Schiesstätigkeit können Leihwaffen an Personen abgegeben werden, welche den Schiessnachweis erbringen und am Stgw 90 ausgebildet sind.

Personen, welche nicht Angehörige der Armee sind, benötigen einen Waffenerwerbsschein.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Militär und Zivilschutz - Zeughaus, Retablierungsstelle LBA

Adresse

Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 71 30


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07:30 bis 16:30 Uhr

E-Mail

zgh@amz.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: