Neue Grundlage im Wasserrecht
Die bisherige Wassergesetzgebung des Kantons Zürich beruhte auf zum Teil jahrzehntealten Erlassen und war in Teilen nicht mehr zeitgemäss. Das neue Wasserrecht berücksichtigt die technischen und rechtlichen Entwicklungen. Es ist per 1. Juni 2026 in Kraft getreten.
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Baudirektion – Koordinationsstelle für Umweltschutz
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