Ab 1. Januar 2027 bietet der Kanton viele weitere seiner Dienstleistungen digital an. Auf dieser Seite finden Sie spezifische Informationen dazu für die Bevölkerung.
Unsere Online-Dienstleistungen kurz erklärt
Was ändert sich für Sie?
Ab dem 1. Januar 2027 können Sie noch mehr unserer Dienstleistungen online nutzen. So können Sie zukünftig via Computer oder Smartphone überall und jederzeit Gesuche und Anträge einreichen oder Unterlagen übermitten.
Weiterhin können Sie aber alle Dienstleistungen auch auf Papier oder teilweise am Schalter nutzen. Sie entscheiden selbst: digital oder analog.
Auffindbar unter zh.ch
Die Online-Dienstleistungen finden Sie ab dem 1. Januar 2027 via www.zh.ch. Am einfachsten finden Sie Ihre gewünschte Online-Dienstleistung über die Suchfunktion der Website (oder direkt von einer Suchmaschine wie Google aus).
Die Anwendung der Online-Dienstleistungen ist sehr einfach: Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Dabei erfahren Sie, wie Sie sich sicher identifizieren und welche weiteren Schritte für die jeweilige Dienstleistung notwendig sind.
Zürikonto mit Behörden-Login AGOV
Bei vielen Online-Dienstleistungen werden die notwendigen Informationen und Dokumente in Formularen direkt online erfasst.
Für eine sichere Abwicklung ist ein Login mit verifizierter Identität nötig. Der Kanton Zürich verwendet hierzu das schweizweite Behörden-Login AGOV. Dieses bietet hohen Datenschutz sowie eine einfache und einheitliche Anmeldung für viele Dienstleistungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene – bequem, kostenlos und ganz ohne Passwort.
Sobald Sie das AGOV-Login für eine unserer Online-Dienstleistungen angelegt haben, verfügen Sie auch über ein Zürikonto. Darin finden Sie eine Übersicht über Ihre laufenden und abgeschlossenen Online-Dienstleistungen mit dem Kanton Zürich. Zudem finden Sie hier die offiziellen Antworten der Behörde (Verfügung, Bewilligung o.ä.).
Sichere Mail-Systeme mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES)
Einige Online-Dienstleistungen werden anstelle des Zürikontos und AGOV über sichere E-Mail-Systeme abgewickelt. Diese setzen ein sicheres E-Mail-Konto sowie eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) voraus.
Die QES ist eine rechtlich anerkannte elektronische Unterschrift, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Sie stellt sicher, dass von Ihnen eingereichte Dokumente von Ihnen stammen und nicht verändert werden können.
Fragen
Falls Sie Fragen zu den Neuerungen haben, wenden Sie sich an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse.