Ausscheidung des Gewässerraums im Kanton Zürich: Unsere Gewässer brauchen mehr Raum
Eine gute Wasserqualität allein genügt nicht, damit sich im und am Wasser artenreiche Lebensgemeinschaften einstellen können. Die Gewässer brauchen auch wieder genügend Raum, in dem sie sich frei entfalten dürfen, um ihre natürliche Lebensraumfunktion wahrnehmen zu können. Aus diesem Grund verlangt das Gewässerschutzgesetz neu von den Kantonen, für die oberirdischen Gewässer einen sogenannten Gewässerraum festzulegen, welcher die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherstellen soll.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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