Schutzverordnung für das untere Tösstal

Ein Auenwald säumt die Töss (Bach). Das Bild zeig zudem eine mit Schilf und Gras bewachsene Kiesinsel

Landschaft und Natur im unteren Tösstal sind einzigartig und besonders wertvoll. Um sie zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten, wird zurzeit eine Schutzverordnung erarbeitet.

Die Bedeutung des Tösstals

Das untere Tösstal ist geprägt durch ein Mosaik von Reben, Wiesen, Weiden und Ackerflächen, eng verzahnt mit den grossen Waldgebieten am Irchel und Dättenberg sowie den auenartigen Flussabschnitten entlang der Töss. 

Die Region zählt zu den schönsten Landschaften im Kanton Zürich. Sie ist ein wichtiges Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung, hat grosse Bedeutung für die Land- und  Forstwirtschaft und beherbergt gleichzeitig eine für den Kanton einzigartige Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel den Eisvogel.

Ziel der Schutzverordnung

Der vom Kantonsrat festgesetzte kantonale Richtplan bezeichnet im unteren Tösstal zwei Landschaftsschutzgebiete: «Unteres Tösstal» (im Richtplan Nr. 25) und «Rheinknie bei Tössegg» (Nr. 22). Durch diesen Richtplaneintrag sind die kantonalen Behörden verpflichtet, für die beiden Gebiete eine sogenannte Natur- und Landschaftsschutzverordnung auszuarbeiten.

Mit der Schutzverordnung werden die einzigartigen Natur- und Landschaftsschutzwerte im unteren Tösstal langfristig und verbindlich gesichert, so dass die hohe Standortattraktivität und Lebensqualität in der Region erhalten bleibt und weiterentwickelt werden kann.

Ein gemeinsamer Prozess

Der Richtplan verlangt, dass die Erarbeitung der Schutzverordnung unter partnerschaftlichem Einbezug der Gemeinden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, Interessengruppen und der lokalen Bevölkerung erfolgen soll.

Die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen wurden deshalb bereits vor der Erarbeitung der Schutzverordnung gemeinsam mit den Gemeinden und Planungsregionen ganzheitlich erhoben und in einem Masterplan dokumentiert. 

Für die Ausarbeitung der Schutzverordnung wurde eine Begleitgruppe gebildet, bestehend aus Vertretungen der Gemeinden, regionalen Planungsgruppen, der lokalen Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutzorganisationen. Sie wird regelmässig über die Projektfortschritte orientiert und hat die Möglichkeit, laufend ihre Anliegen einzubringen. Geplant sind auch verschiedene Informationsveranstaltungen für Landwirtinnen und Landwirte, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und die interessierte lokale Bevölkerung. 

Begleitgruppe

Folgende Gemeinden und Organisationen sind in der Begleitgruppe vertreten:

  • Gemeinden: Embrach, Eglisau, Dättlikon, Freienstein-Teufen, Rorbas, Berg am Irchel
  • Planungsgruppen: Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU), Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU)
  • Lokale Land- und Forstwirtschaft 
  • Naturschutzorganisationen: WWF, BirdLife, Pro Natura, Aqua Viva (jeweils eine Vertretung an der Sitzung)

Projektablauf

Federführend bei der Erarbeitung der Schutzverordnung ist das kantonale Amt für Landschaft und Natur unter Mitarbeit des kantonalen Amts für Raumentwicklung. Der Start für das Projekt erfolgte im Frühjahr 2019, die Erarbeitung dauert rund vier Jahre. Zuerst tragen die Fachleute die fachlichen Grundlagen zusammen und gewichten sie. Danach führen sie Gespräche mit den Landeigentümerinnen und -eigentümern sowie den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von schutzwürdigen Flächen. Schliesslich können sich Behörden und Private in den formellen Auflageverfahren zu den Inhalten des Schutzverordnungsentwurfs äussern. 

Beschreibung der Projektphasen der Erarbeitung der Schutzverordnung für das untere Tösstal: Grundlagen bis 2019, Ausarbeitung bis 2020, Festsetzung bis 2022.
Projektablauf für die Erarbeitung der Schutzverordnung unteres Tösstal.

Informationsveranstaltungen

Am 17. Und 23. Juni 2020 informierte das Projektteam in Dättlikon und Rorbas die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen von Naturschutzflächen im Offenland zum Stand der Schutzverordnung «Unteres Tösstal».
Hier finden Sie die Präsentation sowie eine Karte zu den Naturwerten, die wir an dieser Veranstaltung präsentiert haben.

Faktenblätter

Die Einzelgespräche mit den Grundeigentümer/innen und Bewirtschafter/innen zu vorgesehen Naturschutzflächen ist ein wichtiger Schritt im Ausarbeitungsprozess der Schutzverordnung. Hier werden die Meinungen der Direktbetroffenen abgeholt und besprochen, welche betrieblichen Auswirkungen mit einer Unterschutzstellung entstehen könnten. Die wichtigsten Gesprächspunkte und häufige Fragen in den Gesprächen haben wir in einem Faktenblatt zusammengestellt.

In Zusammenarbeit mit Fachexperten des landwirtschaftlichen Kompetenzzentrums Strickhof hat die Projektleitung ein Faktenblatt zu häufigen Fragen im Zusammenhang mit dem Reb- und Obstbau erarbeitet. Ziel des Faktenblatts ist es, zu häufig vorgebrachten Fragen transparent zu informieren und den Landwirtschaftsbetrieben damit hohe Planungssicherheit zu geben.

Stand öffentliche Auflage

Ansprechpersonen

Martin Graf

Stv. Leiter Fachstelle Naturschutz

martin.graf@bd.zh.ch
+41 43 259 43 63

Gesamtprojekt und Naturschutz

Stefan Rechberger

Kreisforstmeister

stefan.rechberger@bd.zh.ch
+41 43 259 29 76

Teilprojekt Wald

Sarah Bösch

Fachleiterin Landschaft

sarah.boesch@bd.zh.ch
+41 43 259 56 76

Teilprojekt Landschaft

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)
E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: