Artenschutz

Ein Laubfrosch sitzt auf einem Schilfhalm, im Hindergrund ist das Gewässer sichtbar

Einheimische Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet. Der Kanton Zürich erstellt Aktionspläne zur Artenförderung und informiert über praktischen Artenschutz.

Geschützte Arten

Zahlreiche Pflanzen-, Pilz- und Tierarten sind bundesrechtlich oder kantonal geschützt. Der gesetzliche Schutz ist umfassend und verbietet jegliche Handlungen, welche diese Arten in der freien Natur beeinträchtigen könnten. So dürfen sie nicht gefangen/gepflückt/ausgegraben/getötet/vernichtet oder auf andere Art negativ tangiert werden. Ausnahmen (z.B. für wissenschaftliche Arbeiten) sind in begründeten Fällen möglich, benötigen aber eine Bewilligung der kantonalen Naturschutzfachstelle.

Nachfolgende Listen führen sämtliche Arten auf, die gesamtschweizerisch oder im Kanton Zürich über die Naturschutzgesetzgebung geschützt sind. Nicht aufgelistet sind Vögel und ein Grossteil der Säugetiere. Ihr Schutz ist über die Jagdgesetzgebung geregelt. 

Gefährdete Arten

Viele Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sind gefährdet. Um festzulegen, für welche Arten der Kanton Zürich eine besondere Verantwortung trägt und welche davon dringend spezifische Erhaltungs- und Fördermassnahmen benötigen, priorisiert die Fachstelle Naturschutz ihre Artenförderung mittels eines zweistufigen Verfahrens:

1. Artwert

Der Artwert ist eine Zahl, die den Gefährdungsgrad einer Art, die Grösse ihres Verbreitungsareals und den kantonalen Anteil am Gesamtbestand der Schweiz widerspiegelt. Je höher der Artwert einer Art, desto grösser ist die Verantwortung des Kantons Zürich diese Art zu erhalten und zu fördern. Der Artwert macht aber keine Aussage, ob artspezifische Fördermassnahmen dringend notwendig sind.

Die Fachstelle Naturschutz aktualisierte 2019/20 die Artwerte bzw. berechnete sie für mehrere Fauna-Gruppen erstmals. Im Vergleich zu den früheren Artwerten liegen die neuen Werte insbesondere bei vielen Tierarten tiefer. Der Grund besteht hauptsächlich in der zwischenzeitlich erfolgten Revision der gesamtschweizerischen Roten Listen nach internationalen Standards, welche zu einem tieferen Gefährdungsgrad führte. Dies bedeutet aber nicht, dass die Verantwortung des Kantons Zürich oder die Gefährdung dieser Arten abgenommen hat.

2. Priorisierung

Das Priorisierungsverfahren ermittelt in mehreren Schritten jene Arten, für die artspezifische Erhaltungs- und Fördermassnahmen mit hoher Dringlichkeit umgesetzt werden müssen. Arten mit hoher Dringlichkeit, zu denen ausreichende ökologische Kenntnisse sowie realistische Erfolgsaussichten bestehen, werden im Rahmen eines Aktionsplans spezifisch gefördert.

Zur Ermittlung der prioritären Arten und der Aktionsplanarten verfeinerte die Fachstelle Naturschutz das bestehende Priorisierungsverfahren und führte es im Jahr 2020 mit den aktualisierten Artwerten neu durch. Dabei sind einige bisherige Aktionsplanarten durch neue ersetzt und verschiedene Tier- und Pflanzenarten neu als kantonale Aktionsplanarten festgelegt worden. Der detaillierte Methodenbeschrieb zum Priorisierungsverfahren kann auf Anfrage bei der Fachstelle Naturschutz bezogen werden.

Aktionspläne

Für die Aktionsplanarten erarbeitet die Fachstelle Naturschutz kantonale Aktionspläne. Sie haben zum Ziel, die Situation dieser Arten in einem Zeitraum von zehn Jahren zu verbessern und die Bestände im Kanton Zürich langfristig zu sichern. Die erforderlichen Massnahmen werden in einem Mehrjahresprogramm Artenschutz umgesetzt.

Ein Aktionsplan enthält:

  • Angaben zur Ökologie und zur Bestandsentwicklung einer Art in Europa, in der Schweiz und im Kanton Zürich
  • die Zielsetzung für die jeweilige Art im Kanton Zürich
  • Erhaltungs- und Fördermassnahmen
  • eine Beurteilung der bereits getroffenen Massnahmen
  • Angaben zur vorgesehenen Erfolgskontrolle

Aktionspläne Fauna

Im Kanton Zürich sollen 64 Tierarten aus zwölf Artengruppen im Rahmen eines Aktionsplans spezifisch gefördert werden. Darin enthalten sind 24 bisherige Aktionsplanarten, für die die Massnahmen weitergeführt werden.

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Aktionspläne Flora

Im Kanton Zürich sollen 81 Farn- und Blütenpflanzenarten sowie Armleuchteralgen im Rahmen eines Aktionsplans spezifisch gefördert werden. Darunter befinden sich 40 bisherige Aktionsplanarten.

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Mitmachen

Möchten Sie helfen, seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu fördern? Wir suchen tatkräftige Unterstützung in folgenden Bereichen:

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Für bessere Datengrundlagen und einen noch zielgerichteteren Artenschutz startet die Fachstelle Naturschutz zusammen mit der Orniplan AG per Frühling 2025 ein Amphibienmonitoring für den Kanton Zürich. BirdLife Zürich unterstützt das Vorhaben.

Eine wichtige Grundlage der Aktionspläne Flora ist es, gefährdete Pflanzenarten zu vermehren. Das geschieht in Gartenanlagen, Botanischen Gärten oder in Privatgärten. Möchten Sie dabei helfen? So funktioniert’s:

  • Sie erhalten Samen oder Pflanzen von ursprünglichen Populationen seltener und gefährdeter Pflanzenarten.
  • Sie vermehren die Arten in ihrem Garten.
  • Sie stellen der Fachstelle Naturschutz die gewonnenen Samen oder Pflanzen für Wiederansiedlungen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter «Vorgehensschritte bei der Vermehrung in Privatgärten» im nachfolgenden Dokument:

Die Mitglieder der Interessengemeinschaft Wildflora produzieren seltene Pflanzen in der Gartenanlage in Wangen (GAW). Sie betreuen die Anlage unter der fachkundigen Leitung eines Gärtners. Die seltenen Pflanzen werden anschliessend in Renaturierungs- oder Naturschutzflächen ausgepflanzt.

Möchten Sie dabei helfen? Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Übernahme von Betreuungswochen
  • Sporadische Aushilfseinsätze

Weitere Informationen finden Sie unter «Vorgehensschritte bei einer Mithilfe in IG Wildflora» im nachfolgenden Dokument:

Seltene und gefährdete Pflanzenarten müssen regelmässig an ihrem natürlichen Wuchsort überprüft werden. Möchten Sie dabei helfen? So funktioniert’s:

  • Wir suchen einen oder mehrere Wuchsorte, falls gewünscht in Ihrer Nähe.
  • Eine Fachperson zeigt Ihnen vor Ort, wie Sie die Arten erkennen und untersuchen (1-2 Stunden).
  • Sie zählen oder schätzen die Anzahl der Pflanzen am Wuchsort und füllen ein Protokollblatt mit weiteren Angaben (Zustand, Gefährdung) dazu aus.
  • Pro Wuchsort einer Art ist mit einem Betreuungsaufwand von ungefähr einem halben Tag pro Jahr zu rechnen.

Anmeldung

Können Sie sich vorstellen, eine dieser Aufgaben zu übernehmen? Dann melden Sie sich bei den Ansprechpersonen der «Koordinationsstelle Förderung seltener Wildpflanzen»:

Seraina Nuotclà

Vermehrung in Privatgärten, IG Wildflora

nuotcla@toposmm.ch

Rebecca Kurz

Betreuung von Aktionsplanarten in der Natur

kurz@toposmm.ch

Exkursion

Wenn Sie Pflanzen vermehren oder Arten betreuen, laden wir Sie einmal im Jahr zu einer Exkursion ein. Dabei besuchen Sie Vorkommen von seltenen Pflanzenarten, erfahren viel Wissenswertes und können Erfahrungen austauschen.

Artenschutz

Wie Arten in der Praxis geschützt werden, zeigen wir hier an einigen konkreten Beispielen. Ebenfalls finden Sie hier zu einzelnen Artengruppen detaillierte Informationen, Hilfestellungen oder Kontaktangaben.

Amphibien

Lebensweise

Amphibien leben das Jahr über an verschiedenen Orten. Im Frühjahr bevorzugen sie stehende Gewässer, wo sie sich fortpflanzen und ihren Laich ablegen. Den Sommer verbringen sie in feuchten Wiesen, Riedflächen oder an Waldrändern. Im Winter verstecken sie sich meist in einem nahe gelegenen Wald.

Die Tiere legen dabei weite Strecken zurück – besonders im Frühling, wenn sie vom Winterquartier in die Laichgebiete wandern. Strassen sind dabei eine tödliche Falle. Dieser Verlust kann eine Population stark schwächen oder sogar vernichten.

Schutzmassnahmen

Amphibienschutzzäune verhindern, dass die Tiere auf die Strasse wandern. Freiwillige Helferinnen und Helfer sammeln täglich die Tiere ein und tragen sie über die Strasse. Das geschieht nur im Frühjahr, weil in dieser Zeit viele Tiere zum gleichen Zeitpunkt wandern. Auf dem Weg in das Sommerquartier sind die Tiere dann wieder sich selber überlassen.

In den letzten Jahren wurden deshalb vermehrt Strassenunterführungen geschaffen. Durch diese gelangen Amphibien das ganze Jahr über sicher auf die andere Strassenseite. Den Umweg durch die Unterführung nehmen Amphibien aber nicht freiwillig. Leitelemente lenken sie an die richtige Stelle.

Von den Unterführungen profitieren aber auch andere Tierarten. Im Kanton Zürich gibt es rund 20 km temporäre Amphibienschutzzäune an etwa 50 Amphibienzugstellen. Pro Jahr werden so ungefähr 70’000 Amphibien geschützt.

Igel

Lebensweise

Der Europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) lebt in kleinstrukturierten Lebensräumen mit Hecken und Heckensäumen, Kleingehölzen und Magerwiesen. Weil es immer weniger dieser natürlichen Lebensräume gibt, drängt der Igel in Gärten und Siedlungen.

Igelpflege 

Es ist im Kanton Zürich grundsätzlich verboten, Igel zu halten. Die vorübergehende Haltung von kranken und verletzten Tieren kann aber aus Tierschutzgründen sinnvoll sein. Die Fachstelle Naturschutz erteilt deshalb Ausnahmebewilligungen. Wer Igel zur Pflege halten möchte, muss

  • schriftlich eine Ausnahmebewilligung beantragen;
  • eine kontrollierende tierärztliche Fachperson angeben;
  • im Igelzentrum Zürich einen zweitägigen, kostenlosen Kurs absolvieren;
  • die Igelstation gemäss dem Merkblatt «Anforderungen an die temporäre Haltung und Notpflege von Igeln» führen.

Schutzmassnahmen

Die nachhaltigste Hilfe für den Igel ist, seinen Lebensraum zu erhalten und aufzuwerten. Sie können dem Igel ganz konkret helfen, indem Sie Ihren Garten naturnah gestalten.

Verwenden Sie:

  • einheimische Bäume und Sträucher
  • vielfältige Blumenwiesen
  • Versteckmöglichkeiten wie Ast- und Laubhaufen

Verzichten Sie auf:

  • Biozide wie Schneckenkörner
  • Motorsensen und Rasenroboter

Hier finden Sie weitere Informationen zum Igelschutz in der Praxis:

Fledermäuse

Fledermäuse sind scheue Wildtiere. Vor Menschen fliegen sie weg. Was tun, wenn man doch eine Fledermaus findet? Sie hat sich vielleicht verirrt, ist erschöpft oder gar verletzt.

Hier helfen die Informationen auf der Website der Stiftung Fledermausschutz weiter. In Notfällen ist die Stiftung über das Fledermausschutz-Nottelefon +41 79 330 60 60 erreichbar.
 

Vögel

Hier finden Sie praktische Informationen, um einem Vogel in Not zu helfen:

Wir empfehlen für alle Fragen rund um den Vogelschutz
diese kompetenten Organisationen:

Wildbienen

Wildbienen haben teils sehr unterschiedliche Ansprüche. Aber fast allen Arten macht der Mangel an geeigneten Nistplätzen und das fehlende Blütenangebot in unserer «aufgeräumten» Landschaft zu schaffen. In den verschiedenen Merkblättern befinden sich Informationen zur Lebensweise von speziellen Wildbienen-Arten sowie zu spezifischen Fördermassnahmen. Auf der Website der Bienenfachstelle Kanton Zürich finden Sie weitere Informationen zu den Bienen.

Ansprechpersonen

Isabelle Flöss

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

isabelle.floess@bd.zh.ch
+41 43 259 30 58

Zuständig für das Thema Tiere

Anna Gruber

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

anna.gruber@bd.zh.ch
+41 43 259 49 87

Zuständig für das Thema Pflanzen

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch

Ansprechpersonen


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Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
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E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: