Tagesstrukturen

Um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu vereinfachen, müssen die Gemeinden unterrichtsergänzende Tagesstrukturen bereitstellen. Alternativ können auch Tagesschulen eingerichtet werden.

Inhaltsverzeichnis

Basisinformationen Tagesstrukturen

Die Volksschulverordnung verpflichtet die Gemeinden an Schultagen von 7.30 bis 18 Uhr bedarfsgerechte, unterrichtsergänzende Tagesstrukturen anzubieten. Das Angebot der Tagesstrukturen ist kommunal geregelt.

In der Regel können die Eltern aus einem modulartig zusammengestellten Angebot die gewünschte Tagesstruktur für ihr Kind auswählen. Die Kosten dafür werden von den Eltern bezahlt. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen abhängig.  

Rahmenbedingungen für Tagesstrukturen und Tagesschulen

Die Rahmenbedingungen für Tagestrukturen und Tagesschulen sind im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung aufgeführt. Die Gemeinden im Kanton Zürich setzen diese Vorgaben um.

Für private bewilligungspflichtige Kinderhorten gelten die Übergangsbestimmungen gemäss Volksschulgesetz (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. November 2017):

§1 Abs. 1: Befristete Bewilligungen für Kinderhorte, die gestützt auf bisheriges Recht erteilt wurden, bleiben gültig. Unbefristete Bewilligungen bleiben während vier Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts gültig.
§1 Abs. 2: Bewilligungsanpassungen richten sich nach neuem Recht.

Umfang des Angebots

In welcher Form und in welchem Umfang eine Gemeinde Tagesstrukturen bereitstellen muss, hängt vom Bedarf vor Ort ab. Im einfachsten Fall genügt ein Mittagstisch, in anderen Fällen braucht es Betreuungsangebote, die bereits um 7.30 Uhr vor Schulbeginn starten und bis 18 Uhr offen sind.

Grundsätzlich müssen so viele Betreuungsplätze bereitstehen, wie von den Eltern nachgefragt werden. Deshalb lohnt es sich regelmässig und rechtzeitig vor Beginn eines Schuljahres den Bedarf zu ermitteln. Wartelisten dürfen nur ausnahmsweise und nur für kurze Zeit geführt werden.

Standorte der Betreuung

Idealerweise sollten sich die Räume für die Betreuung auf dem Schulareal oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten befinden. Ziel ist es, dass die Kinder den Weg dorthin selber zurücklegen können. Wo dies nicht möglich ist, muss die Gemeinde eine Begleitung oder einen Transportdienst organisieren.

Aufbau, Ausbau und Betrieb 

Das Volksschulamt stellt für den Aufbau, den Ausbau und den Betrieb von Tagesstrukturen eine Vielzahl von Dokumenten und Links bereit. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vor der Einrichtung einer neuen Tagesstruktur oder dem Ausbau des bestehenden Angebots stehen oft viele Fragen im Raum. Etwa zur Betreuungsform oder zu den kantonalen Vorgaben. 

Im Informationsdokument zu Tagesstrukturen sowie in den (zwei) Merkblättern zum Betreuungsschlüssel bzw. für bewilligungspflichtige Kinderhorte finden Sie weiterführende Informationen und Empfehlungen zum Tagesstrukturangebot. 

Familienergänzende Betreuung

Für die Betreuung im Vorschulalter – beispielsweise in Form von Kinderkrippen oder Kindertagesstätten – ist das Amt für Jugend und Berufsberatung zuständig.

Tagesschulen

Als Alternative zu Tagesstrukturen können Gemeinden Unterricht und Betreuung kombiniert in Tagesschulen anbieten. Unterricht und Betreuung sind sowohl pädagogisch als auch organisatorisch, personell und räumlich eng miteinander verbunden. Im Gegensatz zum freiwilligen Besuch der Tagesstruktur kann in der Tagesschule der Besuch eines Teils der Angebote ausserhalb des Unterrichts für obligatorisch erklärt werden.

Da die Nutzung von Tagesstrukturen grundsätzlich freiwillig ist, darf eine Tagesschule nicht das alleinige Angebot darstellen. Parallel dazu muss immer die Möglichkeit bestehen, Unterricht mit frei wählbarer Betreuung besuchen zu können.

Analog zu den klassischen Tagesstrukturen bezahlen die Eltern auch bei einer Tagesschule die Kosten für die Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten. Die Tarife dafür werden von den Gemeinden festgelegt.

Aufbau einer Tagesschule

Das Volksschulamt stellt für den Aufbau von Tagesschulen diverse Informationen und Arbeitsmaterialien sowie Links zu Beratungsangeboten bereit. Dies ermöglicht eine sorgfältige Planung und Umsetzung der einzelnen Schritte.  

Die Tagesschule, von der Idee bis zur Einführung

Die Tagesschule, von der Idee bis zur Einführung
Die Tagesschule, von der Idee bis zur Einführung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verschiedene Checklisten und ein Kostenberechnungstool ergänzen die Broschüre «Tagesschule – von der Idee bis zur Einführung» (siehe oben).

In der Broschüre «Tagesstrukturen - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben» finden Sie auf Seite 12 und 13 weitere Informationen zur den Rahmenbedingungen für Tagesschulen. Das Dokument ist unterhalb des Abschnittes «Rahmenbedingungen für Tagesstrukturen und Tagesschulen» aufgeschaltet.

Diverse Verbände und Organisationen halten weitere Informationen bereit, die beim Aufbau oder Betrieb einer Tagesschule wertvolle Inputs liefern können.

Beratung durch andere kantonale Tagesschulen

An verschiedenen Orten im Kanton Zürich – sowohl in Städten als auch im ländlichen Umfeld – wurden bereits Tagesschulen aufgebaut. Die dortigen Verantwortlichen stellen ihr Angebot gerne anderen interessierten Schulen vor oder beraten diese bei der Umsetzung des eigenen Tagesschulkonzepts.  

Qualität in Tagesstrukturen und Tagesschulen

Wie im Unterricht, ist auch bei Tagesstrukturen oder Tagesschulen die Qualitätssicherung ein wichtiges Thema. Zu diesem Zweck hat die Pädagogische Hochschule Zürich in enger Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Anspruchsgruppen das Arbeitsbuch «QuinTaS - Qualität in Tagesschulen/Tagesstrukturen» erarbeitet.

Das Volksschulamt ermöglicht den Zürcher Schulgemeinden und Schulkreisen, je ein Exemplar von QuinTaS kostenlos zu beziehen. Die Bestellung erfolgt über die Website des Verlags (siehe Link). Im Bestellformular muss die Gemeinde-Nummer angegeben werden (Bestellübersicht, Feld «Bestellkommentar»).

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches

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Walchestrasse 21
8090 Zürich
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+41 43 259 22 62

Sekretariat

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13.30 bis 17.00 Uhr

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