Einige Online-Dienstleistungen akzeptieren Eingaben via rechtskonformer E-Mail. Dazu muss eine anerkannte Zustellplattform verwendet werden. Weiter ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig.
Sichere Mailsysteme einfach erklärt
Normale E-Mail sind wie Postkarten: sie können abgefangen, mitgelesen oder sogar manipuliert werden.
Sichere Mailsysteme lösen genau diese Probleme:
Vorteile:
- Sie verschlüsseln die Inhalte
- Sie schützen und garantieren die Identität der Absender/innen und Empfänger/innen
- Sie machen die Zustellung nachweisbar (Signierte Übermittlungsbestätigung)
Sie können ein sicheres Mailsystem verwenden für jene Online-Dienstleistungen, bei denen eine Behörde dies anbietet.
Diese Vorgaben erfüllen aktuell nur die beiden Zustellplattformen IncaMail und Privasphere.
IncaMail oder Privasphere plus eine QES
Als Anwenderin oder Anwender müssen Sie folgenden Bedingungen erfüllen:
Vorteile:
- Sie verfügen über ein Konto bei einer der beiden zulässigen Zustellplattformen.
- Versenden Sie Ihre Dokumente an die jeweils angegebene E-Mail-Adresse im Modus «Einschreiben». Der Empfang («Abholung») wird jeweils bestätigt.
Vorteile:
- Prüfen Sie, in welche Dateiformate akzeptiert werden. Eventuell werden durch die Behörde Einschränkungen gemacht.
- Gewisse Dokumente sind zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen. Sie benötigen also zusätzlich eine QES.
Vorteile:
- Es fallen Kosten an. Sowohl für die Nutzung der Zustellplattform wie auch für die Erstellung einer QES.
Sichere Mailsysteme
IncaMail
Diese elektronische Zustellplattform wird von der Schweizerischen Post angeboten. Sie können einebestehende E-Mail-Adresse verwenden, um dort ein Konto zu eröffnen.
Für den (benötigten) Versand per «Einschreiben» fallen Kosten an.
PrivaSphere
Diese elektronische Zustellplattform wird von der PrivaSphere AG angeboten. Sie können eine bestehende E-Mail-Adresse verwenden, um dort ein Konto zu eröffnen.
Für den (benötigten) Versand per «Einschreiben» fallen Kosten an.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Für elektronische Eingaben per rechtskonformem E-Mail muss Ihre Eingabe (beispielsweise ein Gesuch) für den Identifikationsnachweis mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden.
Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist der einzige Signaturtyp, welcher der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. Sie
bezieht sich deshalb auch immer auf eine bestimmte Person und kann nur von dieser Person angebracht werden.
Registrierung plus Identifikation
Vorteile:
- Für eine QES braucht es neben der Registrierung bei einem Anbieter (siehe unten) immer auch ein Identifikation. Dies geschieht durch das Vorweisen eines amtlichen Ausweises vor Ort oder per Videoanruf (sog. «Videoident»).
- Für die Verwendung einer QES können kosten anfallen.