Für den Ausbau einer Veloinfrastruktur, die allen Altersgruppen gerecht wird, sind zukunftsgerichtete Standards erforderlich. Mit der Erarbeitung neuer Standards wurde die Lücke zwischen der bisherigen Zweirad-Richtlinie (2012) und den Vorgaben aus dem kantonalen Velonetzplan (2016) geschlossen.
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Einleitung
In einem aufwendigen Prozess hat eine direktionsübergreifende Projektgruppe des Kantons Zürich die aktuellen Standards für den Veloverkehr erarbeitet. Damit soll das Angebot für Velofahrende auf das hohe Niveau anderer Verkehrsmittel gehoben werden.
Fachleute des Amts für Mobilität, des Tiefbauamts und der Kantonspolizei Zürich erarbeiteten gemeinsam die erforderlichen Umsetzungsrichtlinien zum kantonalen Velonetzplan und aktualisierten die Normierung und Regulierung. Damit setzte der Kanton eine bedeutende Massnahme aus dem Veloförderprogramm um.
Standards Veloverkehr
Arbeitsmittel für Projektleitende
Die Velostandards sind ein übersichtliches und einfach verständliches Arbeitsmittel für Projektleitende des Kantons, für Planende aus Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie für Ingenieurbüros.
Verbindlichkeiten
Der Kanton Zürich setzt die «Standards Veloverkehr» im Sinne einer Weisung per 01. Februar 2023 in Kraft, wonach die enthaltenen Grundsätze und Lösungsvorschläge anzuwenden sind.
- Für kantonale Veloinfrastrukturen sind diese verbindlich.
- Für Veloinfrastrukturen in der Hoheit von Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben die Standards Veloverkehr empfehlenden Charakter.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr