Tipps für internationale Fach- und Führungskräfte

Diese Seite ist verfügbar in:

Wir unterstützen internationale Fach- und Führungskräfte und ihre Familien mit Informationen rund um die Themen Einreise und Aufenthalt, Wohnen, Schulen und Bildung sowie Steuern und Versicherungen.

Einreise und Aufenthalt

Einreise und Visa

Angehörige von EU/EFTA-Staaten benötigen zur Einreise eine gültige Identitätskarte. Für Drittstaatsangehörige (Bürgerinnen und Bürger von ausserhalb der EU/EFTA) ist ein gültiger Reisepass nötig. Sämtliche Informationen, auch über eine allfällige Visumspflicht, finden Sie beim Thema Migration.

Umzug in die Schweiz

Um den Umzug zu erleichtern, stehen zahlreiche professionelle Relocation-Firmen zur Verfügung, die von der Wohnungssuche bis zur Einschulung der Kinder behilflich sind.

Anmeldung

Nach dem Umzug in den Kanton Zürich sowie bei jedem Wohnortswechsel muss man sich innert acht Tagen beim Personenmeldeamt der Stadt Zürich oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde anmelden.

Aufenthalt und Niederlassung

Bezüglich der Aufenthaltsbewilligung gibt es Unterschiede zwischen Angehörigen der EU/EFTA-Mitgliedstaaten und der übrigen Länder. Spezielle Bedingungen gelten für kroatische Staatsangehörige. Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden vom Kantonalen Migrationsamt ausgestellt. Aufenthalte bis drei Monate sind nicht bewilligungspflichtig. Je nach Art der Bewilligung kann eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden. Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, erhalten einen Ausländerausweis, der die Art der erteilten Bewilligung festhält.

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind auch für Nichterwerbstätige (Rentner und Rentnerinnen, Studierende, Stellensuchende und andere) bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird vom Kantonalen Migrationsamt erteilt.

Integration

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sollen sich in der Schweiz integrieren. Das bedeutet, dass sie sich aktiv mit den Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen.

Arbeiten

Dank der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU können sich EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger heute unkompliziert in der Schweiz aufhalten. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie den einheimischen Arbeitskräften gleichgestellt. Für Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten, gelten bestimmte Voraussetzungen.

Wohnen

Die Nachfrage nach Wohnraum im Kanton Zürich ist sehr gross. Entsprechend ist die Suche nach Immobilien nicht ganz einfach. Nützliche Links rund um das Thema (Internet-Portale, aktuelle Immobilienprojekte, Immobilienmakler, übergangsweises Wohnen, usw.) gibt es auf der folgenden Liste:

Schule und Bildung

Zürich ist ein erstklassiger Wissensstandort und bietet eine breit gefächerte Bildungslandschaft: öffentliche Schulen von hoher Qualität, zahlreiche Fachhochschulen und Hochschulen von Weltruf, eine grosse Auswahl an internationalen und zweisprachigen Schulen sowie Berufsbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten. Eine Auswahl von interessanten Kennzahlen zur Bildung im Kanton Zürich finden Sie hier:

Ziehen Sie um in den Kanton Zürich und sind darum auf der Suche nach der richtigen Schule für Ihr Kind? Die Publikation Bildungssystem bietet einen kompakten Überblick für Neuzuziehende in den Kanton Zürich.

Bildungssystem im Überblick

Bildungssystem im Überblick
Bildungssystem im Überblick
Herausgeber/in
AWA - Standortförderung
Publikationsdatum
Dezember 2017

Bestellung der Print-Version

Amt für Wirtschaft - Standortförderung

standort@vd.zh.ch

Internationale und zweisprachige Schulen

Drei englischsprachige internationale Schulen und ein Kindergarten, eine französisch- und eine japanischsprachige Schule gewährleisten den Kindern von international mobilen Familien eine hervorragende Ausbildung und sichern einen problemlosen Wechsel in andere internationale Schulen und Universitäten weltweit.

Das Angebot für zweisprachige Schulen ist vielfältig, einerseits im
Frühbereich, aber auch als vollständiger bilingualer Bildungsweg von der
Vorschule bis zum Eintritt in die Universität.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kinderbetreuung

Die Gemeinden im Kanton Zürich sind verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung anzubieten. Das Angebot ist je nach Region und Gemeinde unterschiedlich. Es ist jedoch ein stetiges Wachstum an Betreuungsplätzen zu verzeichnen.

Steuern

Die Steuern werden in der Schweiz auf drei Ebenen erhoben. Der Bund erhebt Steuern auf das Einkommen, Kantone und Gemeinden ebenfalls auf das Einkommen und zusätzlich auf das Vermögen. Privatpersonen reichen nur eine Steuererklärung ein. Sie erhalten jedoch zwei Steuerrechnungen: eine für die Bundes- und eine für die Staats- und Gemeindesteuern.

Die Steuerbelastung im Kanton Zürich ist im internationalen Vergleich relativ moderat. Typisch für die föderalistische Struktur der Schweiz ist, dass jede Gemeinde und jeder Kanton den Gemeinde- und Staatssteuersatz selbst bestimmen kann. Einzig die Bundessteuer ist schweizweit gleich.

Das kantonale Steueramt bietet umfangreiche Informationen zum kantonalen Steuersystem und die Web-Applikation «Steuerberechnung» ermöglicht eine provisorische Steuerberechnung.

Selbstständig Erwerbende

Selbstständig Erwerbende deklarieren ihre Einkünfte mittels ihrer privaten Steuererklärung.

Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C unterliegen der Quellensteuer. Das heisst: Der Arbeitgeber zieht die Gemeinde-, Staats- und Bundessteuern direkt vom Lohn ab. Bei einem Bruttoeinkommen von mehr als CHF 120'000 pro Jahr wird nachträglich eine Steuerveranlagung durchgeführt.

Expatriates

Expatriates haben die Möglichkeit, besondere Berufskosten abzuziehen, gemäss spezieller Richtlinien.  

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz hat mit über 100 Staaten – darunter alle EU- und EFTA-Länder – Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine zweifache Besteuerung von Einkommen, Vermögen oder Erbschaften. Teilweise sehen sie auch eine Reduktion der Verrechnungssteuer vor.

Verrechnungssteuer

Auf allen Zinsen aus Guthaben auf Schweizer Banken sowie auf allen Erträgen aus schweizerischen Wertpapieren wird eine 35-prozentige Verrechnungssteuer erhoben und von der Bank direkt vom Zinsguthaben abgezogen. Die Verrechnungssteuer wird auf Antrag zurückerstattet, nachdem die belasteten Wertschriftenerträge in der Steuererklärung deklariert wurden.

Versicherungen

Sozialversicherungen

Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem kombiniert die staatliche, die betriebliche und die individuelle Vorsorge und stimmt sie aufeinander ab. Dazu gehören:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung und Krankentaggeld
  • Erwerbsersatz und Mutterschaftsentschädigung
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen
  • Berufliche Vorsorge

Freiwillige Versicherungen

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz geben weltweit am meisten für Versicherungen aus. Zu den freiwilligen Versicherungen gehören zum Beispiel die Privat-Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung.

Ansprechpartnerin

Anne Schmidt

Projektleiterin Internationale Schulen & Relocation

anne.schmidt@vd.zh.ch
+41 43 259 26 19

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Standortförderung

Adresse

Walchestrasse 19
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 49 92


Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

standort@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: