Familienergänzende Betreuung

Im Kanton Zürich können sich Eltern für Betreuungsangebote ausserhalb der Familie direkt an ihre Wohngemeinde wenden. Dort erhalten sie bei Bedarf finanzielle Unterstützung.

Inhaltsverzeichnis

FEB kurz erklärt

Familienergänzende Betreuung (FEB) meint die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 12 Jahren ausserhalb der Familie, beispielsweise in einer Kindertagesstätte, einem Hort oder einer Tagesfamilie. Für das Schulalter wird auch der Begriff schul- oder unterrichtsergänzende Tagesstruktur verwendet.

Die familienergänzende Betreuung wird von Eltern aus ganz verschiedenen Gründen in Anspruch genommen: zum Beispiel, weil sie berufstätig sind oder ihrem Nachwuchs die Chance geben möchten, mit anderen Kindern in Kontakt zu kommen und ihm eine förderliche Lernumgebung bieten. Was für die Eltern und ihre Kinder am passendsten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Passende Angebote finden

Sind Sie unsicher, welches Angebot das passendste für Ihre Familie ist? Die Beraterinnen und Berater in den kjz (Kinder- und Jugendhilfezentren) unterstützen Sie gerne.

Bei Fragen oder für eine Beratung, wenden Sie sich an das kjz in Ihrer Region.

FEB für Eltern

Betreuungsangebote in Ihrer Nähe

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung zuständig. Je nach Gemeinde ist das Angebot unterschiedlich ausgebaut.

Bei Fragen zu den Angeboten in Ihrer Nähe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Finanzielle Unterstützung

Auch Eltern mit geringerem Einkommen sollen sich eine professionelle und qualitativ gute Kinderbetreuung leisten können. Viele Gemeinden bieten deshalb finanzielle Unterstützung. Diese ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

Für weitere Auskünfte bezüglich Kosten und finanzieller Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wohngemeinde.

FEB für Anbietende

Beratung 

Die Gemeinwesenarbeit (GWA) des AJB begleitet und berät Behörden, Interessengruppen, Vereine, Institutionen und Privatpersonen bei der Gestaltung eines kinder-, jugend- und familienfreundlichen Lebensraums und einer integrierten Bildungslandschaft.

Unterstützung & Beratungsangebot

Die GWA hilft Ihnen, Projekte zu verwirklichen, um die Lebensqualität von Familien und der ganzen Gemeinschaft zu steigern.

Auch die folgenden Berufsverbände und Dachorganisationen bieten Hilfsmittel und Beratung:

Bewilligungen, Aufsicht, Meldeverfahren

Für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten (Kitas) und Kinderhorten sowie für die Meldung und Aufsicht von Tagesfamilien sind die Standort- resp. Wohngemeinden zuständig.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 00

Telefon

E-Mail

ajb@ajb.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: