Neuerungen bei Baubewilligungen im betrieblichen Umweltschutz
Die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Kanton im Hinblick auf den betrieblichen Umweltschutz sind bei Bauverfahren ab dem 1. April 2026 klarer geregelt. Daneben entfällt das System der Privaten Kontrolle, was das Verfahren vereinfacht.
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Baudirektion – Koordinationsstelle für Umweltschutz
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