Naturschutzgebiete

Magere Wiese im Vordergrund mit verschiedenen Blumen. Im Hintergrund der Katzensee mit Schilfgürtel

Naturschutzgebiete sind wichtige Lebensräume für bedrohte Pflanzen und Tiere. Um diese wertvollen Landschaften und ihre Artenvielfalt zu bewahren, schützen der Kanton Zürich und die Gemeinden solche Gebiete mit Schutzverordnungen.

Besondere Landschaft

Der Kanton Zürich verfügt über einen Schatz an besonders schönen und wertvollen Landschaften: das Neeracherried, der Pfäffikersee, die Katzenseen oder die Thurauen. Sie haben als Lebensräume für Pflanzen und Tiere, aber auch als Erholungsraum für den Menschen eine grosse Bedeutung. Sie wurden deshalb mit  Verordnungen unter Schutz gestellt und sind Naturschutzgebiete.

Was ist Landschaft?

Naturschutzgebiete sind Teile der Landschaft im Kanton Zürich. «Landschaft» ist ein Überbegriff und ist überall anzutreffen – am Greifensee, am Pfannenstil, in der Agglomeration oder sogar mitten in der Stadt. Alle Landschaften im Kanton Zürich haben ihre geomorphologischen und biologischen Eigenheiten und wurden durch die menschliche Nutzung geprägt – sie sind Ergebnisse einer langen gemeinsamen Entwicklungsperiode von Mensch und Natur. Viele von ihnen wurden durch Siedlungsbau, Strassen und andere Nutzungseingriffe verbaut oder stark beansprucht.

Flyer

Für grössere Naturschutzgebiete gibt es handliche Flyer. Übersichtspläne und kompakte Informationen helfen Ihnen, sich im Gebiet zurechtzufinden und interessante Entdeckungen zu machen.
 

Gebietsbetreuung 

Die Mitarbeitenden der Fachstelle Naturschutz betreuen die überkommunalen Naturschutzgebiete. Zu ihrer Unterstützung sind externe Naturschutzbeauftragte im Einsatz.

Das wichtigste Ziel der Gebietsbetreuung ist es, die biologische und landschaftliche Qualität der Naturschutzgebiete im Kanton Zürich zu erhalten und zu fördern.

  • Wir sorgen für eine differenzierte Pflege, die in Pflegeplänen festgelegt ist.
  • Wir entschädigen die Bewirtschafter mit Naturschutzbeiträgen.
  • Wir sorgen für den nötigen Unterhalt.
  • Wir realisieren Aufwertungsmassnahmen.

Dies erreichen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd, Gewässerbau und -unterhalt, Strassen- und Grünflächenunterhalt, Gemeindeverwaltungen und Schutzorganisationen.

Ranger

In einigen grösseren Naturschutzgebieten sind Rangerinnen und Ranger unterwegs. Sie geben Besuchenden Auskunft und sorgen dafür, dass die Regeln im Schutzgebiet eingehalten werden. In den drei Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler Bedeutung, Neeracherried, Greifensee und Pfäffikersee sind die Ranger im Auftrag der Fischerei- und Jagdverwaltung und der Fachstelle Naturschutz, in den übrigen Gebieten nur im Auftrag der Fachstelle Naturschutz unterwegs. Sie sind in folgenden Gebieten im Einsatz:

Naturzentren

Die Naturzentren im Kanton Zürich leisten wichtige Arbeit. Hier können Sie Naturschutz hautnah erleben und Interessantes über die Pflanzen und Tiere in den Naturschutzgebieten erfahren.  

Schutzverordnungen (SVO) 

Mit Schutzverordnungen stellt der Kanton Gebiete eigentümerverbindlich unter Schutz.

Grundlage für die neueren Naturschutzverordnungen nach Planungs- und Baugesetz (PBG) bildet das Inventar der Natur- und Landschaftsschutzgebiete von überkommunaler Bedeutung (Inventar 80) inklusive Nachträge. Hier finden sie alle Schutzverordnungen von A bis Z.

Im Kanton Zürich existiert eine Reihe altrechtlicher Schutzverordnungen, die zwischen 1946 und 1970 erlassen wurden. Einige dieser älteren Erlasse wurden inzwischen durch neuere abgelöst, andere sind unverändert in Kraft.

Im GIS-Browser können Sie die kartografischen Abgrenzungen aller Schutzverordnungen mit den entsprechenden Zonengrenzen einsehen.

Tipp:

Mit der Tastenkombination «Ctrl» und «F» können Sie die Liste nach einer bestimmten Gemeinde durchsuchen. Die Liste ist vorgängig zu öffnen. Manche Schutzverordnungen betreffen mehrere Gemeinden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kommunal bedeutende Objekte werden durch die Gemeinden in einem kommunalen Inventar (nach Planungs- und Baugesetz PBG) erfasst bzw. mit kommunalen Schutzanordnungen eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt.

Ob eine Gemeinde ein Inventar oder/und eine Schutzanordnung hat, erfahren Sie in der Karte «Naturschutzdokumentation (NDOK)» auf dem GIS-Browser, indem Sie die Information einer Gemeinde abfragen. Ebenfalls finden Sie da die Kontaktangaben von der zuständigen Stelle bei der Gemeinde (falls uns dies bekannt ist).

Publikationen

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ansprechpersonen

Martin Graf

Stv. Leiter Fachstelle Naturschutz

martin.graf@bd.zh.ch
+41 43 259 43 63

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch

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Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)
E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: