Online-Dienstleistungen

Ab 1. Januar 2027 bietet der Kanton viele seiner Dienstleistungen auch digital an. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie diese Online-Dienstleistungen funktionieren und was die Nutzenden – Bevölkerung, Unternehmen, Organisationen oder Verwaltungsbehörden – dabei beachten müssen.

Ab 2027 digital und analog

Bisher werden die meisten Dienstleistungen des Kantons Zürich analog und auf Papier durchgeführt. Aufgrund einer Gesetzesänderung werden Dienstleistungen von Behörden ab 1. Januar 2027 sowohl digital als auch analog angeboten. Das betreffende Gesetz ist das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG).

Gesuche, Anträge, Bewilligungen und mehr

Die Änderung betrifft in der Regel alle Vorgänge, die auf Rechtswirkungen ausgerichtet sind. Zu diesen Handlungen zählen:

  • Einreichung von Gesuchen, Einsprachen oder Rekursen
  • Versand von Verfügungen oder Rechtsmittelentscheiden
Staatsschreiberin Kathrin Arioli

«Die Digitalisierung unserer Dienstleistungen hilft uns, Abläufe zu vereinfachen. Klare und transparente Abläufe entlasten die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Unternehmen als auch die Verwaltung.»

Kathrin Arioli, Staatsschreiberin Kanton Zürich

Wer kann die Online-Dienstleistungen von Behörden nutzen?

Die Online-Dienstleistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen und Organisationen genutzt werden. Sie profitieren dabei von papierlosen und effizienten Prozessen. Sie können für diese Dienstleistungen aber auch weiterhin wie bisher den papiergebundenen Weg wählen.

Wer muss die Online-Dienstleistungen von Behörden nutzen?

Einige Berufsgruppen und öffentliche Organe sind ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, die Online-Dienstleistungen zu nutzen:

  1. Personen, die berufsmässig Personen vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten vertreten (z.B. Anwaltschaft, Treuhänderinnen und Treuhänder).
  2. Verwaltungsbehörden untereinander

Was sich ändert

Statt wie heute per Post oder am Schalter können Sie viele unserer Dienstleistungen zukünftig digital nutzen. So können Sie Ihre Gesuche oder Ähnliches am Computer oder einem mobilen Gerät einreichen.

Wenn Sie den digitalen Weg wählen, werden wir Ihnen ebenfalls digital antworten.

Kommunikation über sichere Kanäle

Online-Dienstleistungen benötigen digitale Kommunikationswege, über die Ihre Daten geschützt und sicher an die Behörden übermittelt werden.

Je nach Dienstleistung kommen hierfür verschiedene Kanäle zum Einsatz:

  • Zürikonto (mit AGOV-Login)
  • Sichere E-Mail-Systeme (wie IncaMail oder PrivaSphere) in Kombination mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES)
  • Justitia.swiss (mit AGOV-Login) für strittige Verfahren

Spezialisierte Plattformen wie eBaugesucheZH stehen weiterhin zur Verfügung.

Die Kommunikation über eine ungeschützte E-Mail-Adresse ist nicht zulässig.

Identifikation mit einem Login oder einer elektronischen Signatur

Wichtig ist, dass die Nutzenden eindeutig identifiziert werden können.

Bei jenen Online-Dienstleistungen, die über das Zürikonto laufen, verwenden wir das schweizweite Behörden-Login AGOV. Dieses bietet Ihnen einen sicheren Zugang zu vielen Dienstleistungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

Alternativ erfolgt die Identifikation bei einigen Online-Dienstleistungen mit einer rechtlich anerkannten elektronischen Unterschrift, auch «Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)» genannt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die digitalen Kommunikationskanäle müssen hohe Anforderungen an Sicherheit und Rechtmässigkeit erfüllen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Informationen unverändert bleiben und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Zudem müssen die Zeitpunkte von Erfassung und erstmaligem Abruf in einer Quittung festgehalten werden.

Am 30. Oktober 2023 hat der Kantonsrat die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) beschlossen. Damit hat er die elektronischen Verwaltungsverfahren ermöglicht. Gleichzeitig wurden die neue Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VEVV) sowie Anpassungen in verschiedenen weiteren Verordnungen verabschiedet. Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Weitere Informationen folgen

Ab Herbst 2026 werden wir an dieser Stelle weitere Informationen zu den Online-Dienstleistungen anbieten, mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Erklärvideos.

Falls Sie Fragen zu den Neuerungen haben, wenden Sie sich an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse.