Planungsgrundlagen für den Veloverkehr

Die Velonutzung im Alltag soll nachhaltig gesteigert werden. Das gelingt vor allem durch eine bedarfsgerechte und zeitgemässe Veloinfrastruktur.

Einleitung

Die Schweizer Bevölkerung hat das Veloweggesetz (VWG) deutlich angenommen. Sie hat damit ein bedarfsgerechtes, kantonsübergreifendes Velowegnetz bestellt. Velowegnetze sind zusammenhängende und «durchgehende Verkehrswege für Velofahrerinnen und Velofahrer mit den entsprechenden Infrastrukturen». Laut Bundesgesetz sollen diese

  • bis Ende 2027 geplant und
  • bis Ende 2042 schweizweit gebaut werden.

Die folgenden Inhalte erleichtern es Planenden aus Kanton und Gemeinden, den Strassenraum so zu gestalten, dass das Velo als Verkehrsmittel im Alltag vermehrt genutzt wird.

Velonetze planen

Arbeitshilfe kommunale Velonetzplanung

Das kantonale Velonetz aus Alltags- und Freizeitverbindungen wird auf lokaler Ebene aufgenommen und ergänzt. Für die Feinerschliessung werden wichtige Ziele wie Schulen, Läden und ÖV-Haltestellen verbunden. 

Standards Veloverkehr

Zeitgemässe Standards für die Veloinfrastruktur 

Der Kanton Zürich hat ein Regelwerk für den Bau und die Ausgestaltung von Veloinfrastrukturlösungen ausgearbeitet.

Velonetz umsetzen

Umsetzungsprogramm des Kantons Zürich

Zusammen mit dem Velonetzplan und den Velostandards erfüllt das Umsetzungsprogramm (UPV) alle im Veloweggesetz geforderten Grundlagen, um das geplante Velonetz im Alltag umzusetzen.

Das Bundesgesetz über Velowege

Das Veloweggesetz ist ein bedeutender Meilenstein für die Veloförderung in der Schweiz. Eine Einordnung für Kanton und Gemeinden.

Veloparkierung

Eine praxisorientierte Arbeitshilfe

Die Bereitstellung sicherer, gut erreichbarer und bedarfsgerechter Veloabstellanlagen braucht ein gemeinsames Verständnis.

Datengrundlagen

Seit 2013 wird die Verkehrsdatenbasis zum Veloverkehr stetig ausgebaut. Damit kann der Bedarf frühzeitig und adäquat berücksichtigt werden.

Beratungsangebot

Um die Ziele des Bundesgesetzes über Velowege zu erreichen, können Zürcher Gemeinden von einem kostenlosen Beratungsangebot profitieren.

Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 30

E-Mail

velo@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: