Schutzverordnung Albiskette

Landschaft und Natur der Albiskette sind einzigartig und besonders wertvoll. Um sie zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten, wird zurzeit eine Schutzverordnung erarbeitet.

Die Bedeutung der Albiskette

Die Albiskette ist ein markanter, weitgehend bewaldeter Bergrücken, der von Sihlbrugg bis nach Urdorf / Schlieren parallel zur Sihl und dem Zürichsee verläuft. Sie wird seitlich von zwei Tälern begleitet, dem Sihltal im Osten und dem Reppischtal im Westen. Die Ostflanke des Albis ist steil, von Kreten, tiefen Gräben und zahlreichen Bächen gekennzeichnet. Sie ist geomorphologisch äusserst aktiv, kaum besiedelt und weitgehend vom Sihlwald bedeckt. Die Westseite ist weniger steil ausgebildet und weist in Steilhanglagen eine für das Mittelland aussergewöhnlich starke Verzahnung von Wald und Grünland auf. Hier hat die Wechselwirkung zwischen standörtlichen Voraussetzungen und menschlicher Nutzung zu vielfältigen, teils seltenen Lebensräumen geführt.

Der Albis zeichnet sich durch herausragende Natur- und Landschaftswerte aus.

Eine breite Palette von Waldgesellschaften widerspiegelt die vielfältige Topografie des Hügelzugs. Die ausgedehnten Waldgebiete am Albis gehören zu den grössten naturnahen Laubmischwäldern im Schweizer Mittelland.

Die ausserordentliche geologische, biologische, kulturhistorische und landschaftliche Bedeutung wird im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) dokumentiert. 

Die Lage in der äusserst dicht besiedelten Region und insbesondere die Nähe zur Stadt Zürich machen die Albiskette zudem zu einem der bedeutendsten Erholungsgebiete des Kantons Zürich.

Aussicht Albis-Hochwacht Richtung Süden
Aussicht vom Aussichtsturm Albis-Hochwacht Richtung Albishorn

Ziel der Schutzverordnung

Der vom Kantonsrat festgesetzte kantonale Richtplan bezeichnet bei der Albiskette ein Landschaftsschutzgebiet: «Uetliberg-Albis» (im Richtplan Nr. 2). Durch diesen Richtplaneintrag sind die kantonalen Behörden verpflichtet, für das betroffene Gebiete eine sogenannte Natur- und Landschaftsschutzverordnung auszuarbeiten. 

Mit der Schutzverordnung werden die einzigartigen Natur- und Landschaftswerte der Albiskette langfristig und verbindlich gesichert. So können sie weiterhin einen wichtigen Beitrag zur hohen Standortattraktivität und Lebensqualität in der Region leisten.

Die erste Etappe mit dem Teilgebiet Uetliberg Nord wurde bereits festgesetzt und wird nun in analoger Weise mit der zweiten Etappe ergänzt. Die bestehenden, mehrheitlich altrechtlichen Schutzanordnungen im Projektperimeter werden überarbeitet und in die Schutzverordnung Albiskette überführt. Die neueren Schutzanordnungen Türlersee / Sihlwald / Aeugst bleiben bestehen. 

Ein gemeinsamer Prozess

Die Erarbeitung der Schutzverordnung soll unter partnerschaftlichem Einbezug der Gemeinden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, Interessengruppen und der lokalen Bevölkerung erfolgen. 

Für die Ausarbeitung der Schutzverordnung wird deshalb eine Begleitgruppe gebildet, bestehend aus Vertretungen der Gemeinden, regionalen Planungsgruppen, der lokalen Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutzorganisationen. Sie wird regelmässig über die Projektfortschritte orientiert und hat die Möglichkeit, laufend ihre Anliegen einzubringen. Geplant sind auch verschiedene Informationsveranstaltungen für Landwirtinnen und Landwirte, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und die interessierte lokale Bevölkerung.

Projektablauf

Federführend bei der Erarbeitung der Schutzverordnung ist das kantonale Amt für Raumentwicklung unter enger Mitarbeit mit dem kantonalen Amt für Landschaft und Natur. Der Start des Projektes erfolgt auf Anfang des Jahres 2024. In einem ersten Schritt erheben die Fachleute aus dem Bereich Naturschutz, Landschaft und Wald die fachlichen Grundlagen und gewichten sie. Der Einbezug von lokalem Wissen ist dabei wichtig und wird über die
Begleitgruppensitzungen und verschiedene weitere Austauschmöglichkeiten sichergestellt. In einer weiteren Phase werden Gespräche mit den Landeigentümerinnen und -eigentümern sowie den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von schutzwürdigen Flächen geführt. Schliesslich können sich Behörden, Verbände und Private in den formellen Auflageverfahren zu den Inhalten des Schutzverordnungsentwurfs äussern. 

Projektphasen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Zusammenstellen der Grundlagen
  • Fachliche Erhebungen
  • Erstellung einer Übersichtskarte

  • Gespräche mit Bewirtschafter/innen
  • Ausarbeitung SVO-Entwurf
  • Ämtervernehmlassung

  • Öffentliche Auflage
  • Verfügung Baudirektion

Laura Rutschmann

Gebietsbetreuerin Landschaft

laura.rutschmann@bd.zh.ch
+41 43 259 54 64

Gesamtprojekt

Tobias Richter

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

tobias.richter@bd.zh.ch
+41 43 258 81 30

Teilprojekt Offenland

Judith Büchel

Gebietsbetreuerin Landschaft

judith.buechel@bd.zh.ch
+41 43 259 30 45

Teilprojekt Landschaft

Jürg Altwegg

Kreisforstmeister

juerg.altwegg@bd.zh.ch
+41 43 259 29 71

Teilprojekt Wald

Kontakt

Amt für Raumentwicklung - Raumplanung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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