Ab 1. Januar 2027 bietet der Kanton viele seiner Dienstleistungen auch digital an. Auf dieser Seite finden Sie dazu spezifische Informationen für Unternehmen und Organisationen.
Digital oder analog
In Zukunft können Unternehmen und Organisationen unsere Dienstleistungen per Post, am Schalter oder digital nutzen. Einzig berufliche Vertreterinnen und Vertreter müssen digital verfahren (hier erfahren Sie mehr). Wir werden Ihnen über den von Ihnen gewählten Kommunikationsweg antworten.
Vorteile für Unternehmen und Organisationen
Unternehmen profitieren von einer medienbruchfreien Kommunikation, die Zeit spart und rechtssichere elektronische Zustellungen mit Quittung ermöglicht. Gleichzeitig steigern digitale Prozesse die Effizienz, indem sie Abläufe beschleunigen und manuelle Schritte reduzieren. Der zentrale und ortsunabhängige Zugriff auf Dokumente vereinfacht die Zusammenarbeit und erhöht die Flexibilität. Verlässliche Identifikationsverfahren und verbindliche Signaturen gewährleisten zudem ein hohes Mass an Rechtssicherheit.
Auffindbar unter zh.ch
Alle Online-Dienstleistungen stehen ab dem 1. Januar 2027 auf unserem Webauftritt www.zh.ch zur Verfügung.
Am einfachsten finden Sie Ihre gewünschte Online-Dienstleistung über die Suchfunktion.
Sie erreichen diese auch über die Themen-Navigation. Wenn Sie zum Beispiel ein Gesuch für Kulturförderung stellen möchten, finden Sie die entsprechende Online-Dienstleistung unter Sport & Kultur - Kulturförderung.
Notwendige Angaben oder Dokumente
Sie werden jeweils Schritt für Schritt durch den Ablauf der gewählten Online-Dienstleistung geführt.
Zuerst erfahren Sie was benötigt wird, um die Online-Dienstleistung zu nutzen, etwa bestimmte Angaben oder Dokumente. Allfällige Kosten oder wie lange die Bearbeitung ungefähr dauern kann, werden Ihnen auch mitgeteilt.
Wenn Sie sich für den digitalen Weg entscheiden, folgt anschliessend entweder das Login (mit AGOV) oder die Informationen zu den elektronischen Mailsystemen.
Behörden-Login AGOV und Zürikonto
Bei vielen Online-Dienstleistungen werden die notwendigen Informationen und Dokumente in Formularen direkt online erfasst. Um zu diesen Formularen zu gelangen, ist ein Login mit verifizierter Identität nötig.
Der Kanton Zürich verwendet hierzu das schweizweite Behörden-Login AGOV. Dieses bietet hohen Datenschutz sowie eine einfache und einheitliche Anmeldung für viele Dienstleistungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene – bequem und ganz ohne Passwort.
Sobald sie das AGOV-Login für eine unserer Online-Dienstleistungen angelegt haben, verfügen Sie auch über ein Zürikonto. Darin finden Sie im Nachgang eine Übersicht über alle Ihre laufenden und abgeschlossenen Online-Dienstleistungen mit dem Kanton Zürich. Die offizielle Antwort der Behörde (Verfügung, Bewilligung o.ä.) erhalten Sie ebenfalls auf diesem Weg. Alle zuständigen Mitarbeitenden Ihres Unternehmens benötigen deshalb ein AGOV-Login, für welches sie sich einmal identifizieren müssen.
Organisationskonto zur Verwaltung von Zugriffs-Berechtigungen
Organisationen führen ein Organisationskonto. Darin können sie ihren Mitarbeitenden die notwendigen Berechtigungen zur Nutzung von Online-Dienstleistungen erteilen.
Den Zugang zum Organisationskonto finden Sie entweder im Zürikonto oder direkt bei der Online-Dienstleistung.
Weitere Informationen und eine Anleitung dazu finden Sie ab Herbst an dieser Stelle.
Sichere Mail-Systeme und elektronische Signaturen
Einige Online-Dienstleistungen werden über E-Mail-Systeme abgewickelt.
Sie setzen ein entsprechendes E-Mail-Konto sowie eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) voraus. Die QES ist eine rechtlich anerkannte elektronische Unterschrift, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Sie stellt sicher, dass von Ihnen eingereicht Dokumente von Ihnen stammen und nicht verändert werden können.
Bisherige digitale Angebote bleiben bestehen
Einige Dienstleistungen können heute schon digital geführt werden. Mit eBaugesucheZH können Sie Baubewilligungsverfahren komplett digital abwickeln. Diese Angebote sind weiterhin in der bekannten Form nutzbar.
Akteneinsicht erfolgt über den von Ihnen gewählten Weg
Wenn Sie mit der Behörde digital verkehren, erfolgt die Akteneinsicht über denselben digitalen Weg, auf dem Sie mit der Behörde in Kontakt sind. Wenn Sie mit der Behörde in Papierform verkehren, erfolgt die Akteneinsicht am Ort der Behörde. Vor Ort erfolgt die Akteneinsicht zudem dann, wenn die betreffenden Akten nicht in elektronischer Form geführt werden.
Weitere Informationen folgen
Ab Herbst 2026 werden wir an dieser Stelle weitere Informationen zu den Online-Dienstleistungen anbieten, mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Erklärvideos.
Falls Sie Fragen zu den Neuerungen haben, wenden Sie sich an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse.